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Vorgehen bei Fenster/Innenwandänderung nach Bewilligung [NÖ]

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  •  TobiK
  •   Silber-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
21.3.2026
5 Antworten | 3 Autoren 5
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Guten Morgen!

Wir haben ein bewilligtes Vorhaben und ich habe mich zu sehr auf die Planer verlassen mit der Meinung "Innenwände und Fenster kannst einfach ändern". Also haben wir Innenwände und Fenster geändert, konkrekt die Maße/Lage von manchen Fenstern leicht verändert sowie ein kleines WC-Fenster hinzugefügt. Außenmaße, Höhen, Lage Kamin, usw. usf. ist alles so wie bewilligt.

Streng genommen sind die Änderungen von Innenwänden und Fenstern (Positionen, Maße) ja bewilligungspflichtig wegen der Auswirkung auf die Statik. "Nachbarschaftsrechte", die Parteistellung auslösen, würden dadurch m.E. nicht berührt werden.

Baumeister meint, wir müssen jetzt nicht umbedingt eine Bewilligung für die Änderungen einholen und sollen das mit der Fertigstellungsmeldung machen. Ich kann gerade überhaupt nicht einschätzen, welche Konsequenzen das hat, wenn die Gemeinde meint, dass das Bewilligungspflichtig ist und nicht mit der Fertigmeldung geändert werden kann. 

Kann mich da jemand erleuchten?

Danke & LG,
Tobi

  •  Hasl13
21.3.2026 9:30  (#1)
Wir haben ebenfalls Änderungen zum bewilligten Planstand vorgenommen (Fenstergrößen, Fensterpositionen und Dachneigung).
Laut Auskunft von unserem Bauamt (Stmk) ist das alles bewilligungspflichtig, da Änderung im Ortsbild und Auswirkungen auf Nachbarn.
Wenn es bei uns nur die Fenstern wären, würde ich es auch nachträglich machen im Zuge der Fertigstellungsmeldung und dann als "geringfügige Abweichungen" deklarieren.
Da sich bei uns aufgrund der geänderten Dachneigung aber auch die Höhe ändert und diese bei der Fertigstellung vermessen werden muss, werden wir es aber offiziell vorankündigen.
dafür müssen wir laut Bauamt jedenfalls noch vor Baubeginn einen "Antrag auf geänderte Bauausführung" stellen. Also einen neuen Plan mit allen Änderungen abgeben.
Kostentechnisch kommen dafür nur die Bundesgebühren auf uns zu.

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  •  TobiK
  •   Silber-Award
21.3.2026 11:17  (#2)
Bei Änderungen "außen" ist kommt man um die Änderung des Plans ja nicht drumherum bzw. gerade durch Höhenänderungen löst du ja eine Parteistellung aus. Einen Bebauungsplan gibt es bei uns nicht und die Regelungen zum Ortsbild sind bei uns die, die in der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] festgelegt sind.

Dass Fenster/Innenänderungen stattfinden und erst mit der Fertigstellung gemeldet werden, scheint ja recht gängig zu sein. Ich würde allerdings gerne verstehen, was passieren kann, wenn die Gemeinde das nicht akzeptiert.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
21.3.2026 15:33  (#3)

zitat..
TobiK schrieb: wenn die Gemeinde das nicht akzeptiert.

Wer hat die Änderungen umgesetzt? Der BM? Da sollte er hoffentlich nix geändert haben, was nicht bewilligungsfähig ist.
Was soll die Gemeinde dagegenhaben? Entweder bewilligungsfähig oder nicht...


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  •  TobiK
  •   Silber-Award
21.3.2026 16:50  (#4)

zitat..
bautech schrieb:

──────..
TobiK schrieb: wenn die Gemeinde das nicht akzeptiert.
───────────────

Wer hat die Änderungen umgesetzt? Der BM? Da sollte er hoffentlich nix geändert haben, was nicht bewilligungsfähig ist.
Was soll die Gemeinde dagegenhaben? Entweder bewilligungsfähig oder nicht...

Die Änderungen haben Planer umgesetzt. Bewilligungsfähig ist es in jedem Fall.


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  •  bautech
  •   Gold-Award
21.3.2026 16:54  (#5)
Na dann kann die Gemeinde mMn nix dagegenhalten... ein Bauverfahren ist kein Wunschkonzert 😉

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