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Zubau nachträglich bewilligen?

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  •  Hirnlos
8.5. - 9.5.2021
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Liebes Forum,
gleich vorweg, nahezu alle Fragen, die die Gründe, wie es zu diesem Zustand kam, betreffen, sind wohl ausnahmslos so zu beantworten: Wir waren jung und hirnlos und hatten keine Ahnung von irgendwas.

Vor mehr als fünf Jahren taten wir nach jahrelanger Suche und weil wir aus beruflichen Gründen einfach dort hin mussten aus Verzweiflung einen Schnellkauf. Wir fühlten uns von Makler und dem Notar gut beraten, im Nachhinein stellte sich aber heraus, dass einfach nichts stimmte, was uns gesagt wurde. Mit vielen Dingen konnten wir umgehen, aber eine Sache bereitet mir nun Kopfzerbrechen. In der Gegend haben scheinbar alle Nachbarn ein nicht bewilligtes Gartenhäuschen, ein Mauer, die zu hoch ist und sonst irgendwas. Da die Häuser teilweise sehr alt sind, schien das auch nie jemanden zu stören, denn viele wurde schon von Vorbesitzern so hinterlassen und nie hinterfragt. Durch einen Nachbarschaftsstreit am Ende der Straße gab es dann eine Anzeigewelle. Nun flatterten mehrere Abrissbescheide in Häuser. Wir sind davon nicht betroffen, aber nun wollen wir dem vorbeugen.

Für Deppen wie uns: Wie finde ich bei einem uralten Haus, das mehrmals den Besizer wechselte heraus, was bewilligt ist?
Wie lasse ich alles, was nicht bewilligt wurde (und davon gehe ich eigentlich aus) bewilligen?
Ist das überhaupt möglich? Was passiert, wenn ich nicht mal weiß, wann was von wem gemacht wurde? Das Einzige, was ich finden konnte, ist ein 70 Jahre alter Plan, der so nicht mehr stimmt.
Wir wollen auch niemanden verklagen und würden die Kosten tragen, Hauptsache es ist erledigt.

  •  Hirnlos
8.5.2021  (#1)
Ach ja: Niederösterreich ist das Bundesland.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.5.2021  (#2)
Grundsätzlich gilt (und zwar schon IMMER - also seit es Bauordnungen gibt):
Eine Baubewilligung ist IMMER ein "SCHRIFTLICHER BAUBEWILLIGUNGSBESCHEID" - es hat also nie die Möglichkeit von mündlichen Bewilligungen gegeben..

Wenn du einen solchen Bewilligungsbescheid selbst nicht in Händen hast, dann auf zur Gemeinde und Einsichtnahme in den Bauakt deiner Liegenschaft und schauen, was dort alles aufliegt.

Alle Bauwerke, für die kein Baubewilligungsbescheid existiert, sind grundsätzlich konsenslos (also umgangssprachlich ein "Schwarzbau").

Folgende Ausnahme gibt es von diesem Grundsatz des "schriftlichen Baubewilligungsbescheides":
einen sogenannten "vermuteten Konsens". Kann bei (sehr) alten Bauwerken zutreffen, wenn bei der Baubehörde aus der Zeit der Errichtung/Bewilligung keine vollständigen Bauakten mehr vorliegen. So sind z.B. in vielen Gemeinden in den Kriegsjahren ganze Aktenbestände verloren gegangen/vernichtet worden. Darüber hinaus kommt es beim "vermuteten Konsens" unter Umständen noch auf zahlreiche weitere Sachverhaltselemente an. Is im Einzelfall ein sehr komplexes (Rechts)Thema und braucht für eine seriöse Einschätzung Kenntnis über alle Einzelheiten des jeweiligen Falles.

Ein (Nischen)Thema könnte auch der §70 Abs. 6 NÖ Bauordnung sein. Ist sozusagen eine "Miniamnestie" für eine vor mehr als 30 Jahren konsenslos vorgenommene Abänderung von ehemals "BEWILLIGTEN" Bauwerken. Braucht also den Nachweis, dass es vor dieser Abänderung eine Bewilligung gegeben hat.

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