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wer definiert in NÖ den Wintergarten [NÖ]

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  •  reini aus flake
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
4.8. - 8.8.2010
3 Antworten 3
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dh wenn ich mein Wohnzimmer mit Glas Elemente wintergartenmäßig vergrößere- zählt das mit zum Hauptgebäude??

mein Fokus richtet sich auf die jew Bestimmungen zum seitlichen Bauwich...

danke!

  •  Karl10
  •   Bronze-Award
5.8.2010  (#1)
...... schau mal in diesen Thread und meinen Beitrag vom 16.6.2010:

http://www.energiesparhaus.at/forum/19587
Da steht eigentlich alles drin.


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  •  reini aus flake
5.8.2010  (#2)
ja- ist eigentlich eine Detailfrage dazu - wenn in der taxativen Aufzählung der Wintergarten enthalten ist, dann hätt ich mir gedacht dass dieser auch irgendwo in den Begriffsbestimmungen definiert ist. ich kann aber kaum was finden... um genauer zu werden: wenn ich eine Stufe mache und das Dach aus Glas mache und Wintergarten draufschreibe- reicht das um als Wintergarten durchzugehen? Die Baubehörden müssen sich ja auch an irgendwas anhalten, oder...?


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  •  reini aus flake
8.8.2010  (#3)
gilt diese Definition mangels Alternativen? - vom Bundesverband Wintergarten:

Definition Wintergarten

Der Wintergarten wird als eine Bauart bezeichnet, die selbstständig oder in Verbindung mit dem an ihn anschließenden Baukörper alle normalen Funktionen eines Daches und einer Außenwand erfüllt, einschließlich der Aufnahme der Eigenlasten sowie der Schnee- und Windlasten. Das unterscheidet den Wintergarten u.a. von einer Fassade.

Die spezifischen Eigenschaften eines Wintergartens ergeben sich vor allem aus der großzügigen Verglasung, die einen hohen Anteil an Solarenergie bewirkt, mit sehr hohen Überschüssen im Sommer, die durch Belüftung und Beschattung begrenzt werden müssen. Bei fehlendem Lichteinfall sind höhere Heizleistungen als bei Kompaktbauten erforderlich, wenn die Innentemperatur nicht abfallen soll.

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