EVN - kein Strom
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in der bauordnung findest wenigmax. $43 abs. 1 z4 : da ist nur die allgemeine betriebssicherheit gefordert. nebenbei: eine baubewilligung musst ja wohl schon haben - den bescheid kannst dir ja durchlesen.
lustiger ist schon das elektrizitätswesengesetz: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2007033/LRNI_2007033.html da wird in §§32ff nur auf die agb und die aufklärung darüber verwiesen... schau' halt mal, ob das passt. schön wäre eine präzisierung, was eigentlich gewollt ist. |
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so wie ich das sehe, ist ja ein Strombock (also Aufschliessung) vorhanden. Für die Stromversorgung für die Baustelle ist man als Bauherr selbst verantwortlich. Daher machen ja die meisten zu Beginn ein Bauprovisorium, da hier die Auflagen für die Kabelverlegung nicht so streng sind von der EVN. Im Zuge der Anschlussleitungen (Wasser, Kanal, Strom usw) wird dann das HAS Kabel verlegt nach Vorgaben der EVN. Erst wenn dieses verlegt ist, wird der KÜK und dann der Zählerkasten von der EVN angebunden.
Ich würde mir für die Zeit dieser Grabungsarbeiten ein Bauprovisorium besorgen, dann hat kein Problem mit Baustrom und die Baustelle muss nicht still stehen. LG Gerhard |

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