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Änderungsanzeige / Kosten

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  •  Erwin76
11.5.2010 1
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Hallo!

Ich habe ein EFH und möchte ein etwas größeres Gartenhäuschen bauen. Da dies aber nicht in meinem Bauvorhaben von 1997 inkludiert war, möchte ich den offiziellen Weg über die "Änderung des Bauvorhaben" gehen. Auf gut deutsch, möchte ich über meinen Baumeister den Plan ergänzen lassen.

Bevor ich das aber ernsthaft angehe, möchte ich evtl. hier vorab in Erfahrung bringen, mit welchen Kosten ich da für eine Änderung rechnen muss. Plan muss ja für die Gemeinde in 3facher Ausfertigung gemacht sein,....
Mit Einsprüchen aus der Nachbarschaft ist nicht zu rechnen.

Kann man da pauschal sagen, mit was für einen Betrag ich ungefähr zu rechnen habe.

Bedanke mich schon vorab für eure Hilfe!

Gruß
Erwin

  •  Karl10
11.5.2010  (#1)
.."....ein etwas größeres Gartenhäuschen bauen" - wie groß??

"....offiziellen Weg über die "Änderung des Bauvorhabens" gehen" -
das ist keine "Änderung", sondern schlicht und einfach ein Bauantrag für den Neubau eines Gartenhauses

"....über meinen Baumeister den Plan ergänzen lassen" - der Bauantrag für den Neubau eines Gartenhauses braucht einen neuen Einreichplan mit Beschreibung, der das geplante neue Gartenhaus zeigt - das ist keine Ergänzung, sondern eben für sich allein was Neues. Alles andere scheint nur noch im Lageplan als Bestand auf.

"....mit welchen Kosten ich da für eine Änderung rechnen muss?" - wie schon gesagt: es ist keine Änderung, sondern was zusätzlich Neues.

Willst du mit dieser Begriffswahl auf irgend etwas hinaus, oder häng ich nur wieder zu sehr am Detail????

Zur eigentlichen Frage: Die Verwaltungsabgaben und Tarife erfrägst du am besten bei deiner Gemeinde. Dazu kommt die Sachverständigengebühr für den BAusachverständigen. Kann unterschiedlich hoch sein in Abhängigkeit, ob es sich um einen Amtssachverständigen oder einen nichtamtlichen handelt. Weiters ob eine Bauverhandlung vor Ort stattfindet, oder die Sache im Büro (Gemeindeamt) erledigt wird.
Wie gesagt: eine Größenordnung kann dir aus der Erfahrung heraus am besten die Gemeinde sagen. Alles andere hier wäre Spekulation.

Eine Rolle spielt hier auch noch das Bundesland?? Die Tarife für Kommissionsgebühren sind nämlich nicht überall gleich.

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