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BAUSACHVERSTÄNDIGER oder BÜRGERMEISTER ?

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  •  Gwen1
21.3.2010
4 Antworten 4
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Hallo !
weiß jemand von euch, bei wem das letzte Wort liegt bezügl. Einreichplan in NÖ.
Hat der Sachverständige mehr zu sagen oder schlußendlich doch der Bürgermeister der Gemeinde das letzte Wort ?
Bitte keine Vermutungen anstellen, nur wer wirklich Erfahrungen damit hat !
Vielen Dank schon mal !!
LG Gwen1

  •  2moose
  •   Gold-Award
21.3.2010  (#1)
1. Instanz Bürgermeister, 2. Instanz Gemeinderat. - Unabhängig von der Rechtslage - ein Kampf gegen den Bürgermeister ist meist schon vor dessen Beginn verloren ...

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  •  Gwen1
21.3.2010  (#2)
Das war doch gar nicht meine Frage, wir - haben (gottseidank) keinen Grund uns mit dem BGM anzulegen.
Nein, ich wollte wissen bei Entscheidungen bzgl. dem Einreichplan wer das letzt Wort hat. Der Sachverständige oder der BGM !

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  •  2moose
  •   Gold-Award
21.3.2010  (#3)
Der Sachverständige selber hat gar nix zu sagen weil er die Parteien nur berät. Entscheidungsgewalt liegt beim BGM.

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  •  Karl10
21.3.2010  (#4)
so kann man das nicht sagenDer von der Baubehörde (=Bgm) beigezogene und beauftragte Sachverständige erstellt in deren Auftrag zu bestimmten fachlichen Fragen und Themen ein Gutachten. Der bautechnische Sachverständige eben zu den diversen bautechnischen Fragen, welche sich in einem Baubewilligungsverfahren nach BAuordnung, Bautechnikverordnung usw. ergeben. Das Gutachten ist von der Behörde auf Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit zu prüfen. Gibts am Gutachten nichts derartiges auszusetzen und wird das Gutachten auch nicht durch ein anderes Gutachten (z.B. Gegengutachten einer Partei) auf gleicher fachlicher Ebene widerlegt, so wird der Bürgermeister sich an das Gutachten halten müssen, auch wenn grundsätzlich gilt, dass nicht der Sachverständige, sondern allein die Behörde entscheidet (und zwar indem sie einen Becheid erlässt und nicht der Sachverständige).
Soweit die Theorie. In der Praxis hat der Sachverständige sehr oft einen hohen Anteil an der Entscheidung bzw. ist er in vielen Gemeinden sogar alleinentscheidend - was er sagt, das gilt. Ist nicht richtig, aber es macht mächtig und wichtig und es menschelt halt auch unter den Sachverständigen - Gott sei Dank nicht bei allen.
@2moose: Dass der Sachverständige nichts zu sagen hat und nur die Parteien berät, stimmt so nicht. Er ist der von der Behörde beauftragte Gutachter, der ein Gutachten erstellt, welches eine sehr maßgebliche Entscheidungsgrundlage für die Behörde darstellt. Die Beratung von Parteien ist bloß nebenbei eine nicht verpflichtende Serviceleistung für den Bürger.
2. Instanz im Bauverfahren ist zumindest in Niederösterreich nicht der Gemeinderat, sondern schon seit mehreren Jahren der Gemeindevorstand.
Noch was zu deinem 1. posting (...ein Kampf gegen den Bürgermeister...): Ist die Vorgangsweise oder die Entscheidung des Bürgermeisters tatsächlich falsch, so ist gar nichts verloren und plädiere ich immer dafür, sich zu wehren. Eines ist aber klar: vom anderen zu verlangen, er müsse sich völlig rechtskonform verhalten, selbst aber alle möglichen "Ausnahmen" und Freibriefe einzufordern kann dann natürlich nicht funktionieren.

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