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Geländeveränderung - Macht der Nachbarn

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  •  Gast Georg H
29.5. - 30.5.2009
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Wir bekommen möglicherweise Probleme mit einem Nachbarn, weil wir unser Haus zwar gesetzeskonform gebaut haben, die Bodenhöhe der Grundstückserde jedoch deutlich angehoben wurde (um ca. 1m Höhe, durch einen Steinwurf stabilisiert). Wir haben den notwendigen Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten (1m), darüber hinausgehend soll man angeblich relativ frei mit der 'gärtnerischen Gestaltung' umgehen können.

  •  MartinaL
29.5.2009  (#1)
Wenn bei der Bauverhandlung - das O.K. dazu gegeben wurde, kann der Nachbar nichts mehr machen. Er hätte gleich Einspruch erheben müssen.

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  •  creator
30.5.2009  (#2)
@MartinaL: die antwort ist völlig falsch, vgl.§§339-343abgb - wenn der nachbar will, kann er sehr einfach eine besitzstörungsklage einbrigen, dies z.b. mit der behauptung, dass nun hangrutschgefahr droht, die steine nicht ausreichen, die bauführung vom plan abweicht, etc. - da kommt nur auf das vorbringen/die behauptung an, weder auf den sachverhalt noch auf das verwaltungsverfahren vor der baubehörde. ob der nachbar das beweisen kann, ist eine ganz andere sache und wird dann halt durch gerichtssachverständige geklärt. zuständig wäre eigentlich das bezirksgericht, in dem das grundstück liegt, hier kann aber frei gewählt werden...
"freies umgehen mit der gärtnerischen gestaltung" ist auch so ein schwachsinniges gerücht. abgesehen davon, dass erdbewegungen (bundesländerweise unterschiedlich) ab einer gewissen kubatur durchaus bewilligungspflichtig sein können, darf damit auch keine für den nachbarn nachteilige veränderung in den natürlichen verhältnissen eintreten. man kann z.b. nicht wasser durch "gärtnerische gestaltung" z.b. eines biotops auf den nachbargrund umleiten. da gibt's zig beispiele.


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