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Wohnweg ohne Nutzen [NÖ]

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  •  vinnie
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
20.3. - 24.3.2017
6 Antworten | 3 Autoren 6
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Hallo geschätzte Forumsgemeinde!

Ich hätte eine Frage an die Baurechtsexperten hier, bzw an Leute die vielleicht mit ähnlichen Problemen schon einmal Kontakt mit Gemeinden in NÖ hatten.
Ich bin an einem Baugrund in Niederösterreich interessiert.
Es ist ein länglicher Grund mit der Widmung BW 25% 8m.
Die Gesamtgröße ist ca 2600m2. Genau in der Mitte wird dieser Grund durch einen Wohnweg 4m geteilt. Dieser Weg ist seit vielen Jahren im Lageplan der Gemeinde eingezeichnet, aber in der Realität nicht vorhanden. Es ist dort eine wilde Wiese, wie auf dem gesamten Grund und eine Böschung. Sogar ein Baum befindet sich an einem der Eckpunkte. Man sieht schwache Gehspuren durch die Gstettn, wo offenbar Hunde gassi geführt werden. Eine Befahrung ist unmöglich. Ein Begehen ist nur möglich wenn man trittsicher genug ist, um über die Böschung zu kommen.
Dieser Zustand besteht seit vielen Jahren. Weiter hat dieser Weg keine erschließende Funktion. Zu beiden Seiten des Endes dieses Weges ist alles über asphaltierte Straßen mit dem Auto zu erreichen. Dieser Weg ist ca 18m lang. Der Weg befindet sich (noch) im Besitz des Verkäufers des Baugrunds und soll wohl bei einem Verkauf an die Gemeinde abgetreten werden.

Wenn dieser Weg wegkommt wäre es hier besser bebaubar bzw ist der Grund dann erst in seiner Gänze nutzbar.

Wie groß ist die Chance, dass so eine "Weg-Leiche" aus dem Bebauungsplan rausgelöscht wird?

Weiters ist aufgrund dieses Weges ein Bauwich von 6m eingetragen. Falls der Weg bleiben muss - Ist es dann ein vorderer oder ein seitlicher Bauwich? Ich würde dort nämlich gerne eine Garage errichten.

Vielen Dank und einen schönen Abend!
Vinnie

  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.3.2017  (#1)
Wenn ich das richtig verstehe, ist der Weg im Flächenwidmungsplan (und auch im bebauungsplan) als Verkehrsfläche eingetragen. Damit musst die im Falle einer BAuführungeinen Teilungsplan machen lassen und die Wegfläche kostenlos an die Gemeinde abtreten.

Den Weg wegzubekommen bedeutet, den "Flächenwidmungsplan" zu ändern (der Bebauungsplan ist nur eine Folge davon); und zwar muss aus der Widmung "Verkehrsfläche" wieder "Bauland" werden. Probieren kannst es ja und einen Antrag an den Gemeinderat stellen. Zwingen kannst sie aber nicht.

Wenn bei einem Grundstück an 2 gegenüberliegenden Seiten Verkehrsflächen gewidmet sind, dann hat dieses Grundstück 2 vordere BAuwiche und keinen hinteren!!!

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  •  vinnie
22.3.2017  (#2)
Hallo Karl!

Vielen Dank für Deine Antwort. Wie hoch sind üblicherweise die Erfolgschancen solcher Anträge? Und mit welcher Zeitspanne sollte man da rechnen?

Nach meinem Verständnis hat das geteilte Grundstück dann zwei vordere Bauwiche, einen seitlichen und einen Hinteren. Wobei der hintere irrelevant ist, weil dort die Widmung eh Grünland ist (Westen). Das mit den Verkehrsflächen ist so, dass die südliche Grenze an die Straßenflucht grenzt (Sackgasse), die östliche an den Weg (der ab der Grundgrenze in eine Nord-Süd-Sackgasse übergeht), nördlich grenzt es an einen anderen Baugrund

Soll ich Dir ein Foto schicken vielleicht? :)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.3.2017  (#3)
Muss ehrlich sagen, ich komm da mit deiner Beschreibung nicht ganz klar.
Ein Auszug aus dem Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan wär wohl das Beste.

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  •  Richard3007
23.3.2017  (#4)

zitat..
vinnie schrieb: Wie hoch sind üblicherweise die Erfolgschancen solcher Anträge? Und mit welcher Zeitspanne sollte man da rechnen?


So etwas muss vom Gemeinderat einstimmig beschlossen werden. Die Kosten für einen Änderung wird auf Dich abgewälzt. Aber es reicht nur einer der das nicht will und dann wird es nicht gemacht. Weil darüber fangen die im Gemeinderat nicht zu streiten an, haben genug andere Themen dafür.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.3.2017  (#5)

zitat..
Richard3007 schrieb: So etwas muss vom Gemeinderat einstimmig beschlossen werden.

Na, das stimmt in NÖ jedenfalls so nicht!! Grad bei Umwidmungen spielt sehr oft (Gemeinde)Politik eine Rolle. Da kommts sehr häufig vor, dass die Mehrheitsfraktion die Opposition überstimmt!

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  •  vinnie
24.3.2017  (#6)
Danke für eure Antworten!
Ich werds einfach probieren - das Grundstück gefällt uns so oder so.
Karl ich hab Dir Bilder vom Plan gemailt. lg v

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