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Waschmaschine Gewährleistung

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  •  baufrischling
13.8. - 18.8.2008
3 Antworten 3
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Hallo liebe Foristen,
passt zwar nicht 100%ig hierher, aber vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen.
Ich habe mir vor 4 Monaten eine Waschmaschine gekauft. Seit einer Woche ist diese aufgrund eines Risses in der breiten Gummidichtung beim "Bullauge" undicht (genauer gesagt fehlt ein Eck von ca. 2 cm2).
Nun meinen die vom Kundendienst, dass ich die Reparatur bezahlen muss, da es
1. sein kann, dass ich den Schaden verursacht habe (er nannte als Beispiel: durch Bügel des BHs - na klar den zieh ich extra so fest raus, dass die Dichtung reißt - kopfschüttel ) und es außerdem
2. für Gummi- und Glasteile keine Gewährleistung gibt.
Ich denke ich habe mir eine Waschmaschine gekauft, von der ich mir erwarten darf, dass sie wäscht, inklusive der Gummi- und Glasteile, oder liege ich da falsch. Geht zwar nicht um die Monsterbeträge aber ich komme mir gelinkt vor.
Bin schon auf eure Antworten gespannt.
LG BF

  •  Panzerknacker
13.8.2008  (#1)
Gute Frage - Arbeite selbst im habdel kann dir leider nicht sagen wie das bei Waschmaschinen ist!Aber ich kann die verkäufer oder hersteller gut verstehen die sich natürlich immer die Frage stellen müssen ob sowas von alleine passieren kann!

Hast du eine Idee wie so ein grosses Gummistück auf einmal von alleine ohne dein oder fremdes zutun einfach weg sein kann?

Lg Martin

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  •  creator
13.8.2008  (#2)
ich nehme mal an, dass österreichisches recht anwendbar ist. - und du konsument in sinne des kschg und kein unternehmer bist. dann ist die sache ziemlich klar . vgl. §924 abgb (alle gesetze kann man unter http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht abrufen).

Vermutung der Mangelhaftigkeit
§ 924. Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der
Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils
vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der
Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit
der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.

das heißt, die firma muss beweisen, dass die gummidichtung nicht schon bei der übergabe (als verdeckter, also nicht gleich augenfälliger mangel) kaputt war. daher unbedingt eingeschrieben mangel rügen.
ist gebetsmühlenartig, aber ich kann nur immer wieder auf den vki und dessen homepages www.konsument.at oder www.verbraucherrecht.at sowie die diversen ratgeber dort verweisen. zudem sollte sich jeder ernsthaft überlegen, ob er sich nicht eine rechtsschutzversicherung zulegen möchte.


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  •  baufrischling
18.8.2008  (#3)
Danke für die Antwort! - BF

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