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Wie regelt ihr Anzahlungen?

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  •  Trallala
19.9. - 20.9.2012
18 Antworten 18
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Wir stehen vor der Vertragsunterzeichnung - Frage ist nun, wie wir mit Anzahlungen umgehen. Einerseits will ich, dass immer erst nach Leistung gezahlt wird. Andererseits will die Baufirma verständlicherweise die Sicherheit, dass das auch passiert, bevor sie in die Produktion geht.
Wir haben uns jetzt auf ein Treuhandkonto geeinigt, auf das wir vor Produktionsbeginn die gesamte Summe legen, und je nach Baufortschritt abgezogen wird.
Alternative wäre eine Bankgarantie gewesen.
Gibt es Fallen zu beachten? Wie habt ihr das geregelt?
Lg Trallala

  •  Stefan86
19.9.2012  (#1)
Arbeitet der treuhänder fürvdich oder den hersteller *gg*
Ich hät gar nix von alldem gemacht.. Zahlung nach baufortschritt oder pech gehabt

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  •  Trallala
19.9.2012  (#2)
der treuhänder kommt von mir. aber da er ein TREUHÄNDER ist, arbeitet er natürlich für beide - und gibt die Beträge frei, wenn die Beidngungen erfüllt sind (also mein ok).
Ich verstehe, dass eine Firma nicht ein ganzes Haus produziert, ohne die Sicherheit zu haben, dass es gezahlt wird. Unseres ist individuell zugeschnitten, das kann niemals nie wer anderer verwenden. Sollten wir nach der Produktion nicht zahen, können's das nur wegwerfen. Und da in Zeiten wie diesen schnell mal wem das Geld ausgeht - oder die Bonität - versteh ich den Wunsch nach Sicherheit von Seiten der Firma gut.
Daher die Treuhandkonto-Lösung...

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  •  creator
  •   Gold-Award
19.9.2012  (#3)
geld folgt leistung... einfach sufu bedienen, hab' das - stefan86 schon mal zu önorm2060 und §1170 abgb dargelegt.

alles andere ist euer risiko. da das konkursrisiko in der baubranche überdurchschnittlich hoch ist, würde ich der großartigen firma mal vorab auf den zahn fühlen bzw. ihr erklären, dass sie mal ihre bonität beweisen soll, bevor du überhaupt weiter verhandelst. wenn die auf anzahlungen angewiesen sind, weil sie sowenig kapital haben, dass sie ein paar monate ned übertauchen können, kannst es gleich vergessen.

treuhänder kosten geld, völlig unnötig...

http://www.energiesparhaus.at/forum/26423_2
http://www.energiesparhaus.at/forum/27524_1

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  •  halfway
19.9.2012  (#4)
Ja im Fall dass der Treuhänder (Notar) ein Naheverhältnis zum Baumeister hat habe ich im Freundeskreis erlebt, dass das ins Auge gegangen ist. Beim Grundstückskauf hat der Notar (von uns gewählt) bei uns die treuhändische Abwicklung übernommen und das ging problemlos.
Wie habt ihr denn die treuhändische Abwicklung im Fall von Mängeln oder nicht fachgerecht erbrachten Leistungen geregelt?

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  •  Trallala
19.9.2012  (#5)
@creator Bonität ist geklärt, und es gibt keine Anzahlungen (so gesehen ist der Titelmissverständlich), sondern Zahlung nach Baufortschritt. Aber das Geld liegt bis dahin am Treuhandkonto, nach Baufortschritt auszuzahlen.

Umgekehrt, als Unternehmer sprechend (völlig andere Branche) Ich würd bei einem 900.000-Euro-Auftrag nie ohne Anzahlung und Sicherheiten in Vorleistung produzieren, und das hat nichts mit meiner Bonität zu tun (sondern mit der allgemeinen Lage - was weiß ich, wie meine Kunden finanziell dastehen, wenn ich dann fertig bin.) Schon gar nicht würd ich ein ganzes Haus herstellen, ohne die absolute Sicherheit, dass die Kohle da ist. Insofern find ich persönlich die Treuhandlösung ok.

Wo ist der Nachteil? Ich seh ihn aus deinem Kommentar noch nicht.
@halfway das ist so geregelt: unabh. Sachverständiger prüft und gibt frei. Das wiederum regelt unser Architekt (der nicht von der Baufirma kommt). Treuhänder hat ein Naheverhältnis zu uns.

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  •  halfway
19.9.2012  (#6)
Ich finde da habt ihr eine saubere Lösung.
Ich bin da ganz deiner Meinung. Kann das Unternehmen auch verstehen und finde eine treuhändische Lösung mit SV sehr sinnvoll. Die paar Netsch, die euch die Abwicklung kostet machen bei dem Projekt das Kraut sicher nicht fett, aber es gibt euch doch eine gewisse Sicherheit.


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  •  creator
  •   Gold-Award
19.9.2012  (#7)
@Trallala: wennst unternehmer bist, solltest die nachteile - kennen... neben den kosten der treuhandschaft und dem streit um verzinsung (auch nur 1% über ein jahr sind mal 9k!) sind es die tücken im treuhandvertrag selbst. genau deswegen wollen ja alle auch bankgarantien - die probleme sind diesselben: abgesehen von haftrücklass (mind. 3% - also 27k, die völlig sinnfrei rumliegen) ist das geld bei einem, der nach einem regelwerk geld auszahlt. braucht das irgendwer? imho ist das unnötig. bei mängeln - und laut den profis hier gibt es ja kein 100% mängelfreies werk - ist das je nach mängelschwere nochmal ein prozentsatz, der sinnlos rumliegt. von untreuen treuhändern mal ganz zu schweigen. mein geld ist am sichersten in meiner gewalt...
zahlung nach baufortschritt ist bei versteckten mängeln generell ein risiko. natürlich wollen das firmen - nur die sind halt die gegenseite.

hier steht vertrauen gegen vertrauen: so wie du darauf vertrauen musst, dass das werk passt und der nicht zwischenzeitlich in konkurs fällt (was gab's denn da als sicherheit?) muss er eben vertrauen, dass du zahlen kannst. nennt man unternehmerisches (ausfall-)risiko. ich finde es immer spaßig, wenn von kunden alles mögliche verlangt wird, die firmen selbst aber außer angst nix zu bieten haben...

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  •  Trallala
19.9.2012  (#8)
Hi Creator,
danke, du bist der perfekte Fehler-Finder emoji Ich lass die Treuhand-Kosten mal außer Acht - die sind nicht sonderlich hoch und sind's mir für die Abwicklung wert.

zitat..
hier steht vertrauen gegen vertrauen: so wie du darauf vertrauen musst, dass das werk passt und der nicht zwischenzeitlich in konkurs fällt (was gab's denn da als sicherheit?)


Aufs Werk vertrau ich (nach Werksbesuch und Referenzobjekten). Konkurs: Wenn er nicht liefert, hab ich noch nichts gezahlt. Wenn er liefert und das Haus steht - was für ein Problem könnte ich dann noch mit einem Konkurs haben?

Die Firma macht zwar den GU, verlangt aber nichts extra für Bauleitung und Koordination und schlägt auch nichts auf die Angebote der einzelnen Gewerke drauf. Insofern kann ich die Angebote der einzelnen Gewerke in dem Fall einfach selbst übernehmen und abwickeln (sind auf mich geschrieben), die Bauleitung würde dann halt der Architekt übernehmen, was leistbar ist. Oder? (Mal abgesehen davon, dass ich den Konkurs angesichts der Auftragslage für ausgeschlossen halte - aber was weiß man schon.)
Tell me I'm wrong!

Lg Trallala


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  •  Trallala
19.9.2012  (#9)
und ps: Die Frage war auch an andere FTH FTH [Fertigteilhaus]-Kunden gerichtet - wie sahen eure Regelungen aus? Habt ihr angezahlt oder nicht (und wenn ja wie viel)? Bankgarantie oder Treuhand? Wie ist es ausgegangen?

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  •  Nase
19.9.2012  (#10)
Also bei mir gibt es keine Vorauszahlung oder Bankgarantie.(100% vergebenes Massivhaus - aktuell unmittelbar vor Innenputz)
.
Zahlung erfolgt nach Baufortschritt in klar definierten Schritten.
Voraussetzung für Zahlung ist die positive Abnhame durch einen Sachverständigen.
Skonto wurde beim Rechnungsbetrag bereits inkludiert, somit gibt es keinen negativen Effekt, falls eine Rechnung nach 15 Tagen statt 14 bezahlt wird.
.
Ist alles ein Frage des Vertrauens, und ich denke man kann die Baufortschritte so setzen, dass kein vernünftiger Unternehmer ein Problem damit hat. (Zumal er wahrscheinlich seine Sub's auch erst nach Fertigstellung des jeweiigen Gewerkes bezahlt)
.
.
ABER:
Es muss auch Leute geben die Treuhandkontos vereinbaren, denn diese Branche muß auch von etwas leben.
.
PS:
Ich hoffe bei einem so großen Projekt hast du dich über die Bonität des BU's erkundigt. Denn wenn dieser in Konkurs geht, dann arbeiten andere Firmen nur zu sehr viel höheren Preisen an der Baustelle weiter.(wegen Haftung)

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  •  Breitfuss
19.9.2012  (#11)

zitat..
Konkurs: Wenn er nicht liefert, hab ich noch nichts gezahlt. Wenn er liefert und das Haus steht - was für ein Problem könnte ich dann noch mit einem Konkurs haben?


Und wenn der erste Baufortschritt steht und bezahlt ist und dann kann er nicht mehr liefern? Such mal jemanden, der dir die Baustelle dann zum selben Preis fertig macht.

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  •  Trallala
19.9.2012  (#12)
aber (mal abgesehen davon, dass der konkurs mehr als unwahrscheinlich ist):

zitat..
Und wenn der erste Baufortschritt steht und bezahlt ist und dann kann er nicht mehr liefern? Such mal jemanden, der dir die Baustelle dann zum selben Preis fertig macht.


Wann soll das sein? Wenn er noch nicht fertig produziert hat macht's halt wer anderer. Und das Haus aufzustellen dauert inkl. Dach und Fenster drei Tage.

Während dieser drei Tage in Konkurs zu gehen und das Haus ohne Dach zurücklassen? Das ist doch mehr als unwahrscheinlich... Aber auch dann hab ich noch nichts gezahlt, dann muss ich das Zeug im allerschlimmsten Fall halt wieder wegräumen lassen. (Darin hätt ich dank Abriss ja schon Routine emoji)

Und sollte der Konkurs nachher kommen, dann siehe oben: Dann wären ich Außenhülle und Bodenplatte fertig - und gezahlt - und ich kann die Gewerke im Notfall auch selbst koordinieren & dem Architekten die Bauleitung übereben - die Angebote hab ich ja alle separat an mich.
Welche Gewährleistungsprobleme könnte es in dem Fall geben?
Und was ist jetzt der Risiko der Treuhand-Lösung im Vergleich zu Zahlungen nach Baufortschritt?

Lg Trallala

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  •  creator
  •   Gold-Award
19.9.2012  (#13)
abgesehen davon, dass du ja auch eine fertigstellungsanzeige - samt stempel von deer firma brauchst: zahlung in "abteilungen" nach baufortschritt haben neben der ausführungen zu §1170 abgb das risiko, dass die mängelbehebung oft teurer als der noch ausstehende restbetrag ist - und du daher lange drauf warten musst, weil druckmittel weg.

zitat..
Wenn er noch nicht fertig produziert hat macht's halt wer anderer.

genau das gestaltet sich oft schwierig - eben wegen den haftungsfragen.

fraglich ist halt auch beim treuhandvertrag: wann genau darf wie und von wem geld abgerufen werden? de facto müsste es hier - wegen der warnpflicht der werkunternehmer der folgenden gewerke - immer eine frist geben. hilft ja nix, wenn du es als mängelfrei abnimmst, das geld weg ist und dann der elektriker, spengler, bodenleger, dachdecker erklärt, dass er das noch nicht machen kann, weil es zig mängel gibt... ich würde auch immer genug zeit zwischen den diversen gewerken lassen, dann merkst, ob eh alles passt.

gleiches ist mit sicherheiten und pönalen wegen verzug, (pauschalen) mehrkosten deinerseits: was ist damit? darf der dann nur entsprechend weniger abrufen, wenn in verzug? das ist er nämlich auch, wenn er mängel verbessern muss bis zur abnahme! die depperten önormen wie z.b. 2060 oder irgendwelche schlechtwetter-ausreden sind da auch wurscht, weil das nicht auf dich überwälzt werden kann. klar, zig schlucken's, weil's "üblich" ist und sie keine ahnung haben... wie immer: i told you so...



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  •  Trallala
19.9.2012  (#14)

zitat..
genau das gestaltet sich oft schwierig - eben wegen den haftungsfragen.


Seh ich nicht. Es ginge ja dann ums GANZE haus. Dann wandert der GANZE Auftrag zu wem andern. Mitsamt der Haftung.

zitat..
fraglich ist halt auch beim treuhandvertrag: wann genau darf wie und von wem geld abgerufen werden? de facto müsste es hier - wegen der warnpflicht der werkunternehmer der folgenden gewerke - immer eine frist geben. hilft ja nix, wenn du es als mängelfrei abnimmst, das geld weg ist und dann der elektriker, spengler, bodenleger, dachdecker erklärt, dass er das noch nicht machen kann, weil es zig mängel gibt... ich würde auch immer genug zeit zwischen den diversen gewerken lassen, dann merkst, ob eh alles passt.


Danke für die Hinweise! Der Treuhandvertrag steht noch nicht - deshalb frag ich ja hier, VOR dem Anwaltstermin, um eure Expertise und Erfahrungen zu nützen emoji

ich kann mir zwar schwer vorstellen, dass es da Probleme gibt - weil die Firmen seit langem gut zusammenarbeiten - aber sicher ist sicher.

zitat..
gleiches ist mit sicherheiten und pönalen wegen verzug, (pauschalen) mehrkosten deinerseits: was ist damit? darf der dann nur entsprechend weniger abrufen, wenn in verzug? das ist er nämlich auch, wenn er mängel verbessern muss bis zur abnahme


auch noch nicht geklärt - danke für den Hinweis!

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  •  mark1928
  •   Gold-Award
19.9.2012  (#15)
@Trallala OT OT [Off Topic] - €900k Haus? Da erübrigst sich dann die in einem anderen Thread geführte Diskussion über ein, zwei Bäder mehr. Das sind dann wirklich Peanuts!

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  •  Trallala
19.9.2012  (#16)
@mark1928 Mehrfamilienhaus! 900k ist der Gesamtbetrag (vier Wohneinheiten). Mein Teil kommt auf 250k, mit den drei Bädern emoji Aber es geht ja darum, wie wir den Gesamtauftrag regeln.

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  •  creator
  •   Gold-Award
19.9.2012  (#17)
wenn das ein mehrfamilienhaus ist, würde ich das - schon gar nicht machen, weil dann der vertrag über die wechselweisen ansprüche aller (offenbar 2-3 weitere) noch komplizierter wird. dein teil ist ok, aber beim nachbarn hakt's - oder umgekehrt, rest siehe oben. ein ausfall der anderen ist da eher unwahrscheinlich - aber wenn, trifft's dich noch mehr. notar ist wahrscheinlich billiger verhandelbar als ra - müsste man checken.

zitat..
Seh ich nicht. Es ginge ja dann ums GANZE haus. Dann wandert der GANZE Auftrag zu wem andern. Mitsamt der Haftung

das ist auch ohne treuhandvertrag wegen der haftung schwer - mit wird's komplizierter, weil es de facto die abwicklung (abschluss + feststellung, was rechtmäßig zu zahlen ist) des alten und ggf. einen neuen bedingt... mit zeitlicher verzögerung, masseverwalter, bliblablo... sowas würd' ich mir ned freiwillig eintreten wollen...

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  •  Stefan86
20.9.2012  (#18)
http://www.energiesparhaus.at/forum/27524_4

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