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Zählt statisch getrenntes Carport zur bebauten Fläche? [NÖ]

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  •  ghhe
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
12.5. - 13.5.2022
7 Antworten | 4 Autoren 7
7
Hallo,

wir haben gerade unser Haus eingereicht und der Gutachter der Gemeinde besteht auch nach einigen Diskussionen mit uns, Planer und Baumeister darauf, dass unser baulich/statisch vom Haus getrenntes Carport mit 49m² zur bebauten Fläche gezählt werden muss.

Laut unserem Planer ist dies aber eindeutig nicht der Fall.
Da wir die Baugenehmigung gerne bald haben wollen mussten wir dem nun nachgeben und zustimmen. Sonst hätten wir die Unterschrift vom Sachverständigen nicht bekommen.

Mir wäre das auch egal aber diese Aktion kostet uns gute 5000€ mehr bei den Anschlusskosten und evt. auch mehr bei den laufenden Kosten (wobei ich mir hier nicht sicher bin).

Daher würde mich die Meinung von euch interessieren. Wie seht ihr das? Gehört unser Carport wirklich zur bebauten Fläche?


2022/20220512368942.jpg


2022/20220512236866.jpg

Danke für eure Meinung.

  •  MikeSeeH
12.5.2022  (#1)
Nein, zumindest hat es bei uns (NÖ) nicht zur Bebauungsdichte gezählt.

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
12.5.2022  (#2)
Ein Blick in die NÖ BO: ich zitiere:

bebaute Fläche: als solche gilt die senkrechte Projektion aller Teile von Gebäuden, die zumindest zwei Wände und ein Dach haben (raumbildend sind) und mehr als 1 m über dem Bezugsniveau liegen

Wand: seitlicher Raumabschluss, der zu mehr als der Hälfte aus flächigen Bauteilen (z. B. Wandbauteile, Fenster, Türen, Tore, Brüstungen) bzw. aus flächig wirkenden Bauteilen (z. B. Gitter, Lamellen, Netze) besteht

-> der erste relevante Punkt wäre, wieviele Wände dein Carport hat. Die Stützmauerseite wäre durch die Stützmauer, welche konstruktiv mit deinem Carport verbunden ist und somit ein Teil des Bauwerks "Carport" ist, jedenfalls eine "Wand" da zu mehr als der Hälfte dieser Carportseite aus flächigen Bauteilen.
Der springende Punkt nun ist der "Zaun" auf der anderen Seite, aus dem Plänen wirkt es so, als würde das Carport ebenso auf dem Zaunsockel stehen auf welchem auch der Zaun steht, somit wäre der Zaun zusammen mit dem Carport ein Bauwerk und da der Zaun auf dieser Seite, diese Seite zu mehr als die Hälfte flächig macht, handelt es sich dabei auch um eine Wand -> somit 2 Wände und ein Dach, und somit handelt es sich um ein Gebäude welches der bebauten Fläche (ausgenommen jene Bereiche welche über 1m über Bezugsniveau liegen - hierzu komme ich gleich) anzurechnen ist.
Dem Plan zu entnehmen ist eine gelbe Linie welche ich als Bezugsniveau = bestehendes Gelände (wenn das Bezugsniveau in der Gemeinde nicht speziell festgelegt) vermute, also das letzte Stück des Carports welches mit dem obersten Abschluss (Dachoberkante) weniger als 1m über dem Bezugsniveau liegt, würde jedenfalls nicht der bebauten Fläche anzurechnen sein (auch wenn es nur ein kleines Stückchen ist).

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  •  ghhe
12.5.2022  (#3)
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das wäre durchaus eine Erklärung.

Das heißt also, würde man die Einfriedung zum Garten hin weg lassen, wäre es definitiv keine "bebaute Fläche"? Muss es diese Einfriedung denn geben?
Das bittere ist nämlich, dass wir diese vorerst so gar nicht vor haben zu bauen.

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
12.5.2022  (#4)

zitat..
ghhe schrieb: würde man die Einfriedung zum Garten hin weg lassen, wäre es definitiv keine "bebaute Fläche"?

Was man zusätzlich noch auf dem Radar haben sollte ist die Seite am Ende des Carports (Stützmauer 2 + Geländer), aus dem Plan ist nicht eindeutig abzuleiten inwiefern diese in Verbindung mit dem Carport bzw. der Stützmauer 1 steht, im Zweifel ist natürlich aus praktischer Sicht anzunehmen, dass es eine solche Verbindung gibt (Stützmauern bzw. Fundament), und weil diese (inkl. Geländer) ebenso mehr als die Hälfte dieser Seite ausmacht, würde das Carport schon alleine durch die beiden "Stützmauer-Seiten" zur raumbildenden Garage (Carport wäre dann nicht mehr der zutreffende Ausdruck) und somit zur bebauten Fläche zählen.




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  •  ghhe
13.5.2022  (#5)
Ok vielen Dank für deine Antwort. Das hat mich echt weitergebracht. Gedacht war das natürlich alles so nicht. Die Einfriedung wurde einfach gezeichnet, weil es eine geben muss. Das war sehr unklug so zu zeichnen, aber gut beim nächsten Haus wissen wir es :D

Jetzt werden wir leider nicht mehr viel tun können, da wir die bebaute Fläche schon der Gemeinde bestätigt haben (wir wollen ja die Genehmigung haben).

Wir überlegen mal die Option doch eine Garage draus zu machen, jetzt wo uns es eh schon als bebaute Fläche zählt ...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.5.2022  (#6)
Eine der hier ganz relevanten Fragen hat @ProjectX bereits super beantwortet, nämlich, ob es sich bei deinem "Carport" um eine bauliche Anlage oder um ein Gebäude handelt (wobei das aus den hier gezeigten Planausschnitten nicht 100% sicher beantwortet werden konnte).
Es hat sich dabei aber auch gezeigt, dass die Frage "statisch getrennt?" (die du auch im Threadtitel anführst) vorerst gar nicht von Bedeutung ist. Auch deinem Planverfasser schien der Hinweis im Einreichplan "statisch allseits vom HG getrennt" offensichtlich sehr wichtig. Mit der genauso wichtigen Frage, wo er für das Carport Wände im Sinn der Bauordnung eingezeichnet hat und ob es sich um eine bauliche Anlage oder ein Gebäude handelt, hat er sich offensichtlich nicht auseinander gesetzt.
Darüber hinaus sind jetzt aber schon noch einige Fragen offen.
1. Warum wurde das Thema "bebaute Fläche" im Baubewilligungsverfahren überhaupt derart hochgespielt?
Dafür muss es erstens einen Bebauungsplan mit einer festgelegten Bebauungsdichte geben (gibts den?). Und wenn ja, dann ist im Baubewilligungsverfahren lediglich zu prüfen, ob diese max. Bebauungsdichte mit deinem Projhekt überschritten wird oder nicht. Offensichtlich geht sich das auch einschließlich Carport aus. Und damit ist das Thema im Baubewilligungsverfahren auch schon erledigt. Was hast du da "bestätigt"? Wer hat dich dazu aufgefordert? Wie wurde diese "Bestätigung" dokumentiert? Wie gesagt: im Bewilligungsverfahren ist nur zu klären, ob die Bebauungsdichte überschritten wird. Und das hat nichts mit Kanalabgaben udgl. zu tun. Dafür gibts dann eigene, neue Verfahren.

2.

zitat..
ghhe schrieb: Mir wäre das auch egal aber diese Aktion kostet uns gute 5000€ mehr bei den Anschlusskosten

Wie kommst da drauf? Welche Anschlusskosten meinst du und wie schaut diese Rechnung (+ € 5.000.- nur wegen dem Carport) im Detail aus?

3. Wenn das "Carport" zur bebauten Flächen zählt, dann bedeutet das, dass es keine "bauliche Anlage" ist, sondern ein "Gebäude" und somit eine Garage. Welche Konsequenzen hat denn der Bausachverständige daraus gezogen? 

4.

zitat..
ghhe schrieb: Jetzt werden wir leider nicht mehr viel tun können, da wir die bebaute Fläche schon der Gemeinde bestätigt haben (wir wollen ja die Genehmigung haben).

Warum kannst nichts mehr tun? Bewilligungsbescheid hast ja noch nicht. Also schickst ihnen ein mail mit der Ankündigung, dass nächste Woche ein abgeänderter Plan kommt, wo klargestellt ist, dass das Carport eine bauliche Anlage ist und kein Gebäude.

zitat..
ghhe schrieb: Wir überlegen mal die Option doch eine Garage draus zu machen,

Dafür müsstest ja auch den Plan ändern.

5.

zitat..
ghhe schrieb: Die Einfriedung wurde einfach gezeichnet, weil es eine geben muss.

Warum "muss" es die Einfriedung geben (oder meinst du eigentlich Absturzsicherung?)?
Wär aber egal, wenn die Stützmauer und die darauf befindliche "Einfriedung" nicht baulicher Bestandteil des Carports ist!

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  •  ghhe
13.5.2022  (#7)
Vielen herzlichen Dank erst einmal für die sehr ausführliche Antwort. Ich würde mir wünschen, dass man auch von der Gemeinde genau so eine Erklärung erhält.

zitat..
Karl10 schrieb: Auch deinem Planverfasser schien der Hinweis im Einreichplan "statisch allseits vom HG getrennt" offensichtlich sehr wichtig. Mit der genauso wichtigen Frage, wo er für das Carport Wände im Sinn der Bauordnung eingezeichnet hat und ob es sich um eine bauliche Anlage oder ein Gebäude handelt, hat er sich offensichtlich nicht auseinander gesetzt.

Exakt. Mir wurde vom Planzeichner erklärt, dass die statische Trennung ausreicht, damit es eben nicht als Gebäude zählt. Nach Durchsicht der Bauordnung ist mir nun auch klar, dass das eben nicht reicht.

Ad1)

zitat..
Karl10 schrieb: Warum wurde das Thema "bebaute Fläche" im Baubewilligungsverfahren überhaupt derart hochgespielt?

Das frage ich mich auch. Die Gemeinde hat einen neuen SV und diesem war dieses Thema extrem wichtig. Er wollte bereits den Balkon (der ebenfalls an 3 Seiten offen ist) in die bebaute Fläche gerechnet haben. Das haben wir einfach gemacht, weil ein Streit vorprogrammiert war und wir es uns mit ihm nicht verscherzen wollen.

zitat..
Karl10 schrieb: Dafür muss es erstens einen Bebauungsplan mit einer festgelegten Bebauungsdichte geben (gibts den?).

Ja es gibt eine vorgeschriebene Beauungsdichte bei der Gemeinde. Diese erreichen wir aber selbst mit Carport nicht einmal annähernd.

zitat..
Karl10 schrieb: Was hast du da "bestätigt"? Wer hat dich dazu aufgefordert? Wie wurde diese "Bestätigung" dokumentiert?

Wir haben einen offiziellen Verbessererungsauftrag mit folgendem Text bekommen:
"Für das Carport ist ein Nachweis der bebauten Flächen vorzulegen, da die seitlichen
Abgrenzungen (ostseitige Stützmauer und westseitige Einfriedung und Stützmauern) flächig
ausgeführt werden (gemäß §4 Abs.9)."
Niemand von uns kannte so einen Nachweis und daher hat die Gemeinde von meinem Baumeister einen Brief/Zusammenfassung verlangt, wo nochmals die bebaute Fläche auf Haus+Balkon+Carport berechnet wird. Dieses musste gestemptel und unterschrieben werden. Dies haben wir aber bereits bei der Gemeinde vorgelegt.

Ad2)
Ok ich dachte bei der Berechnung schaut die Gemeinde dann einfach auf die Baubeschreibung und nimmt diesen Wert. Wird dann wirklich nochmal genau der Plan angeschaut? Meine bisherigen Erfahrungen sprechen da eher dagegen aber ok kann natürlich sein.

Nun die €4700 (sind es genauer) kommen daher zu stande, dass ich ohne Carport 123,6m² bebaute Fläche habe und mit entsprechend um 49m² mehr.
Ich kenne mich aber bei der Berechnung ehrlich gesagt auch nicht wirklich aus. 
Meine Formeln wären (ohne Carport, 3 Stockwerke versorgt):
Abwasser: ((123,6m²/2)*4+(75m²))*19,6€*1,1 = 6946,63€
Regenwasserkanal: ((123,6m²/2)*4+(75m²))*14€*1,1 = 4961,88€
Wasser: ((123,6m²/2)*4+(75m²))*10,13€*1,1 = 3590,27€
Summe = 15498,78€

Wird die Garge mit dem Faktor 2 multipliziert oder auch mit 4? Ich habe dazu unterschiedliche Rechnungen gefunden. In der Garage gibt es weder Wasser noch Abwasser. Wenn ich es komplett dazu rechne, dann ist die bebaute Fläche 172,6m² und es kommt als Summe entsprechend 20212,88€ raus (+4714,10€).

Ad3)

zitat..
Karl10 schrieb: Welche Konsequenzen hat denn der Bausachverständige daraus gezogen? 

Der SV von der Gemeinde? Der hat dazu nichts gesagt. Nur das was wir oben bekommen haben. Die Gemeinde meinte nur "der SV will das sonst gibt es keine Unterschrift".

Welche Konsequenzen hat es denn nun konkret? Weil wenn es nicht für die Abgaben relevant ist und die Baudicht eingehalten wird, ist es doch völlig egal oder?

Ad4)
Naja wie gesagt wir haben der Gemeinde das schon geschickt und der Akt ist damit erledigt. Der Brief an die Anrainer sollte unterwegs sein. Laut Gemeinde "lässt der SV hier auch nicht mit sich reden. Er möchte die Fläche als bebaute Fläche ausgewiesen haben".

zitat..
Karl10 schrieb: Dafür müsstest ja auch den Plan ändern.

Ja klar. Das würde ich aber dann als Änderung während dem Bau machen, sodass wir nun zumindest einmal beginnen können. Deswegen frage ich hier ja aber auch, damit ich mich ein bisschen besser auskenne :)

Wenn es aber kostentechnisch völlig irrelevant ist, muss ich gar nichts machen. Dann wäre aber die Garage auch wieder weniger interessant.

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Ich bin naiver Weise davon ausgegangen, dass es zum öffentlichen Grund (=Straße) eine Einfriedung im Plan geben muss. Ich habe mir eingebildet dies mal gelesen zu haben?
Das heißt man kann diese Einfriedung aus einfach raus nehmen? Damit wäre dann klar, dass diese Seite keine Wand ist? Was ist aber mit der Wand zum Haus hin?

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