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Vermessung Parzellierung bei Teilung

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  •  oldtimersammler
31.3. - 18.5.2009
5 Antworten 5
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Hallo Forumsfreunde kennt sich in dem Fall jemand aus?
Ein Freund von mir kauft eine bestehende Doppelhaushälfte samt Grundstück von einem älteren Ehepaar.
Da er mit Hauskauf absolut keine Erfahrung hat hab ich ihn darauf hingewiesen daß er unbedingt vertraglich vereinbahren soll daß der Verkäufer die Kosten für Parzellierung und Vermssung tragen muß.
Nun erzählt er mir der anwalt der den Vertrag aufsetzt hat ihm erklärt daß es keiner Parzellierung bedarf und nur bei einem Baugrundstück notwendig ist.
Vielleicht stimmt das ja aber ich kann mir das nicht ganz vorstellen was steht denn dann im Grundbuch?
Üblicherweise steht ja da die EZ Zahl drinnen wenn es aber keine eigene Parzelle ist gibts ja keine EZ Zahl oder denke ich da falsch?
l.G. Gerhard

  •  chris
1.4.2009  (#1)
Wohnungseigentum? - Möglicherweise sind die beiden Doppelhaushälften ja im Wohnungseigentum (so wie viele Doppel- und Reihenhäuser). Dann ist keine Teilung nötig (in vielen Fällen auch gar nicht möglich).
In diesem Fall würde er nicht ein Haus mit Grundstück, sondern Wohnungseigentum an der Haushälfte + Grundanteil erwerben. Wenn der Vertrag gut gestaltet ist, dann ist das praktisch genauso gut wie ein geteiltes Grundstück.

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  •  oldtimersammler
1.4.2009  (#2)
@chris - Nein das ganze Grundstück gehört dem Paar wie auch das gesamte Haus ,also klassisch wie es früher gar nichts anderes gab.

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  •  oldtimersammler
2.4.2009  (#3)
neuerlich - Ich wollte meine Frage nochmal aufbringen,kennt sich wirklich keiner hier damit aus?

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  •  gnarf
18.5.2009  (#4)
kommt drauf an - hallo !

es gibt 2 seriöse arten das abzuhandeln. 1. die doppelhaushälften werden als wohnungseigentum parifiziert. es sind dann 2 eigentumswohnungen in einem 2-familienhaus. in einem wohnungseigentumsvertrag wird genau festgelegt wem was gehört etc. man kann gärten einem teil zuordnen, oder auch allegmeine teile festlegen. im nutzwertgutachten wird dann der anteilsmäßige wert einer jeden wohnung festgelegt. nach diesem schlüssel werden diverse betriebskosten aufgeteilt etc.
2. es wird parzelliert und je eine eigene grundbucheinlage gemacht. es gehört einem dann sein teil ohen wenn und aber.

es hat beides vor und nachteile. ein rechtsberater gibt genaue auskunft.

ein ordentlicher rechtsberater wird ohnehin keinen kaufvertrag machen, wenn nicht eine der beiden lösungen bereits erfolgt ist. bzw- wird häufig in einem kaufvertrag gleich der wohnungseigentumsvertrag mitgemacht.

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  •  oldtimersammler
18.5.2009  (#5)
Danke - Danke für die informative Auskunft.

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