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Carport

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  •  Gast Ratzek
13.8. - 23.8.2007 1
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Hallo, ein für mich wichtiges Anliegen. Ich wohne in Sachsen. Ich habe ein Carport einfach ohne Bauantrag gebaut. Es hat die Abmessung von 6x7m und eine Höhe von 3,50m. Sicherlich zu hoch. Nun wollte ich, da ich keine Garage habe, noch einmal einen Anbau von ca. 15 qm dran setzen um eine kleine Hütte/Werkstatt zu haben. Habe ich eine Chance. Wecke ich tote Geister mit einem Bauantrag? Muss ich Strafe zahlen, oder wieder abbauen?? Bitte um schnelle Hilfe. Danke.

  •  Leiderluser
23.8.2007  (#1)
Carport in Niedersachsen - Hallo, ich hoffe ich kann helfen. Bei uns in Niedersachsen muss auch wenn es ein Carport ist dieses im Bebauungsplan mit eingetragen werden (wegen Regenwassergebühr usw.) Hier muss genau wie beim Haus ja die Berechnete Bebaute Fläche mit der Regenwassergebühr bezahlt werden. Es werden garantiert tote Geister geweckt, ob diese aber böse sind kommt immer auf den Beamten drauf an. Die Bauhöhe des Carports würde bei uns auch überschritten sein (max.3m im Raum Wob.) Die Größe wiederum ist egal wenn kein Nachbar gestört und ebend die Gebühr bezahlt wird.

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