Kurzfassung:
Aussenwandtherme ohne Kaminanschluss - Muss ich den Rauchfangkehrer trotzdem ständig kontrollieren lassen?
Hallo!
Ich habe eine sog. Aussenwandtherme, die nicht an den Kamin
angeschlossen ist, sondern über ein kurzes Stück Rohr die Luft an- und absaugt. Dieses muss auch nicht gekehrt werden, geht auch gar nicht.
Als ich in die neu ausgebaute DG-Whg eingezogen bin, habe ich beim ersten Termin den ganzen Tag auf den Kaminkehrer gewartet (extra freigenommen!) und dann taucht er nicht auf. Als ich anrief, bekam ich die telefon. Auskunft: Ja, sie haben eine Aussenwandtherme, da muss man nicht kehren. Und an den einen Kaminanschluss, den ich in der
Wohnung habe, ist ja eh nichts dran.
Juhuu, hab ich mir gedacht.
Beim nächsten Kehrtermin war ich logischerweise nicht zuhause und hatte prompt einen Zettel an der Türe. Da war ich eh stinksauer - zuerst warte ich den ganzen Tag, er findet es nicht der Mühe wert, in einem Haus mit neuen Eigentümern Bescheid zu sagen und dann klebt er mir beim nächsten Mal erst wieder einen Zettel an die Türe. Jedenfalls bin ich seit dem absichtlich nur noch dann zuhause, wenn mir mindestens schon die Hausverwaltung oder das Magistrat ("Information statt Strafe", eh nett!) Mahnbriefe schreiben.
Ich mag aber mit der Rauchfangkehrer-Mafi.. äh Lobby endlich Schluss machen und frage hiermit nach: Gibt es irgendwelche Bestimmungen, mit denen ich endlich diese lästigen und überflüssigen Termine los werde?
Das "Pickerl" für die Abgasmessung hält noch bis ca. 2010 und der Kaminkehrer kommt eh nur die Wohnung rein, macht alles schmutzig, schaut einmal im Kreis und geht wieder.
Danke und lg
Jens
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