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wann muß die Straße asphaltiert werden? [NÖ]

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  •  Danschi
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
9.7. - 21.7.2015
30 Antworten 30
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Hallo zusammen!

Thema: Wann muß die Gemeinde die Straße asphaltieren? (NÖ)

Es gab hier mal einen Thread in dem die 50% / 70% Regel diskutiert wurde, ich würde aber gern noch etwas in die Tiefe gehen und erfahren, was diese 50 und 70% genau bedeuten (WOVON die %)?

Hintergrund:
15 Parzellen wurden bei uns 2010 zur Bebauung freigegeben.
Wir sind 2011 eingezogen. Seitdem wurde an der "Straße" nichts mehr gemacht. Diese "Straße" ist momentan im geschotterten Zustand, auf der linken Seite stehen Betonringe aus der Fahrbahn heraus, welche die Absperrschieber absichern, sprich es ist nur eine Seite der Fahrbahn nutzbar (Sackgasse).
Diese nutzbare Seite hat eine gewisse Ähnlichkeit mit der Oberfläche des Mondes, Schlaglöcher (eher Schlagkrater), wenns regnet 10cm tiefe, 10m² große Pfützen.
Inzwischen sind insgesamt 5 Familien eingezogen, 1 folgt in kürze, 3 Häuser befinden sich im Bau, 2 beginnen in Kürze. Auf 2 der Grundstücken wird die nächsten 10 Jahre sicher nicht gebaut werden (ich kenne die Besitzer, vielleicht mal deren Kinder), bei zwei weiteren weiß man es nicht.
Laut Aussage Bürgermeister wird die Straße gemacht "wenn alle den Gartenzaun fertig haben", das "sei überall so üblich, alles andere nicht wirtschaftlich".
Auf meine Frage hin, was denn sei, wenn manche gar nicht bauen, meinte er nur, wir hätten das schon immer gewußt, das sei immer "in den Unterlagen gestanden". Nachdem ich den entsprechenden Gesetzestext oder die entsprechende Verordnung von ihm in schriftlicher Form gefordert habe, sagte er zwar zu, mir diese zu geben, verwies mich dann aber aus seinem Büro.
Fakt ist das momentan die Umstände unzumutbar sind. Pflastern und somit Fertigstellung der Außenanlagen ist nicht möglich, weil ich keine Stufen zum vielleicht irgendwann mal kommenden Asphalt haben möchte....Permanenter Dreck an den Autos, jetzt im Sommer riesige Staubbelastung, man kann die Straße teilweise kaum zu Fuß benutzen weil man sich sämtliches Schuhwerk versaut und inzwischen sogar regelrecht zerstört.

Was mich zur zweiten Frage bringt: Gibt's nicht eine "Vorgabe", in welchem Zustand eine Verkehrsfläche zu halten ist?
Diese Betonringe sind m.M.n. eine Gefährdung


2015/20150709703242.JPG

Zugewachsen, vom Auto aus in keiner Weise ersichtlich.


2015/20150709205028.JPG

Foto ist schlecht, ich weiß, die Scheibe war später im stehenden Auto schon schön angelaufen.
Gestern stand jedenfalls ein LKW direkt vor mir, kein Weg vorbei, also wollte ich mich links einparken ..... zack mit der linken Vorderradaufhängung in den Betonring geknallt, Schadenhöhe wird heute festgestellt.
Das Ding war nicht zu sehen!

Was meint ihr dazu, hab grad einen ziemlichen Hals....?

  •  woo
9.7.2015  (#1)
Google mal nach Wegehalterhaftung.



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  •  anho
  •   Gold-Award
9.7.2015  (#2)
Wie wird das im Winter mit dem Winterdienst gemacht?
Bei mir (OÖ) war die Gemeinde immer dahinter, die Straße zu meinem Haus (Straße mit 200 Metern führt direkt zu meinem Haus- alleinlage- eventuell noch 1 Haus entlang der Straße, nach meinem Haus geht ein "Traktorweg" weiter.
Froh war die Gemeinde auch darüber, weil der Winterdienst nicht mehr auf die Kanaldeckel aufpassen musste und nach dem Winter nicht der halbe, abgepflügte Weg von den Wiesen wieder zurückgeschaufelt werden muss und Schlaglöcher beseitigt werden müssen.
Ich weiß nicht, ob damit geholfen wurde, jedoch würde ich den Bürgermeister mal fragen, ob es in seinem Interesse ist, wenn sämtliche Anrainer mal direkt beim Land nachfragen!

Lg

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  •  Danschi
9.7.2015  (#3)

zitat..
anho schrieb: Wie wird das im Winter mit dem Winterdienst gemacht?


Haha, der war gut, an den Winterdienst hab ich gar nicht gedacht: meistens wird der Winterdienst: gar nicht gemacht !

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  •  anho
  •   Gold-Award
9.7.2015  (#4)
Was? Keine Schneeräumung?
Dazu ist die Gemeinde dich verpflichtet!!

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  •  woo
  •   Bronze-Award
9.7.2015  (#5)
Nur zur Klarstellung:
Die Straße ist im Eigentum der Gemeinde und öffentliches Gut?


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  •  Danschi
9.7.2015  (#6)

zitat..
woo schrieb: Die Straße ist im Eigentum der Gemeinde und öffentliches Gut?


Natürlich, ist eine Gemeindestraße

zitat..
anho schrieb: Dazu ist die Gemeinde dich verpflichtet!!


Ich weiß...aber nachdem die Lenker des Gmoatraktors mit der Straße auch so ihre liebe Mühe haben und an den Betonringen anfahren wird halt eher nur jedes, was weis ich, 3. oder 4. Mal unsere Straße mitgemacht. Was glaubst wie toll das ist bei 20cm Schnee wenn die Dame des Hauses von der Arbeit nachhausegeht?
Wobei´s im Schnee noch besser ist als wenns regnet, tolle Gatschpartie (so Wildsaudirtrun-mäßig.....)

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  •  woo
  •   Bronze-Award
9.7.2015  (#7)
Ich sehe drei Möglichkeiten:

Du kannst so weiterwurschteln, bis sich die Gemeinde bequemt, die Straße ordnungsgemäß herzustellen.
Du kannst dich selbst mit der Gemeinde herumstreiten. Die Stimmung scheint eh schon "ein wenig" getrübt zu sein.
Oder du nimmst dir einen Anwalt (Rechtsschutz?) und der soll die Gemeinde mal subtil über deren Pflichten und die möglichen Haftungsfolgen aufklären.

http://www.staedtebund.gv.at/gemeindezeitung/oegz-beitraege/oegz-beitraege-details/artikel/verkehrssicherungspflicht-des-wegehalters.html



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  •  bautech
  •   Gold-Award
9.7.2015  (#8)
Endlich was wirklich wichtiges - Winterdienst! - Kenn ich leider zur Genüge, is fürn Wegehalter (§1319a ABGB) nicht so gefährlich wie für Anrainer und deren Verpflichtung (§93 StVO) - die is viel heikler... Kurzzusammenfassung §93 StVO: Man is als Anrainer auch verpflichtet, 1 Meter der Straße (entlang des eigenen Grundes) zu räumen, wenn gar kein Gehsteig da is - und zwar im Zeitraum von 06:00 - 22:00 Uhr. Wenns da wen aufhaut seids IHR dran... nur so als Hinweis!

Ich zitier mal den von woo verlinkten Artikel:

zitat..
Keine grobe Fahrlässigkeit wurde gesehen, wenn
eine Streuung um 4 Uhr und um 6 Uhr ordnungsgemäß durchgeführt wurde, zwei Stunden später jedoch in einer Fußgängerzone ein Passant durch vom Fahrverkehr verursachte Vereisung zum Sturz kam (ZVR 1979/316);
wenn eine kleine Landgemeinde nicht über Bedienungspersonal oder Geräte verfügt, welche eine durchgehende Betreuung des Straßennetzes gewährleistet;
Haftungsausschluss durch Warntafeln?


Dies betrifft wahrscheinlich am ehesten Eure Situation, oder?

Was ich noch festhalten möcht: ich finds fahrlässig von Gemeinden, ihrer Verpflichtung nicht nachzukommen! Aber leider gehts manchmal echt ned - siehe das Beispiel mit zu wenig Personal!

edit:

Der letzte Satz aus woo´s Artikel triffts leider nur zu gut...

zitat..
Nach Ansicht des OGH muss der Fahrer mit Änderungen der Beschaffenheit der Fahrbahn rechnen.
Diese Anforderungen an die Fahrzeuglenker werden jedoch nicht immer in den gerichtlichen Verfahren als Maßstab genommen, sondern eher die Anforderungen an den Straßenerhalter überspannt. Inwieweit dabei soziale Überlegungen einfließen, mag dahin gestellt sein, aber in Zeiten, in denen an die öffentliche Hand zusätzlich erhöhte Ansprüche auf wirtschaftliches Handeln und Einsparungen gestellt werden, müssten auch dem Straßenbenutzer gegenüber die gesetzlichen Ansprüche stärker zum Ausdruck gebracht werden.


ng

bautech

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  •  Danschi
9.7.2015  (#9)
Leute, schießt euch bitte nicht auf den Winterdienst ein, um den geht's hier nicht wirklich.....auch wenn die Problematik sicherlich nicht von der Hand zu weisen ist.

Kann jemand etwas dazu sagen, wie die 50 / 70% zu sehen sind?

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  •  altehuette
9.7.2015  (#10)
Aber mit der Einhebung der Aufschliessungsabgabe werden sie sich wohl beeilt haben?

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  •  bautech
  •   Gold-Award
9.7.2015  (#11)
OK, der offene Betonring is absolut fahrlässig! - So was soll sicher ned sein, kennt die Gemeinde den Zustand?
Die Vorgehensweise des BGM´s versteh ich, wir versuchen das auch so weit wie möglich durchzuziehen... aber bei uns gibts vorher schon Beleuchtung und keine Betonfallen!

Zu deiner Frage:
Die 50 / 70%-Regelung bezieht sich an die angrenzenden Meter Baugrund... so ists am verständlichsten!
Wenn bei einseitiger Bebauung der Nachbargrundstücke 70% der angrenzenden Meter Baugrund bebaut wurden oder bei beidseitiger Bebauung 50 % der angrenzenden Meter Baugrund bebaut wurden is die Gemeinde in der Verantwortung, ne Straße (und evtl auch ne Beleuchtung)zu errichten.

Bebaute Laufmeter Baugrund beziehen sich hier auf die Grundstücke... kleines Beispiel wies geht:

Ausgangslage:
Straße hat 100 Meter, darin sind 3 Bauparzellen auf beiden Seiten -> 6 Baugründe. Beidseits jeweils 2 Parzellen mit 30 Metern Breite entlang der Straße sowie eines mit 40 Metern Breite entlang der Straße.

Beispiel 1:

Bei beidseitiger Bebauung (auf allen vieren ein Haus, benutzungsfertig!) von den 4 Grundstücken mit 30 Metern Breite hast ne verbaute Länge von 120 Metern, insgesamt hat die Straße 200 Meter (beidseitig bebauut, also 100 Meter x 2). 120 aus 200 sind 60% -> mehr als 50%, her mit der Straße!

Beispiel 2:

Gleiche Straße, einseitig sind die beiden Parzellen mit 30 Metern Breite bebaut. Bebaute Länge 60 Meter, Straßenlänge 100 Meter -> keine Straße, weniger als 70% verbaut!

Ich hoffe nur, in der neuen NÖ BO habens heuer an der Berechnung nix gedreht... in der bin ich noch nicht so recht firm emoji

ng

bautech


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  •  Danschi
9.7.2015  (#12)
@bautech: Danke für die Info, meiner Meinung nach stehts aber so NICHT in der Bauordnung.

Guckstu mal hier: http://www.jusline.at/38_Aufschließungsabgabe_NOE_BauO_1996.html

Abs. 8 enthält die 50/70% Regelung und verweist dabei auf Abs. 1.

Abs. 1 enthält widerum nur Ausagen über die Aufschließungsabgabe.

Sprich, laut Bauordnung löst Aufschließungsabgabe alles aus. Es ist NIRGENDS auch nur 1 Wort davon zu lesen, daß auch tatsächlich BEBAUT sein muß.
Hab in der Zwischenzeit auch schon mal auf der Landesregierung nachgefragt und mein Anliegen vorgebracht. Die sehen sich das jetzt mal an. Sobald ich was erfahr wird ich euch natürlich informieren.
Auf jeden Fall wurde mir mitgeteilt, daß man die Möglichkeit hat, bei der BH eine Aufsichtsbeschwerde einzulegen, wenn die Gemeinde ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.

Edith:
@bautech: Was würde dann nach deiner Meinung "bebaut" nach deinen beiden Beispielen bedeuten? Eingefriedet? Fertigstellungsanzeige erledigt? ..... das is sehr schwammig find ich

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  •  bautech
  •   Gold-Award
9.7.2015  (#13)
OK, wenn die Bauplatzabgabe / Aufschließung (warum auch immer...) - vor der Baueinreichung passiert is, kannst das als sinngemäß für mein verwendetes Synonym "bebaut" einsetzen... aber is das bei Euch in der Gasse der Fall?

zitat..
Danschi schrieb: Sprich, laut Bauordnung löst Aufschließungsabgabe alles aus. Es ist NIRGENDS auch nur 1 Wort davon zu lesen, daß auch tatsächlich BEBAUT sein muß.


Absolut richtig... diese Vorschreibung passiert in den meisten Fällen mit Baueinreichung. Daher hab ich "bebaut" verwendet (das Prozedere der Vorschreibung dauert ja auch ganz schön lange...). Aber sind die für die Errichtung der Straße notwendigen Gründe (entsprechend dem Abs.8 entweder 50% bzw 70%) auch alle aufgeschlossen / Aufschließungskosten bezahlt?

Ich versteh die Intention der Gemeinde schon... bei 50%iger "Bebauung" (bleiben wir bei dem Synonym) mußt als Gemeinde damit rechnen, dass die Baufahrzeuge und -tätigkeiten für 50% der anderen Bauplätze deine neue Straße ruinieren! Weißt was ich mein?

ng

bautech



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  •  woo
  •   Bronze-Award
9.7.2015  (#14)
Da muss meiner Meinung nach nichts bebaut sein. Bauplatzerklärung reicht aus. Aus deinen Angaben geht hervor, dass mind. 10 Parzellen schon Bauplätze sein müssten.
Beidseitig bebaut? Die 50% dürften sich schon ausgehen.

Geändert dürfte sich an der Berechnung nichts haben.
Tipp: Besser RIS verwenden als Jusline.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079



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  •  Danschi
9.7.2015  (#15)

zitat..
OK, wenn die Bauplatzabgabe / Aufschließung (warum auch immer...)
vor der Baueinreichung passiert is, kannst das als sinngemäß für mein verwendetes Synonym "bebaut" einsetzen... aber is das bei Euch in der Gasse der Fall?


Naja, das hast vielleicht falsch verstanden bzw. hab ichs vielleicht so nicht genau erwähnt.
Wie woo schreibt sind 10 Bauplätze schon eingereicht, großteils wurde auch schon mit dem Bau begonnen bzw. sogar kurz vor Einzug.
Und natürlich wurden die Aufschließungskosten mit Genehmigung des Einreichplanes schlagend und nicht vorher.

zitat..

Aber sind die für die Errichtung der Straße notwendigen Gründe (entsprechend dem Abs.8 entweder 50% bzw 70%) auch alle aufgeschlossen / Aufschließungskosten bezahlt?


Natürlich, wir sind inzwischen weit über den 50% für beidseitige Bebauung.

zitat..

Ich versteh die Intention der Gemeinde schon... bei 50%iger "Bebauung" (bleiben wir bei dem Synonym) mußt als Gemeinde damit rechnen, dass die Baufahrzeuge und -tätigkeiten für 50% der anderen Bauplätze deine neue Straße ruinieren! Weißt was ich mein?


Natürlich verstehe ich die Intention der Gemeinde auch, aber es gibt eben eine Bauordnung!
Und wenn ICH mich an diese Bauordnung zu halten habe, dann hat es die GEMEINDE ja wohl auch oder? Oder wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Ich muß meine Fassade auch jetzt zahlen, auch wenn ich sie vielleicht in 20 Jahren nochmal machen muß, verstehst was ich mein?


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  •  bautech
  •   Gold-Award
9.7.2015  (#16)
ich versteh Dich nur allzu gutAber jeder Planer / Architekt / Zeichner versucht im Rahmen seiner Möglichkeiten, die NÖ BÖ bis ans Ende (und tlw auch über Gebühr) auszureizen! Nur haben die genannten immer ein Kontrollorgan - die örtliche Baubehörde. Warum sollte dann bitte den Gemeinden nicht die gleiche Vorgehensweise gestattet sein? In Zeiten wie diesen (der Bürger wird immer informierter und resoluter im Umgang mit den Behörden, aber in der Finanzierung ists eher suboptimal bestellt...) kann ich beide Seiten total verstehen!
Aber natürlich würde ich in deiner Situation genauso wie Du handeln - denn die Gemeinden haben immer noch ne gewisse Verantwortung bzw Verpflichtung!
Leider haben wir momentan Zeiten, in denen am ehesten der Recht bekommt, der am lautesten schreit! Und der, der nix von sich gibt, bleibt über... >:(

ng

bautech

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
10.7.2015  (#17)
Habe ein ähnliches "Problem" und laut Gemeinde bekommen wir die Straße in ca. 2-3 Jahren.

Wir tun aber trotzdem jetzt schon Pflastern und den Zaun auch. Die Höhe vom Asphalt ist eh bekannt. Bei euch nicht?

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  •  Danschi
10.7.2015  (#18)

zitat..
webdesigne schrieb: Die Höhe vom Asphalt ist eh bekannt. Bei euch nicht?


Als wir zu bauen begonnen haben (wir waren die ersten dort) war noch nichtmal die jetzige "Straße" soweit fertig, geschweige denn irgendein Niveau. Die Baufirma hat dann damals das 0-Niveau nach Rücksprache mit der Gemeinde ermitteln lassen.
Nachdem rundherum alle um einiges höher heraussen sind als wir hab ich eh schon Bammel, ob das alles gepasst hat damals.
Und bei der Zuverlässigkeit der Angaben von unserer Gemeinde werd ich mich hüten, irgendetwas für voll zu nehmen und die Pflasterung vorab zu starten....

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  •  Danschi
10.7.2015  (#19)

zitat..
ich versteh Dich nur allzu gut...
Aber jeder Planer / Architekt / Zeichner versucht im Rahmen seiner Möglichkeiten, die NÖ BÖ bis ans Ende (und tlw auch über Gebühr) auszureizen!


Ich versteh nicht ganz was diese Aussage mit unserer Problematik zu tun hat.
Natürlich wird die BO BO [Bauordnung/Baugesetz] von beiden Seiten ausgereizt, ganz klar, soweit bin ich eh bei dir....finds sogar legitim das zu tun, beiderseits!
Ausreizen ja, aber nicht übertreten!

Aber ausreizen geht nur bis zu einem gewissen Punkt, vor allem dort, wo Definitionen schwammig oder Auslegungssache sind.

Wenn aber jetzt eine Definition eindeutig ist, nämlich wie ich vorher eben §38 Abs. 8 & Abs. 1 erwähnt habe, dann gibt's da meines Erachtens nach keinen Spielraum für eine "Ausreizung".
Entweder ich steh im Parkverbot oder nicht, digital, 0 oder 1, nicht analog....

zitat..
Nur haben die genannten immer ein Kontrollorgan - die örtliche Baubehörde. Warum sollte dann bitte den Gemeinden nicht die gleiche Vorgehensweise gestattet sein?


Wieso Vorgehensweise >gestattet<?
Wenn sich schon Behörden (also die öffentliche Hand) nicht mehr an Gesetze und Regelungen halten, wo kommen wir denn da hin? Schaut mal was sich rundherum abspielt in der Politik....aber das führt hier jetzt zu weit.

Das Problem ist ja, daß die keiner mehr kontrolliert und wir als Bürger, der eigentlichen "Staat", dementsprechende Handhabe benötigen um ihnen auf die Finger zu klopfen, nicht nur umgekehrt.

Ach ja, unsere Gemeinde ist noch dazu in der ganzen Region eine der finanziell am besten dastehenden....wenn nicht sogar die AM BESTEN dastehende....aufgrund eines sehr sehr großen Betriebes in der Gemeinde

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  •  Richard3007
10.7.2015  (#20)
Hmm wen der BGM spielen will dann dreh den Spies um. Wenn du rechtlich im Recht bist fordere Ihn auf den gesetzlichen Bestimmungen nach zu kommen. Die anders gefärbelte Partei hilft dir sicher ;). Die könnte zb. eine Amtshaftungsklage einbringen. Auch gibt es genug Medien die der Gegenseite ein reinwürgen wollen. Lass deinem BGM ruhig wissen, das du bereit bist diese Wege zu gehen.

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  •  atma
  •   Gold-Award
10.7.2015  (#21)
wir bekommen sicher in den nächsten 10 jahren noch keine strasse, weil wir den grad der verbauung (ganz egal, wie man das rechnen würde) nicht erreicht haben. pflastern werden wir trotzdem, weil ich einfach den dreck vom haus nicht mehr lang aushalte. niveau ist bei uns daher auch noch keins bekannt und auf der gemeinde könnens uns ned mal sagen, wieviele schichten noch drauf kommen. wir werden ca 25cm raus gehn, haben auch so eingereicht, dass das unsre 0 ist. zur not müssen wir später mal die ersten paar reihen pflaster rausnehmen um eine größere oder kleinere schräge zu machen. die meisten sagen aber, dass sich die strassenbauer dann auch etwas an das schon vorhandene niveau der häuser richten und das schon hinbekommen.

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