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Was tun in einer solchen Situation?

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  •  Gast Erwin
23.5. - 24.5.2008
7 Antworten 7
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Schwierige Situation: Baugenehmigung dauerte fast vier Monate (in Wien). Vertrag mit Firma zur Leistung der Erdarbeiten und Abtransport des Bauschutts eines alten Häuschens. Große Drucksituation, weil die Kellerbauer durch die mehrmaligen Verzögerungen der Baugenehmigung schon mit Pönalezahlungen gedroht haben, sollten die Erdarbeiten nicht innerhalb kürzester Zeit erledigt sein. Unsere ERdarbeiterfirma weiß um diese Drucksituation Bescheid und sendet uns am Vorabend des Arbeitsbeginns trotz gültigen Vertrags die Aufforderung, einer Erhöhung der Preise um 20% zuzustimmen, damit der Bau zügig beginnen könne (begründet mit Lohn- und Energieerhöhungen). Wir gestehen eine moderate Erhöhung zu. Diese Firma engagiert ohne VErtrag einen Subunternehmer, der die Tätigkeiten durchführt. Der droht uns fast täglich, dass wir ohne substantielle Erhöhung der Bezahlung (weit über branchenübliche Honorare hinaus), er will stundenweise bezahlt werden und nicht per Pauschale, sofort abbrechen wird. Er könne dies tun, weil er keinen schriftlichen Vertrag mit dieser zwielichtigen Firma hat. Da die Zeit nicht reicht, eine alternative Firma zu suchen, die bis zur Deadline die Arbeiten fertigstellen kann, sind wir somit erpressbar, weil wir gegenrechnen müssen, welche Kosten uns entstehen, wenn wir seinen Forderungen nicht nachgeben.

Welche Möglichkeiten haben wir hier? Wäre für tipps dankbar.

  •  nymano
23.5.2008  (#1)
@erwin - vielleicht kannst du doch die firma wechseln. wie lange dauern denn diese abbruch- und erdarbeiten??? wir haben auch ein altes haus (ca. 70m2 fläche mit massivkeller, in wien) schleifen und den neuen kelleraushub machen lassen. das war an zwei (!) tagen erledigt und noch dazu sehr günstig - insgesamt knapp über €10.000,-

lg nymano.

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  •  TheMechanix
23.5.2008  (#2)
Vertragsverhältnisse prüfen - 1. Der Subunternehmer eurer Erdbaufirma kann euch mit überhaupt nichts drohen, der hat mit euch kein Vertragsverhältnis (wenn er mehr Geld will, soll er sich an SEINEN Auftraggeber wenden)

2. Der Erdbauer hat sich euch gegenüber vetraglich verpflichtet, die Arbeiten durchzuführen...daß er das mit einem SU macht, ist sein gutes Recht, allerdings haftet er dann auch für diesen Erfüllungsgehilfen - wenn der SU also die Arbeiten grundlos einstellt (und das beharrlich), ist das ein Grund für einen Vertragsrücktritt (und nachdem euch aufgrund der Terminsituation durch die Pönale Schaden bei Verzug droht, wird der Erdbauer! zusätzlich schadenersatzpflichtig - allerdings würd' er sich dann am SU regressieren)

3. Interessant find' ich die Forderung des Erdbauers nach mehr Entgelt (wär rechtlich auch nicht haltbar, wenn das Entgelt bereits vereinbart ist - gestiegene Selbstkosten während der Baudauer fallen unter das UN-Risiko und gehen den AG nichts an - auf gut Deutsch gesagt: Wer z'blöd is zum kalkulieren, der hat a Pech!)

Ich würd' dem Erdbauer Druck machen, daß der SU rasch seine Arbeit beendet, weil falls der wirklich seine Arbeit einstellt, ist nämlich der Erdbauer in erster Linie fällig...und dem SU würd' ich sagen, er soll zum Erdbauer rennen, wenn er mehr Geld will...und falls das nichts hilft, würd' ich einen Rechtsanwalt einschalten...

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  •  nymano
23.5.2008  (#3)
ich kann nur wiederholen - das hört sich ja so an, als würden diese arbeiten wochen dauern! nochmals: unser haus schleifen und 250m3 erde ausheben hat gerade einmal zwei tage gedauert!

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  •  Erwine
24.5.2008  (#4)
Danke für HIrnschmalz, Schaden passiert - Danke für das viele Hirnschmalz.

Schaden schon passiert. Der Erdarbeiter-Subunternehmer hat die Bauarbeiten eingestellt, der Erdarbeiten-Hauptunternehmer spielt Vogel Strauß und hebt das Telefon nicht ab, war auch während der gesamten Bauphase telefonisch nicht erreichbar und antwortete auch nicht auf Anrufe.

Am MOntag stehen uns wahrscheinlich Pönalezahlungen der Kellerbaufirma ins Haus, die wir natürlich dem Erdbauunternehmen weiterverrechnen wollen (Achtung: die behaupten auch, ganze Hausprojekte zu verwirklichen), wobei es fraglich ist, ob dieses überhaupt die Mittel dazu aufweist.

Na ja, Pech gehabt! Und das trotz Einschaltung eines Architekten (zur Beratung), der leider wegen extremer persönlicher Spannungen nicht mit dem ursprünglich geplanten Erdarbeiter zusammenarbeiten wollte.

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  •  Erwine
24.5.2008  (#5)
Leider nur schmaler Zugang - Ad Nyamo:
Der Zugang zu unserem Grundstück ist leider extrem eng (nur 1,3 m), weshalb nur ein kleiner Teil der Erdbaufirmen darauf arbeiten kann.

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  •  Noldman
24.5.2008  (#6)
Den Zugang kann man nicht verbreitern? - Wie kommt ihr sonst mit einem Auto zu eurem Grundstück?
Nachdem der Architekt den Erdbauer ausgewählt hat trifft ihn möglicherweise ein Auswahlverschulden....
Schick auf jeden Fall mal den Erdbauer in Verzug (gleich auch mit einem Rücktritt vom Vertrag innerhalb angemessener Frist) mittels eingeschriebenem Brief. Droh ihm ruhig auch an dass er für die weiteren durch seinen Verzug entstehenden Schäden aufzukommen hat und du diese gerichtlich einklagen wirst. Zumindest würd ich das machen.
Da du dich leider nicht mit dem Erdbauer einigen kannst wie du schilderst (Vogel-Strauß), wirst du leider willst du nicht auf dem Schaden selbst sitzen bleiben um eine gute rechtliche Beratung nicht herum kommen.

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  •  Erwine
24.5.2008  (#7)
Zugang nicht verbreiterbar - Leider kann der Zugang nicht verbreitert werden (angrenzende Grundstücke/Häuser), die letzten 100m müssen wir zu Fuss erledigen.
Das Schreiben an den Erdbauer ist ergangen, jedoch ist fraglich, ob er zahlen können wird.

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