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Wohnbauförderung OÖ - Hauptwohnsitz

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  •  p67
19.5.2015
5 Antworten 5
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Hallo,

ich hoffe ich werde für meine Frage nicht gesteinigt:
Ich habe eine Frage zur Wohnbauförderung und des dazu nötigen Hauptwohnsitzes.

Eine Voraussetzung damit man die Wohnbauförderung bekommt ist, dass man den Hauptwohnsitz auf das geförderte Objekt verlegt und alle Nebenwohnsitze aufgibt.
Wird das mit dem Hauptwohnsitz geprüft? Und wenn ja, wird das immer wieder mal überprüft??? Also regelmässig?
Oder ist es möglich den Hauptwohnsitz nach einiger Zeit (zb. nach einem halben Jahr) wieder zu ändern, ohne dass einem die Förderung aberkannt wird?

Gibt es eine neuerliche Überprüfung nach einiger Zeit???

Soll nur mal so eine Frage sein und ich hoffe ich werde nicht gleich gesteinigt dafür.

  •  Richard3007
19.5.2015  (#1)
Hallo P67,

es wurden bereits einige Förderungskredite fällig gestellt, wenn diese nicht als Hauptwohnsitz bewohnt werden.
Auch ich habe deshalb, meine ETW verkauft um für mein Haus wieder Förderungswürdig zu sein.
Das Land prüft hier anscheinend mittlerweile Regelmäßig in welchen Abständen kann ich dir nicht sagen. In jedem Fall immer, wenn sich etwas Ändert, was auch im Grundbuch steht.
Bei mir z.B. Übernahme WBF von der Genossenschaft an mich. Ich hatte mich da schon voreilig bei meiner jetzigen Frau angemeldet und bei der Wohnung abgemeldet. Da bereits durch einen Vorvertrag die Käuferin drinnen wohnte.

Ich musste mich wieder bei meiner Wohnung anmelden, damit der GB Eintrag fertig gestellt werden kann. Wenn ich das nicht getan hätte, hätten Sie mir das Landesdarlehen fällig gestellt.
Najo war ich halt bei einer anderen Frau gemeldet. emoji

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  •  p67
19.5.2015  (#2)
Mir gehts im Prinzip nur darum, mein KFZ nicht ummelden zu müssen. Nicht weil ich die Ummeldegebühr nicht zahlen möchte, sondern weil ich mein KFZ-Kennzeichen behalten möchte.

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  •  Richard3007
19.5.2015  (#3)
Ein Wunschkennzeichen kostet € 360,- für 5 Jahre oder so. Wenn es dir das Risiko Wert ist, einen Kredit mit mehreren Zigtausend Euro von einem Tag auf den anderen fällig gestellt zu bekommen.
Bitteschön....
Alleine mit der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] wenn du dieses Geld dann anders finanzieren müsstest könntest dir 15 - 20 Jahre das Wunschkennzeichen leisten.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
19.5.2015  (#4)
220,--emoji

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  •  p67
19.5.2015  (#5)
1) Ein Standardkennzeichen (Zahlen + Buchstaben) kann man nicht in ein Wunschkennzeichen umwandeln
Standard = zahlen + Buchstaben
Wunsch = Buchstaben + Zahlen
2) Bezirkswechsel hat auch zur Folge dass sich die Bezirksbuchstaben ändern

Geht leider alles nicht. Die paar Hundert Euro für ein Wunschkennzeichen wären mir schon egal

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