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Widmung Geb NÖ

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  •  san87
18.6. - 21.6.2019
7 Antworten | 2 Autoren 7
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Hallo,

ich habe ein Haus mit GEB-Widmung (Niederösterreich) und möchte ca. 50 m2 dazubauen. Mir hat jemand gesagt, dass sich das auch ein Agrartechniker anschaut und sein okay dazu geben muss.

Stimmt das?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.6.2019  (#1)
Nein, stimmt nicht. Da wird offenbar etwas verwechselt.

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  •  san87
19.6.2019  (#2)
Danke für die Antwort.

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  •  san87
20.6.2019  (#3)
Ich habe noch folgende Frage:
Für den Zubau muss man ja eine Standortabgabe an die Gemeinde zahlen. Stimmt es, dass, wenn man insgesamt nicht über 160 m2 Bruttogeschoßfläche kommt, keine Abgabe zahlen muss?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.6.2019  (#4)

zitat..
san87 schrieb: Stimmt es, dass, wenn man insgesamt nicht über 160 m2 Bruttogeschoßfläche kommt, keine Abgabe zahlen muss?

Die Grenze ist nicht 160m², sondern 170m². Darunter zahlt man bei Erweiterungen keine Standortabgabe.

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  •  san87
21.6.2019  (#5)
170 m2 sind Alt- und Zubau?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.6.2019  (#6)
Die Grenze von 170m² = abschließende Gesamtgröße NACH Zubau. Du darfst nach der Erweiterung nicht drüber kommen, sonst zahlst.
Beginnt dann ab 170m² bei rund € 4.000.- und steigert sich bis zur Höchstgrenze von 400m² bis auf knapp über € 9.000.- , je nach dem, welchen Einheitssatz deine Gemeinde hat.

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  •  san87
21.6.2019  (#7)
Danke für die Antwort.

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