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wie mit kleineren mängeln umgehen

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  •  bernang
1.9. - 5.9.2009
15 Antworten 15
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hallo! konkretes beispiel installateur: wir haben mündlich vereinbart, die wand-wcs auf eine bestimmte höhe zu hängen. jetzt sind sie zu tief. habe ich da irgendeine vernünftige möglichkeit, das zu rügen bzw. als mangel geltend zu machen? oder fbh: wir haben vereinbart, die schläuche im wohnzimmer (3 seiten glas) enger, sprich 10cm-abstand, zu legen. das wurde nicht gemacht. jetzt ist der estrich drinnen und man kann das nicht mehr nachmessen. oder gibt es zu den schläuchen irgendeine önorm bzgl. abstand? creator, bist zu zu diesem thema creativ? danke an alle!
lg,
bernang

  •  Reinhard
1.9.2009  (#1)
fbh - hat der die fbh gerechnet oder nach "gefühl" verlegt? fotos wären halt nicht schlecht (mit maßstab); das wc kannst ja relativ leicht nachmessen (da gibts aber je nach keramik-hersteller eigene angaben die man ja leicht nachvollziehen kann), die fbh-schläuche halt nicht mehr. die fbh sollte halt funktionieren, wenns im winter eh vernünftig arbeitet, dann wär mir wurscht, wie der abstand ist ...



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  •  creator
1.9.2009  (#2)
so wie mit großen... kein unterschied - ... zu wc: wenn zu tief, soll er sie halt höher setzen oder du ziehst ihm was ab. ist immer ein psycho-spiel und auch eine frage des baufortschritts - verfliest sind's ja noch nicht, oder?

fbh: um es lustig zu spielen, hättest mit dem estrich warten müssen. keine ahnung, ob er sich durch die verlegung jetzt material erspart hat und wie sich das jetzt auf heizkosten auswirkt. önorm hab' ich jetzt keine zur hand. fbh hat mich ja nie interessiert.

trotzdem: einfach mängel wie gehabt rügen und abwarten, was als reaktion kommt - und solange du nicht bezahlt hast, ist es ein heimspiel.

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  •  bernang
1.9.2009  (#3)
ja, aber - wie siehst du das problem mit der tatsache, dass meist solche "kleinigkeiten" nicht schriftlich festgehalten sind?
danke und lg,
bernang
p.s. alles schon verfliest...

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  •  creator
1.9.2009  (#4)
entspannt... einfach das gewünschte schriftlich gehaupten reicht. "statt wie mit herrn x am xx.xx.xx. besprochen, sitzen die wc nicht xcm sondern nur y cm über dem boden."

bei der fbh: wie gesagt, keine ahnung, ob sich da was vom material oder den heizwerten ändert, rügen kannst das sowieso. hast das nachgemessen, wieviel meter röhrln + arbeitsstunden er sich da gegenüber anbot erspart hat?

den estrich wirst du halt mit rücksichtnahme auf viel größere folgeschäden durch verzug aller anderen gewerke und deiner schadenminderungspflicht begründen müssen.
mach' ihm ein anbot mit -20-25% und dannn heißt's abwarten... und cool bleiben.
der witz an der geschichte ist ja die abnahme + übergabe: solange du nicht mängelfrei abnimmst, ist nicht gehörig erfüllt und greift dein zurückbehaltungsrecht.

um dem vorwurf der unverhältnismäßigkeit des kompletten zurückhaltens der forderung zu entgehen, kannst auch unter deutlichem hinweis, dass dies keine mängelfreie übernahme bedeutet, einen bruchteil anweisen, der rest ist halt dann noch strittig. unter einem streitwert von €4000 brauchst du auch keinen anwalt.

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  •  creator
1.9.2009  (#5)
behaupten natürlich.

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  •  bernang
4.9.2009  (#6)
@ creator: danke! - bin gespannt, was rauskommt (werde berichten).
zur diskussion zu unseren professionen (stichwort akademiker): mich (der ich letzeres bin, aber weder aus juristischem, noch aus technisch od. wirtschaftl. bereich) würd jetzt schon interssieren, ob du dein wissen "hobbymäßig" erworben hast oder ob du einschlägig vorbelastet bist...?

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  •  nymano
4.9.2009  (#7)
ich denke - creator hat sein wissen "hobbymäßig" erworben - und nebenbei ist er jurist ;)

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  •  creator
4.9.2009  (#8)
warum "oder" ? ... beides. wie die meisten hier wissen, bin ich jurist. schnäppchenjagen und konsumentenschutz sind seit mehr als 15 jahren hobbies.
das ist die ein seite. eine andere ist, dass ich mich mit allem, was mich betrifft, auseinandersetze und hinterfrage - im job oder privat. damit mache ich mir zwangsläufig nicht nur freunde, aber ich lerne auch ständig dazu.
bei meinem projekt bekam ich dann - unfreiwillig(!) - gelegenheit, mein wissen umzusetzen und kann daher aus erfahrung sprechen.

meine nachbarin hat allen nachbarn angeboten, gegen geld bei deren projekten auf "einwendungen" zu verzichten. als diese ablehnten, hat sie mit einwendungen deren projekte blockiert und verzögert. der vorbesitzer gab auf - und ich kam so sehr günstig zu meinem grundstück. natürlich hat sie den zauber bei mir auch probiert, ist aber im verwaltungsverfahren klassisch abgeblitzt. dann hat sie es mit einer besitzstörungsklage samt baustopp probiert. bestechliche richter sind nicht besonders helle und machen fehler- kurz: richterin hat mir angesichts eines drohenden verfahrens gegen sie einen von mir diktierten vergleich (damit auch kein weiteres verfahren) geschrieben, der meine liebe nachbarin im kostenpunkt einige tausender gekostet hat und mir mehr gebracht hat, als ich mit einem gewonnen verfahren je erreichen hätte können. finanziell voll befriedigt (baustopp hat genau einen halben tag gehalten, dann hatte ich den beschluss zum weiterbauen) musste ich (als vergleich!) mich verpflichten, die geltende rechtslage anzuerkennen. kein witz, leider. werde hier weder gz noch gericht nennen, auch klar. seitdem lobt meine nachbarin mein haus als wunderschön und ist offiziell von mir begeistert. ein paar trittbrettfahrer haben mich bei sehr gutem essen um entschuldigung gebeten - bin ja nicht nachtragend.

zum verhandeln von verträgen: das hab' ich schon zig mal gepostet. da ich gewerke selbst vergeben habe, gab's auch einige mängel - und das gesamte spektrum von reaktionen. wenn jemand zu seinen fehlern gestanden ist, war eine lösung immer schnell gefunden, klar. und dann gab's halt auch die kandidaten, die entweder unfähig waren oder die schuld bei allen anderen suchten und geglaubt haben, sie könnten trotzdem kassieren. die illusion habe ich ihnen halt genommen. ich hab' ihnen dann immer einen bruchteil gezahlt - und den rest unter hinweis auf mängel einbehalten. nicht, dass sie es nicht probiert hätten, den rest zu bekommen - einer hat mir sogar ein pamphlet eines rechtsanwalts unter die nase gehalten. als ich ihn ausgelacht hab' hat er wissend, wie es meiner nachbarin ging, mit klagen gedroht - und nach 2 wochen einer (für ihn viel schlechteren) lösung zugestimmt.
sprich: bei klagsdrohungen cool bleiben. ich bin da im ton auch immer freundlich, aber bestimmt.

natürlich wäre es mir lieber gewesen, es passt alles super, ich löhne voll und hätte mir den schwachsinn erspart - so spaßig ist das ja nicht. wenn das aber nicht hinhaut, bin ich nicht bereit, für nicht 100% leistung 100% zu zahlen.


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  •  bernang
4.9.2009  (#9)
emoji - alles klar. erkenne parallellitäten zu meiner person, ohne jedoch (noch nicht?) so schlechte erfahrungen wie du gemacht zu haben. dass du mit der richterin essen warst, find ich cool emoji


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  •  2moose
4.9.2009  (#10)
KLEINERE Mängel? - Mich würde interessieren, welcher Verlegeabstand aufgrund der Heizlast NÖTIG ist ... und nicht, was sich irgendjemand wünscht. Möglicherweise ist die Dämmung bzw. Güte der Fenster so gut, dass ein verringerter Abstand (in Bezug auf welchen Abstand überhaupt?) gar nicht erforderlich ist.
Ohne Fliesen - wie creator schon schreibt - sind die WC's schnell höher gehängt ... würde das eher als "Getränkefrage" behandeln und die Stimmung erst bei Nichterfolg durch 'ne Rüge oder Zahlungszurückhaltung in den Keller treiben. Denn wenn nix auf Papier vorliegt, ist es zwar schön recht zu haben, aber meist sehr langwierig es zu bekommen.

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  •  bernang
5.9.2009  (#11)
also: - der engere verlegeabstand war die idee des installateurs und nicht meine. ich war nur verwundert, dass er letztendlich doch keinen unterschied zu den anderen räumen gemacht hat. wcs sind voll verfliest, d.h. ich kann nichts mehr höher hängen.
danke!

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  •  bernang
5.9.2009  (#12)
noch ein frage: - wie interpretiert ihr folgendes anbot:

Pauschale Heizungsverrohrung:
2E+03 Kupferrohrleitung halbhart
Form-Verbindungsstücke
Befestigungsmaterial
Absperrungen
Thermometer
Entleerungen
ist da eurer meinug nach die arbeitszeit inkludiert (es ist was ausgemacht, aber mich würde interessieren, was ihr meint)?

danke!

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  •  creator
5.9.2009  (#13)
aus dem kann ich nix interpretieren... weil weder die preise noch sonstige umstände angeführt sind (z.b. frist).
lustig ist aber das wort "pauschale": das kann mit oder ohne montage interpretiert werden.
da laut judikatur und lehre bei unklaren anboten sich der unternehmer im individualprozess die für ihn ungünstigste variante zurechnen lassen muss (vgl.http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20050922_OGH0002_0020OB00034_05X0000_000&ResultFunctionToken=5b45069c-8664-4762-a57f-9348720c42ef&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=05.09.2009&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=Interpretation+ung%c3%bcnstigste - nur bei verbandsklagen z.b. des vki isd §28 kschg gilt's umgekehrt), ist auch klar, dass die arbeitszeit inklusive ist. ist ja durch das wort "pauschale" und der erwartung des kunden "nicht denkunmöglich". bingo....

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  •  bernang
5.9.2009  (#14)
genau auf so eine interpretation hab ich gehofft emoji scheint billig zu werden.

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  •  bernang
5.9.2009  (#15)
also meine - heizungsverrohrung kostet dann mit arbeitszeit 660 euro netto. frist ist keine ausgemacht, jedoch ist schon alles installiert.
danke!

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