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Frage zur Vollendungsanzeige Gemeinde

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  •  Sumo
18.6. - 13.7.2009
5 Antworten 5
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1.)Zu welchen Zeitpunkt genau habt ihr die Vollendung gemeldet? waren da schon Böden ,Türen usw. verbaut oder wurde gemeldet als Elektriker und Installateur fertig waren.

2.)Habt ihr die Vermessung selbst veranlasst oder es der Gemeinde machen lassen und anteilig die Kosten getragen?
Was kommt billiger und wieviel habt ihr bezahlt?

3.)Mit Bauführer bzw. Bauausführender ist der Baumeister gemeint nehme ich an der auch den Kanalanschluss gemacht hat,oder?

3.a)Bestätigt der auch Dichtheit,Brandschutz und Mindestwärmeschutz oder braucht man dies nicht immer.
3.b)Geringfügige Abweichungen..was ist da gemeint?

4.)Haben zwar einen Kamin aber noch keinen Kaminofen ( will ich erst später)da Wärmepumpe....brauch ich dennoch den Rauchfangkehrer Überprüfungsbefund?

  •  creator
18.6.2009  (#1)
bundesland wäre nett1.) bei uns war alles fertig.
2.) grundstücksvermessung hat mir die gemeinde vorgeschrieben - als grundlage für den einreichplan. hat ~800 gekostet.
3.)das ist nur die bestätigung, dass alles plangerecht ist - wer was konkret gemacht hat, ist eher wurscht (bundesland?).
a) ist ja im einreichplan b) planabweichungen, die tolerierbar sind.
4) in nö: ja.

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  •  Sumo
19.6.2009  (#2)
scheint Bundesland - von Bundesland zu Bundesland unterschiede zu geben.
Wir bauten in Salzburg

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  •  Sumo
10.7.2009  (#3)
Wohnsitz melden ohne Fertigstellungsanzeige ? - An Häuslbauer im Bundesland Salzburg !
geht das eigentlich Wohnsitz anmelden ohne Vollendungsanzeige?
Wie habt ihr das gemacht?

.....fertig is ja beim Bauen doch ein dehnbarer Begriff ..... Muss das Haus fertig sein um offiziell einziehen zu können? (inkl. Stiegengeländer, Balkongeländer , Fassade etc...)
Haben kein Landesdarlehen/Förderung laufen.

Unser Baumeister gibt nur seinen Stempel drauf wenn Balkongeländer/Stiegengeländer und Fassade fertig ist.

Auf der Vollendungsanzeige steht zu §17 Abs 1 BaupolG....wird hinsichtlich etwailiger geringfügiger Abweichungen(Beschreibung beilegen) ersucht, diese zu genehmigen bzw. zur Kenntnis zu nehmen.

Befunde von Elektriker,Installateur und Kaminkehrer in welcher Form habt ihr die bekommen?

Gibt's die möglichkeit eine sogenannte "Genehmigung vor Fertigstellung" zu bekommen? es kann ja schließlich niemand alles sofort und gleich fertig haben - ausser es fehlt nicht am nötigen kleingeld. ;)

emoji i kenn mi ned aus ....


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  •  mex
10.7.2009  (#4)
kann nur für OÖ sprechen - Ich grad heute auf der Gemeinde und hab denen bekanntgegeben, dass wir in unser neues Haus eingezogen sind. Dann ist's losgegangen:

1) Fertigstellungsbescheid unterschrieben (nix von Baumeister und Co gebraucht!)
2) 15€ für die Hausnummertafel bezahlt!
3) Formular unterschrieben, wann Kanal-und Wasseranschluss gemacht wurden.
4) Weitere Formulare für Grundstücksbefreiung bzw. Einheitswertberechnung unterschrieben
5) Zusicherungsbescheid vom Land OÖ f. Wohnbauföderung haben sie verlangt bzw. kopiert
5) Meldezetteln bekommen
6) war auf der Gemeinde in ca. 15min wieder fertig.

Zu unserem Haus: Grundsätzlich ist es bewohnbar! emoji Hab allerdings noch kein Warmwasser, Heizung ist noch nicht in Betrieb genommen worden und die Kamine (Edelstahl) sind auch noch nicht fertig. Muss dazusagen ich bin bzw. war Installateur und mach mir das selber. Hatte bis jetzt noch keine Zeit dafür emoji aber meine Frau (um es vorsichtig auszudrücken) erinnert mich täglich daran! emoji

ZU 4) Hab ebenfalls einen Kamin (Notkamin) der nur für einen Kaminofen ist, denn wir uns auch nicht sobald kaufen werden. Ich muss den Kamin auf alle Fälle gleich jetzt auf seine Dichtheit prüfen lassen, da es ja mein Notkamin ist. Ist in OÖ Vorschrift!

lg mex

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  •  cc9966
13.7.2009  (#5)
möglichst spät machen! - weil dann schon gewisse dinge an regelmäßigen gebühren fällig werden, zb kanal oder müllabfuhr je nach gebührenordnung der jeweiligen gemeinde. im prinzip macht man die fertigstellungsanzeige damit man berechtigt ist auf diese adresse einen wohnsitz anmelden zu dürfen.

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