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Wie groß,Garage bzw Nebengebäude

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  •  oldtimersammler
1.3. - 3.3.2009
9 Antworten 9
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Liebe Hausbaufreunde.

Falls von euch jemand eine ahnung hat welche Richtlinien es in NÖ in Bezug auf die maximale Größe einer Garage bzw eventuellen Nebengebäudes gibt bitte ich um Info.
Bei meinem Objekt wollte der Vorbesitzer neben dem Haus eine Garager errichten.lt.Einreichplan die aber noch nicht besteht.
Mir ist natürlich klar daß die Gemeinde Auskunft geben muß ,ich hab auch schon angefragt ich möchte aber wißen ob es allgemeine Richtlinien gibt.
Da ich für meine Oldtimer viel Platz brauche wollte ich eine große Garage machen oder zusätzlich ein Nebengebäude.
Gemeinde meint ich kann die Garage mit 30m2 machen und ein Nebengebäude mit ca.25m2.
Ich frage mich warum kann ich nicht gleich eine bgrößere Garage machen statt eines zusätzlichen Nebengebäudes.
Ortsbild ist sicher kein Kriterium,jedes Haus schaut dort anders aus,Nachbarn sind sicher auch nicht das Problem.
Bitte umd Info von Leuten die selber Erfahrung haben oder vielleicht auch mal größer gebaut haben als es genehmigt wurde.
vielen Dank.

Gerhard

  •  schwisi
2.3.2009  (#1)
Garagengröße - Also unsere Garage wird 99 m² groß. Ab 100 m² wäre es dann eine Großraumgarage und da gibt es dann zusätzliche Auflagen beim Bau. Wir bauen in NÖ.
Ich habe mal gehört, dass ein Nebengebäude nicht größer sein soll als ein Hauptgebäude, aber ob das stimmt weiß ich nicht.

Lg
schwisi

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  •  oldtimersammler
2.3.2009  (#2)
@schwisi - Danke für die antwort,mit 100m2 wäre ich ja schon zufrieden,da hast du aber dann auch Platz genug.
Kann mir trotzdem rechtlich verwehrt werden daß ich so eine große Garage mache?
Die eventuelle Strafe würde ich ja sogar in Kauf nehmen.

l.G.

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  •  pointi001
2.3.2009  (#3)
max. bebaubare Fläche - ist das einzige was ich bezüglich Grössenbeschränkung gefunden habe. In der NÖ Bauordnung ist hinsichtlich Grösse gar nichts zu finden, nur die Bestimmungen der NÖ Bautechnikverordnung regelt den Bau von Garagen - speziell wenn grösser als 100m² - sehr genau.

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  •  AndiBru
2.3.2009  (#4)
Hallo - Also unsere "Garage" ist auch etwas größer - und um das mit der Großraumgarage und den Auflagen zu umgehen haben wir einfach sie als "Lagerraum" angegeben.

Wir haben im Haus eine normale Garage mit eimem 3m Tor die alle Anforderungen erfüllt und daneben einen "Lagerraum" mit 2 Stück 5m Toren.

Hier gibt es ja den "Witz" das du hier alles ausser angemeldete PKW´s lagern darfst :)

Du musst nur schauen dass keine Flüssigkeiten die Öffentlichkeit beeinträchtigen - aber hier gibt es "keine" Auflagen in dem Sinn.

Bauen auch in NÖ - mit ein bisi trixen ist viel möglich.

Denk auch einmal an die "Bauern" die haben ja auch keine Garagen für Ihre Traktoren sondern Laggerräume.

LG!

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  •  baldbauherr
2.3.2009  (#5)
noch ein tipp - wir bauen auch in nö (weinviertel) und unsere freistehende garage hat knapp 75qm - bezgl. der größe kann ich mich den vorpostern nur anschließen - was mir damals auch noch gesagt wurde: wenn die garage an der grundstücksgrenze steht, dann sollte sie nicht länger sein an der seite als ein drittel der gesamt länge .......ob das stimmt weiß ich nicht, weil wir nicht drüber waren, unsere garage ist an der grenze 11m lang und die grundstückslänge an der seite ist 33m.
aber in unserem fall hat auf das niemand geachtet da hätten wir uns noch viel mehr austoben können......

mfg

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  •  oldtimersammler
2.3.2009  (#6)
Antwort - Danke für eure Stellungnahmen.
Klingt ja alles ganz so wie ich es mir vorstellen würde.
Kann die Gemeinde mir trotz daß die Bestimmungen in der niederösterreichischen Bauordnung für mein Vorhaben sprechen mir das trotzdem verwehren?
Wenn ja soll ich direkt an die Landesregierung herantreten?
Der Bürgermeister wäre natürlich sicher nicht erfreut wenn ich das ohne seine Zustimmung durchsetze daher bin ich sehr unschlüssig.
Oder ist es doch noch der Weg der weniger Aufsehen bereitet es einfach ohne viel drum herumzu verhandeln einfach größer zu bauen als es bewilligt wurde?

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  •  pointi001
3.3.2009  (#7)
LRG bzw. BH - Die BH (Gebietsbauamt) prüft ja grundsätzlich nur, ob das geplante Vorhaben gegen irgendwelche Bestimmungen bezgl. Bauordnung und Bautechnikverordnung verstösst. Die Gemeinde (Bürgermeister) als oberste Baubehörde regelt durch Bebauungsplan (falls vorhanden) die Art und den Umfang der geplanten Bauvorhaben. Ich würde zuerst mal unverbindlich bei de BH nachfragen, ob es von ihrer Seite Einschränkungen gibt und dann wenn alles OK den Bürgermeister konsultieren und mit ihm darüber sprechen, er kann ja dann nur Einwände vorbringen, die die örtlichen Bestimmungen der Gemeinde betreffen. Grösser zu bauen als bewilligt kann im schlimmsten Fall zum Baustopp und zur Rückbesserung führen (Kenn in meinem Ort einen Fall, bei dem das auch durchgezogen wurde - dieser hatte eine Grundstücksanhebung ohne Bewilligung gemacht und musste diese Veränderungen komplett rückgängig machen) LG

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  •  oldtimersammler
3.3.2009  (#8)
ReDanke für die Antwort,die Bürokratie wird offensichtlich nicht weniger.
Wird wohl eine lange Geschichte werden.

l.G. Gerhard

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  •  amw
3.3.2009  (#9)
bauordnung nö - vielleicht hilft dir das hier weiter

http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich_bauordnung.php

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