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Naja da muss auf der Rechnung mit Montage stehen. Gewerbliche oder Fachliche Befugnis? |
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Hab ich keine. Die Endabnahme und Inbetriebnahme erfolgt ja ohnehin durch eine Fachkraft. Was macht das für einen Unterschied, wer die montiert hat? Die ist nach allen Vorschriften installiert. 🤔 |
Tut es nicht, ich hab sie ja selbst montiert, nachdem ich kein halbes Jahr auf einen Termin vom Lieferanten warten wollte. ||
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Steht denn wo in den Förderparagraphen dass man bei der Montage keine Eigenleistung einbringen darf? |
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Siehe förderbedingungen - punkt 3 (voraussetzungen) ![]() link dazu für jeden zugänglich https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden_PV_2023.pdf |
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Ich muss gestehen, dass ich nicht den gesamten Gesetzestext zu PV-Anlagen kenne. 😁 Die E-Mail erwähnt aber einen "§ 4 Abs 1 Z 8 der EAG Investitionszuschüsseverordnung Strom" und dort steht dann genau das, was die da jetzt verlangen: "Die Gewährung eines Investitionszuschusses erfordert neben der Erfüllung der im EAG angeführten Voraussetzungen, dass [...] die Anlage durch einen aufgrund der gewerblichen Vorschriften befugten Unternehmer fach- und normgerecht errichtet, erweitert oder revitalisiert wird." Weder mein Lieferant, noch mein Solateur haben mir gegenüber so etwas erwähnt. Und die Logik dahinter erschließt sich mir auch nicht ganz. Geprüft ist für mich geprüft. |
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Heißt für mich jetzt konkret ich muss entweder jemanden finden der für mich lügt, oder ich kann mir meine Förderung aufselchen? 🤬 |
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Imho, ja |
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Frag doch mal was in dem §4 steht.....in dem Abs 1 sehe ich da nicht diesbezüglich: ![]() @cutcher dein link geht auf den klima fond aber nicht auf die Förderrichtlinien? |
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Hier drin steht das: https://www.oem-ag.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/gesetze/EAG-Investitionszuschuesseverordnung-Strom__Fassung_vom_31.12.2022.pdf |
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Ich hab mal das hier gefunden: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012195 §4 Abs. 1 Ziffer 6 "die Anlage durch einen aufgrund der gewerblichen Vorschriften befugten Unternehmer fach- und normgerecht errichtet, erweitert oder revitalisiert wird;" Ziffer 8 gibt es gar nicht (mehr)? 😉 Daraus ist zu folgern, dass ein reines entgeltliches Absegnen ohne ausgewiesener Arbeitszeit für die Montage nicht förderfähig ist. |
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Der Sinn dahinter ist das die Leute sich nicht alles selbst im Internet kaufen, selbst montieren und dann auch noch Förderung kassieren. Förderung sollten nur jene erhalten welche dann wenigstens auch heimische Unternehmen und Arbeiter beauftragen 😉 Die paar Seiten der Förderrichtlinien hättest durchlesen sollen, da stehts nämlich drinnen. Dadurch das Mithilfe möglich ist kannst nur noch probieren das dein Lieferant dir auf die Rechnung noch eine Position schreibt mit "Montagekosten + Mithilfe bauseits" und du der Ömag das nachreichst mit der Hoffnung das sie es akzeptieren. Achja: Der Lieferant muss dazu aber eben das benötigte Gewerbe haben... Dein Solarteur hätte sie wahrsch. auch, wird's aber nicht machen wenn er am Material schon nix verdient hat 😉 Bei da KPC-Förderung damals war Material UND Montage von einem PV-Zertifizierten Unternehmen nötig...Mithilfe aber auch möglich. |
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Hallo Puitl, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig. | ||
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mit alten Ömag-Förderrichtlinien war das aber sogar wirklich "zulässig" solange es ein Elektriker Prüfprotokoll gab. Seit EAG ist es aber auch Richtlinien-Technisch eine Wirtschaftsförderung geworden. Steht ja in mehreren Punkten drin, dass es zum Material auch eine Montagerechnung vom Fachunternehmen geben MUSS! Was ich so mitbekommen hab, sehen die es bei der Ömag aber immer noch recht locker, und vieles geht weiterhin durch. Ich würd aber trotzdem nicht provokant Endabrechnungen ohne jede Montagezeit abgeben. Das ist ja bissl anmaßend. Ein klein wenig "schönen" sollte dann schon sein, damit es zumindest irgendwie in die Richtung aussieht, als hätte auch der Elektriker etwas Arbeit gehabt. Dann kanns dir die Ömag-SacharbeiterIn mit ruhigem Gewissen abstempeln. |
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War doch immer schon so, einen Nachmittag Montage auf der Rechnung und gut ist. Ergänzung und Korrektur zum bisher Geschriebenen: - der/die Lieferanten brauchen keine Gewerbe, nur der Elektriker (die Rechnung muss natürlich in Ordnung sein) - Eigenleistung (die eigene Arbeitszeit) ist nicht förderbar , aber in Eigenleistung montiertes Material ist förderbar (fällt unter Mithilfe) - (auch) relevant ist §10 (4) Pkt. 11 der EAG-Investitionszuschussverordnung Was meines Wissen nach normalerweise nicht geht, ist ein fertig eingeschnürtes Rechnungspaket bei der Ömag wieder aufmachen und eine Rechnung nachreichen. Meiner Einschätzung nach ist also der Drops gelutscht was die Förderung betrifft, sofern der Einreicher (Bauherr) keine entsprechende Befähigung/Befugnis nachreichen kann oder der Elektriker keine Montage verrechnet hat. |
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Da muss man differenzieren. Mithilfe unter Aufsicht einer Fachfirma oder komplette Selbstmontage unter dem Vorbehalt der fachlichen Qualifikation. Beides ist bei den KPC Förderungen möglich. Insofern trifft die obige Aussage nicht zu. Auch beim Bezug des Materials gab es bei mir keinerlei Einschränkungen, egal ob in Ö oder D gekauft. Ordentliche Rechnungen müssen natürlich vorhanden sein. Lediglich die Endabnahme musste durch eine konzessionierte Elektrofirma erfolgen, um sich für die Förderung zu qualifizieren. |
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Hier noch etwas um die Diskussion nun noch zu verlängern. Man darf was machen wenn man es kann, halt nicht für gewerbliche Zwecke sonder für sich selber. https://www.jusline.at/gesetz/etg/paragraf/12. Stichwort "Eigeninstallateur". https://www.energiesparhaus.at/forum-diy-pv-anlage-befaehigungsnachweis/69275 Versuchs mals mit dieser Argumentation. Edit: https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/uebergeordnete_dokumente/faq_pv_23.pdf Punkt 15 |
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