Eine blöde Frage, wie funktioniert das mit dem Energieausweis? Von wem wird der ausgestellt, wann bekommt man von Land NÖ die Förderung zugesichert, da ja diese nach den k-Werten berechnet wird. Muss das Haus dann ganz fertiggestellt werden, muss die Fassade sofort gemacht werden, damit man die Wärmedämmung einhält? Danke für eure Antworten.
liebe maria - den Energieasweis brauchst du nur, wenn du beim Land Förderung beantragen möchtest.
Ausgestellt wird er im Prinzip von jedem Baumeister, wenn du mir deine e-Mail Adresse sagst, kann ich dier ein paar Adresen zukommen lassen von Leuten die sicn in der Berechnung auskennen.
Die Förderung wird vom Land erst nach Überprüfung des Energieausweise zuerkannt, und das passiert mit EA EA [Energieausweis] und Einreichplan.
dauern tut's egiw und drei tage - bis das Land zahlt (etwa ein halbes Jahr bis zur Zusicherung). Die Fassade muss bis zur Auszahlung nicht gemacht werden. Die Auszahlung erfolt in Teilen, aber 100 % werden bis Rohbaufertigstellung ausbezahlt. Die Fertigstellungsmeldung (und da muss dann natürlich auch die Fasade sein), muss nach (weis nicht genau) 5 oder 10 Jahren gemacht werden, sonst erlischt die Baubewilligung, und vorher darf offiziell keiner im Haus wohnen (Benützungsbewilligung gibt's ers nach Fertigstellungsmeldung)
@lehmi und klaus - Danke. Wir haben eh erst vor in 2 Jahren zu bauen. Heißt das also ich mache den Einreichplan, aufgrund von dem kann der Baumeister dann bestimmen, welchen k-Wert das Haus hat und mit diesem Ausweis beantrage ich die jeweilige Förderung vom Land? Heißt Fertigstellung wirklich aussen und innen fix-fertig?
@Maria - Ich glaube, hier liegen einige Missverständnisse vor. Das Ergebnis des Energieausweises ist kein "k-Wert". Der k-Wert (heißt jetzt U-Wert) ist nur der Wärmedurchgangskoeffizient, welcher für alle Bauteile des Hauses ermittelt werden muss und in den Energieasuweis einfließt. Daneben fließen noch viele andere Werte in die Berechnung ein (Flächen, Volumen, Luftwechsel, Fensterwerte, Ausrichtung, Verschattung,....). Das für die Förderung relevante Ergebnis des Energieausweises ist der auf die Bruttogeschossfläche bezogene Heizwärmebedarf in kWh/(m²×a), welcher auch als Energiekennzahl (EKZ) bezeichnet wird.
@Maria - Es ist nicht ratsam, zuerst den Einreichplan und dann den Ausweis erstellen zu lassen. Da nur Niedrigenergiehäuser mit einem Heizwärmebedarf < 50 kWh/(m²×a) gefördert werden, sollte der Ausweis parallel zur Planung erstellt werden, sonst besteht die Gefahr, dass man den Wert < 50 kWh/(m²×a) nicht erreicht und keine Förderung bekommt. Den fertigen Ausweis mit Unterschrift und Stempel braucht man erst bei der Einreichung der Förderunterlagen.
Fertigstellung - Fertigstellung heißt außen und innen komplett fertig (je nachdem wie man komplett definiert - aber Fassade, Innenputz, Leitungen, Geländer,... natürlich nicht unbedingt Vorhänge, Sesselleisten,...). In der Regel wird's aber nicht so heiß gegessen, weil es gibt genug Häuser, die auch ohne Fertigsatellungsmeldung und Benützungsbewilligung bewohnt werden. Einreichen kann man übrigens nur wenn's eine aufrechte Baubewilligung gibt, und der Bau darf noch nicht zu weit vortgeschritten sein.
Fertigstellung - Fertigstellung heißt außen und innen komplett fertig (je nachdem wie man komplett definiert - aber Fassade, Innenputz, Leitungen, Geländer,... natürlich nicht unbedingt Vorhänge, Sesselleisten,...). In der Regel wird's aber nicht so heiß gegessen, weil es gibt genug Häuser, die auch ohne Fertigsatellungsmeldung und Benützungsbewilligung bewohnt werden. Einreichen kann man übrigens nur wenn's eine aufrechte Baubewilligung gibt, und der Bau darf noch nicht zu weit vortgeschritten sein.