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Wenn Kinder im Pool ertrinken [OÖ]

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  •  hseller
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
8.4. - 26.4.2016
25 Antworten 25
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Ich habe eine rechtliche Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bekomme ein Schwimmbecken und der Zaun um das Grundstück wird ein paar Monate später gemacht.
Was passiert wenn fremde Kinder sich (illegal) Zutritt verschaffen, in mein Schwimmbecken fallen und ertrinken? Es gibt zwar in der Nachbarschaft keine kleinen Kinder aber Spaziergänger...

  •  sir_rws
  •   Gold-Award
13.4.2016  (#21)
Hätte für mich auch "damals" nicht sein müssen...

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  •  BAU2014
  •   Silber-Award
21.4.2016  (#22)
he, es gibt eine neuauflage und diesen "pam"ersatz lass ich mir gerne in den garten stellen. emoji

2016/20160421749019.JPG

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  •  mrs_simsi
26.4.2016  (#23)
Und ich nehm den in der Mitte. Der macht sich sicher gut an meinem Pool emoji

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  •  utes
  •   Bronze-Award
26.4.2016  (#24)
Wir haben eine halbhohe versperrbare Kuppel. Mehrfachnutzen da kindersicher, wärmespeichernd und macht das Pool auch nutzbar als "Hallenbad". Wir haben das Grundstück eingezäunt und das Gartentor versperrt. Auch wenn niemand so einfach hereinspazieren kann ist mit die Abdeckung wichtig. Rechtlich hast ganz sicher ein Riesenproblem wenn was passiert. Aufsichtspflicht hin oder her.

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  •  BAU2014
  •   Silber-Award
26.4.2016  (#25)
@ simsi und utes: die halbhohe kuppel von utes und die, welche simsi meint, sind nicht die selben, oder?

aber zum thema: grundsätzlich ist man natürlich zur verpflichtet möglichst einen unfall zu verhindern. und egal welche maßnahmen man trifft und wieviele sicherheitsbarrieren man einzieht: es kann trotzdem was passieren. wie man sich fühlt wenn jemand zu schaden kommt, nur weil man einen pool haben will, weiß jeder für sich und definitiv niemand möchte eine derartige entdeckung machen.
andererseits haben die aufsichtspflichtigen personen in jedem fall die schuld wenn sich ein unmündiger, unberechtigten zutritt zu einem fremden grundstück verschafft. eine verpflichtung zur einzäunung des grundstücks gibt es nur straßenseitig (außer es wird dezitiert von der behörde vorgeschrieben), für den pool selbst gibt es keine grundsätzliche verpflichtung.

nimmt man die beiden verpflichtungen, bedeutet es das die für das kind aufsichtspflichtigen personen schuld am unfall sind und der poolbesitzer ist schuld einen pool zu haben....

ich denke nur, dass man auch ohne rechtlicher verpflichtung nach so einem unfall seinen pool nicht mehr "geniesen" kann. es gibt aber sogenannte poolwächter, die bei wellengang anschlagen. ist man nur kurz weg hört man hoffentlich den alarm.
nach dem motto
"erfahrungen bezahlt man teuer, auch wenn man sie gebrauch viel billiger haben könnte":
pool verschließen wenn man weg ist, sollte mittlerweile zur selbstverständlichkeit gehören. besonders wenn man noch keinen zaun hat.


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