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Wohnungsnachfolge - wie absichern? [Stmk]

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  •  samoth
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
10.7. - 11.7.2012
5 Antworten 5
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Hi,

ich hätte ev. jemanden, der unsere Wohnung übernehmen würde und auch die von uns geforderte Ablöse zu zahlen bereit wäre.

Wir könnten die Wohnung aber erst nächstes Frühjahr übergeben, was aus heutiger Sicht für den Nachfolger kein Problem wäre.

Wie kann ich mich davor absichern, dass mir der Nachfolger dann doch noch abspringt? Reicht da eine einfache schriftliche Vereinbarung, oder muss ich zum Rechtsanwalt/Notar damit ich auf der sicheren Seite bin? Genau das möchte ich eigentlich vermeiden.

lg
tom

  •  user
10.7.2012  (#1)
ich machs immer mit div. auto-kaufinteressenten so ... wenn sie das auto fix nehmen und ich das aber noch brauche wird eine anzahlung von 200 euro vereinbart und der istzustand des fahrzeuges festgehalten. sollte sich am istzustand was ändern (beschädigung) erhält der käufer sein geld zurück und der vorvertrag ist hinfällig. wenn er dann das auto aus anderen gründen nicht haben will, verfällt seine anzahlung. so haben beide eine sicherheit emoji

lg

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  •  ambia
10.7.2012  (#2)
ja aaaaaber: geld folgt doch leistung, oder gilt das nur, wenn man kunde ist? emoji

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  •  creator
  •   Gold-Award
10.7.2012  (#3)
ambia: es gilt schon, nur gibt's auch vertragsfreiheit, - sofern das nicht sitten- oder gesetzwidrig ist, KANN - ned muss!- von der gesetzlichen regel abgegangen werden.
das abgb kennt verschiedene vertragsformen, die man auch kennen sollte. das beispiel von user ist z.b. zu simpel, denn nach § 908 abgb http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=1&paid=908&mvpa=775 kann im falle eines von user zu vertretenden schadens viel mehr verlangt werden... das ist nämlich angeld.
für den wohnungskauf sollte ein vorvertrag reichen:
http://www.jusline.at/936_Von_der_Verabredung_eines_k%C3%BCnftigen_Vertrages_ABGB.html

sofern die identität des interessenten geklärt ist, sprich: man den auch mit guten chancen klagen kann, ist ned unbedingt ein angeld nötig - pönalen reichen da auch aus. ob samoth da jetzt unter dem vorbehalt z.b. eines besseren käufers einen vorvertrag schließt, ist seine sache.

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  •  altenberg
  •   Gold-Award
10.7.2012  (#4)
@samoth - Aufpassen bei "Ablöse". Wir hatten auch einen 100% fixen Abnehmer der dann aber die Invensitionen, die wir zur Standardausstattung gemacht haben (z.B. beheizter Keller, Boiler im Keller statt im OG, Hebeanlage im Keller, höherwertigerer Parkett, Küche bestens erhalten, und noch vieles mehr) nur zum Zeitwert abgelten wollte, was in diesem Fall nur ca. 10% ausgemacht hätte.

Wir haben dann jemand anderen gefunden, der gscheid bezahlt hat.

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  •  samoth
11.7.2012  (#5)
danke, werde dann wohl so einen Vorvertrag schließen. Den Vorbehalt eines besseren Käufers werde ich eher nicht machen, da ja dann der Käufer quasi in der Luft hängt. So fair, denke ich, sollte man schon sein, auch wenn´s andersrum finanziell vielleicht lukrativer wäre.

lg
tom

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