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Wechsel des Einspeisevertragspartners zur OEMAG, wie löst man das?

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  •  manilla
  •   Bronze-Award
21.3.2023
2 Antworten | 2 Autoren 2
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- das vorgesehene Vollmacht-Formular von der OEMAG sagt:
=======================
"Die Vollmacht umfaßt nicht die Kündigung des Liefervertrages mit dem bisherigen Stromhändler. Dieser Vertrag wird meinerseits entsprechend der Fristen aufgelöst. Die OEMAG geht davon aus, daß der Vertrag mit dem von mir angegebenen Wechselstichtag zivilrechtlich beendet ist"
=======================

Ich habe angegeben zum nächstmöglichen Wechselstichtag.
Wie soll der tatsächliche Vorgang ablaufen. Ich hab' ja keine Ahnung wie lange die OEMAG mich für die Einspeisezusage hinhält???

bitte um Hilfe

  •  scarpej
  •   Bronze-Award
21.3.2023  (#1)
naja, normalerweise musst du gar nichts machen. Voraussetzung ist allerdings, dass du keine Bindungs- oder Kündigungsfrist bei deinem derzeitigen Lieferanten hast. Sofern du also "frei bist, wechselt dich die Ömag mit dem "nächstmöglichen" Zeitpunkt und du bist dort. Da musst du nichts gesondert kündigen...

Solltest du allerdings noch eine Bindungsfrist haben, so musst du dich bei deinem Lieferanten erkundigen, ob es eine Möglichkeit gibt, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen, bzw. die Mindestvertragsdauer zu entfernen. Wenn die nein sagen, hast du Pech gehabt.

Solltest du bei der Ömag den Wechsel beantragen, obwohl du noch eine Bindungsfrist bei deinem derzeitigen Lieferanten hast, so wird über die Marktprozesse geregelt, dass du nicht wechseln darfst und bleibst somit bei deinem derzeitigen Lieferanten. Du fällst somit in keinen vertragslosen Zustand.

LG 

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  •  manilla
  •   Bronze-Award
21.3.2023  (#2)

zitat..
scarpej schrieb:

naja, normalerweise musst du gar nichts machen. Voraussetzung ist allerdings, dass du keine Bindungs- oder Kündigungsfrist bei deinem derzeitigen Lieferanten hast. Sofern du also "frei bist, wechselt dich die Ömag mit dem "nächstmöglichen" Zeitpunkt und du bist dort. Da musst du nichts gesondert kündigen...

Solltest du allerdings noch eine Bindungsfrist haben, so musst du dich bei deinem Lieferanten erkundigen, ob es eine Möglichkeit gibt, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen, bzw. die Mindestvertragsdauer zu entfernen. Wenn die nein sagen, hast du Pech gehabt.

Solltest du bei der Ömag den Wechsel beantragen, obwohl du noch eine Bindungsfrist bei deinem derzeitigen Lieferanten hast, so wird über die Marktprozesse geregelt, dass du nicht wechseln darfst und bleibst somit bei deinem derzeitigen Lieferanten. Du fällst somit in keinen vertragslosen Zustand.

LG

ah, ok,
d.h. das Problem existiert also nur im Falle einer noch aufrechten Bindungsfrist, ansonsten funktioniert das sehr wohl so wie beim Wechsel des Handy-Vertrags.

danke für die Aufklärung


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