Zahlung aufschieben .. wie ? [OÖ]
|
|
||
ich - würde denen schon noch einen Teil überweisen (evtl. die Hälfte von 5900€).
Somit zeigst du dass du zahlungswillig bist. Dann würde ich einen eingeschriebenen Brief an die Firma senden und denen mitteilen dass die Restzahlung umgehend nach erfolgreicher Mängelbehebung durchgeführt wird. Denen eine Frist von 14 Tagen setzen. Sollte das nicht helfen nochmals eine Nachfrist mit der Info dass du, wenn diese verstreicht, eine unabhängige Firma mit der Behebung der Mängel beauftragst und mit dem Restbetrag die andere Firma bezahlst. Habe ich vor kurzem gemacht, komischerweise wurde dann alles angenehm schnell erledigt. |
||
|
||
willst jetzt noch einmal das lied über mängelrügen, - zurückbehaltungsrecht und gewährleistung lesen und mitsingen... ![]() was ich vom teil-überweisen halte, kannst dir dann auch denken. natürlich rennen die dann auch, weil's eigentlich gar nix kriegen dürften, jeder tag im verzug die forderung reduziert (um die hohen zinsen in den agb, so nicht ausgeschlossen oder halt pönale) und sie einen typen gefunden haben, der ihnen doch noch was gibt... eine sachgemäß dokumentierte eingeschrieben übermittelte mängelrüge samt verweigerung der abnahme lässt einen anspruch gar nicht erst entstehen, weil die firma binnen 6 monaten beweisen muss, dass alles paletti ist und das nicht kann. damit kann man auch die mahnungen als rechtswidrig bezeichnen und theoretisch auf unterlassung klagen (oder damit drohen). natürlich sollte man sich damit ned ewig zeit lassen... |

Nächstes Thema: Beweissicherung