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Was möchte die OEMAG hier noch von mir (Befugnis nach Selbstmontage)?

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  •  qwasder
23.5. - 1.6.2023
14 Antworten | 11 Autoren 14
0
Heute endlich - Monate nach der Endabrechnung - die erste Rückmeldung der OEMAG zu meiner PV-Anlage bekommen. Allerdings mit der Forderung um Nachbringung einiger Dinge.
Alles kein Problem, jedoch bringt mich ein Absatz zum Grübeln:

"Wir müssen Sie darauf aufmerksam machen, dass es gemäß § 4 Abs 1 Z 8 der EAG Investitionszuschüsseverordnung Strom Voraussetzung ist, dass die PV-Anlage durch ein befugtes Unternehmen errichtet (bzw. montiert) worden ist. Sollten Sie die Anlage selbst montiert haben benötigen wir einen Nachweis Ihrerseits, ob eine entsprechende gewerbliche bzw. fachliche Befugnis vorliegt."

Ich habe meine Anlage selbst montiert und angeschlossen. Die Endabnahme von Solateur/Elektriker war in Ordnung und das ganze ist seit Ende letzten Jahres in Betrieb.
Welche Art von Nachweis wollen die denn haben? Wenn die Anlage vom Profi geprüft und in Betrieb genommen wurde, ist das doch in Ordnung? Den Prüfbefund habe ich für die Endabrechnung ohnehin mit einreichen müssen. Ich bin etwas verwirrt, kann mir jemand helfen?

  •  uzi10
  •   Gold-Award
23.5.2023 ( #1)

zitat
schrieb: [ref]:72610#72610[/ref]Voraussetzung ist, dass die PV-Anlage durch ein befugtes Unternehmen errichtet (bzw. montiert) worden ist.

Naja da muss auf der Rechnung mit Montage stehen.

zitat
qwasder schrieb: Ich habe meine Anlage selbst montiert und angeschlossen

Gewerbliche oder Fachliche Befugnis?


  •  qwasder
23.5.2023 ( #2)

zitat
uzi10 schrieb: Naja da muss auf der Rechnung mit Montage stehen.

Tut es nicht, ich hab sie ja selbst montiert, nachdem ich kein halbes Jahr auf einen Termin vom Lieferanten warten wollte.

zitat
uzi10 schrieb: Gewerbliche oder Fachliche Befugnis?

Hab ich keine.

Die Endabnahme und Inbetriebnahme erfolgt ja ohnehin durch eine Fachkraft. Was macht das für einen Unterschied, wer die montiert hat? Die ist nach allen Vorschriften installiert. 🤔


  •  johro
  •   Gold-Award
23.5.2023 ( #3)
Steht denn wo in den Förderparagraphen dass man bei der Montage keine Eigenleistung einbringen darf?



  •  cutcher
23.5.2023 ( #4)

zitat
johro schrieb:

Steht denn wo in den Förderparagraphen dass man bei der Montage keine Eigenleistung einbringen darf?

Siehe förderbedingungen - punkt 3 (voraussetzungen)


_aktuell/20230523404011.jpg


link dazu für jeden zugänglich
https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden_PV_2023.pdf


  •  qwasder
23.5.2023 ( #5)

zitat
johro schrieb:

Steht denn wo in den Förderparagraphen dass man bei der Montage keine Eigenleistung einbringen darf?

Ich muss gestehen, dass ich nicht den gesamten Gesetzestext zu PV-Anlagen kenne. 😁
Die E-Mail erwähnt aber einen "§ 4 Abs 1 Z 8 der EAG Investitionszuschüsseverordnung Strom" und dort steht dann genau das, was die da jetzt verlangen:
"Die Gewährung eines Investitionszuschusses erfordert neben der Erfüllung der im EAG
angeführten Voraussetzungen, dass [...] die Anlage durch einen aufgrund der gewerblichen Vorschriften befugten Unternehmer fach- und
normgerecht errichtet, erweitert oder revitalisiert wird."

Weder mein Lieferant, noch mein Solateur haben mir gegenüber so etwas erwähnt. Und die Logik dahinter erschließt sich mir auch nicht ganz. Geprüft ist für mich geprüft.


  •  qwasder
23.5.2023 ( #6)

zitat
cutcher schrieb:

──────
johro schrieb:

Steht denn wo in den Förderparagraphen dass man bei der Montage keine Eigenleistung einbringen darf?
───────────────

Siehe förderbedingungen - punkt 3 (voraussetzungen)

link dazu für jeden zugänglich
https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden_PV_2023.pdf

Heißt für mich jetzt konkret ich muss entweder jemanden finden der für mich lügt, oder ich kann mir meine Förderung aufselchen? 🤬


  •  tekov
  •   Gold-Award
23.5.2023 ( #7)

zitat


Heißt für mich jetzt konkret ich muss entweder jemanden finden der für mich lügt, oder ich kann mir meine Förderung aufselchen? 🤬

Imho, ja


  •  johro
  •   Gold-Award
23.5.2023 ( #8)
Frag doch mal was in dem §4 steht.....in dem Abs 1 sehe ich da nicht diesbezüglich:


_aktuell/20230523851135.png

@cutcher
dein link geht auf den klima fond aber nicht auf die Förderrichtlinien? 


  •  qwasder
23.5.2023 ( #9)

zitat
johro schrieb:

Frag doch mal was in dem §4 steht.....in dem Abs 1 sehe ich da nicht diesbezüglich:

Hier drin steht das: https://www.oem-ag.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/gesetze/EAG-Investitionszuschuesseverordnung-Strom__Fassung_vom_31.12.2022.pdf


  •  rabaum
  •   Gold-Award
23.5.2023 ( #10)
Ich hab mal das hier gefunden:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012195

§4 Abs. 1 Ziffer 6
"die Anlage durch einen aufgrund der gewerblichen Vorschriften befugten Unternehmer fach- und normgerecht errichtet, erweitert oder revitalisiert wird;"

Ziffer 8 gibt es gar nicht (mehr)? 😉

Daraus ist zu folgern, dass ein reines entgeltliches Absegnen ohne ausgewiesener Arbeitszeit für die Montage nicht förderfähig ist.

  •  Puitl
  •   Silber-Award
24.5.2023 ( #11)
Der Sinn dahinter ist das die Leute sich nicht alles selbst im Internet kaufen, selbst montieren und dann auch noch Förderung kassieren.
Förderung sollten nur jene erhalten welche dann wenigstens auch heimische Unternehmen und Arbeiter beauftragen 😉

Die paar Seiten der Förderrichtlinien hättest durchlesen sollen, da stehts nämlich drinnen.

Dadurch das Mithilfe möglich ist kannst nur noch probieren das dein Lieferant dir auf die Rechnung noch eine Position schreibt mit "Montagekosten + Mithilfe bauseits" und du der Ömag das nachreichst mit der Hoffnung das sie es akzeptieren.

Achja: Der Lieferant muss dazu aber eben das benötigte Gewerbe haben...
Dein Solarteur hätte sie wahrsch. auch, wird's aber nicht machen wenn er am Material schon nix verdient hat 😉

Bei da KPC-Förderung damals war Material UND Montage von einem PV-Zertifizierten Unternehmen nötig...Mithilfe aber auch möglich.

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
24.5.2023 ( #12)

zitat
Puitl schrieb: Der Sinn dahinter ist das die Leute sich nicht alles selbst im Internet kaufen, selbst montieren und dann auch noch Förderung kassieren.

mit alten Ömag-Förderrichtlinien war das aber sogar wirklich "zulässig" solange es ein Elektriker Prüfprotokoll gab.
Seit EAG ist es aber auch Richtlinien-Technisch eine Wirtschaftsförderung geworden.
Steht ja in mehreren Punkten drin, dass es zum Material auch eine Montagerechnung vom Fachunternehmen geben MUSS!

Was ich so mitbekommen hab, sehen die es bei der Ömag aber immer noch recht locker, und vieles geht weiterhin durch.
Ich würd aber trotzdem nicht provokant Endabrechnungen ohne jede Montagezeit abgeben.
Das ist ja bissl anmaßend.
Ein klein wenig "schönen" sollte dann schon sein, damit es zumindest irgendwie in die Richtung aussieht, als hätte auch der Elektriker etwas Arbeit gehabt. Dann kanns dir die Ömag-SacharbeiterIn mit ruhigem Gewissen abstempeln.

  •  wiwi
  •   Bronze-Award
24.5.2023 ( #13)
War doch immer schon so, einen Nachmittag Montage auf der Rechnung und gut ist.

Ergänzung und Korrektur zum bisher Geschriebenen:
- der/die Lieferanten brauchen keine Gewerbe, nur der Elektriker (die Rechnung muss natürlich in Ordnung sein)
- Eigenleistung (die eigene Arbeitszeit) ist nicht förderbar , aber in Eigenleistung montiertes Material ist förderbar (fällt unter Mithilfe)
- (auch) relevant ist §10 (4) Pkt. 11 der EAG-Investitionszuschussverordnung

Was meines Wissen nach normalerweise nicht geht, ist ein fertig eingeschnürtes Rechnungspaket bei der Ömag wieder aufmachen und eine Rechnung nachreichen. Meiner Einschätzung nach ist also der Drops gelutscht was die Förderung betrifft, sofern der Einreicher (Bauherr) keine entsprechende Befähigung/Befugnis nachreichen kann oder der Elektriker keine Montage verrechnet hat.

  •  Bembel
  •   Bronze-Award
24.5.2023 ( #14)

zitat
Puitl schrieb:

Bei da KPC-Förderung damals war Material UND Montage von einem PV-Zertifizierten Unternehmen nötig...Mithilfe aber auch möglich.

Da muss man differenzieren. Mithilfe unter Aufsicht einer Fachfirma oder komplette Selbstmontage unter dem Vorbehalt der fachlichen Qualifikation. Beides ist bei den KPC Förderungen möglich. Insofern trifft die obige Aussage nicht zu.

Auch beim Bezug des Materials gab es bei mir keinerlei Einschränkungen, egal ob in Ö oder D gekauft. Ordentliche Rechnungen müssen natürlich vorhanden sein.

Lediglich die Endabnahme musste durch eine konzessionierte Elektrofirma erfolgen, um sich für die Förderung zu qualifizieren.


  •  kexx
1.6.2023 ( #15)
Hier noch etwas um die Diskussion nun noch zu verlängern. Man darf was machen wenn man es kann, halt nicht für gewerbliche Zwecke sonder für sich selber. https://www.jusline.at/gesetz/etg/paragraf/12.
Stichwort "Eigeninstallateur".
https://www.energiesparhaus.at/forum-diy-pv-anlage-befaehigungsnachweis/69275
Versuchs mals mit dieser Argumentation.

Edit: https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/uebergeordnete_dokumente/faq_pv_23.pdf
Punkt 15



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