·gelöst· Vorgehen bei Fenster/Innenwandänderung nach Bewilligung [NÖ]
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Wir haben ebenfalls Änderungen zum bewilligten Planstand vorgenommen (Fenstergrößen, Fensterpositionen und Dachneigung). Laut Auskunft von unserem Bauamt (Stmk) ist das alles bewilligungspflichtig, da Änderung im Ortsbild und Auswirkungen auf Nachbarn. Wenn es bei uns nur die Fenstern wären, würde ich es auch nachträglich machen im Zuge der Fertigstellungsmeldung und dann als "geringfügige Abweichungen" deklarieren. Da sich bei uns aufgrund der geänderten Dachneigung aber auch die Höhe ändert und diese bei der Fertigstellung vermessen werden muss, werden wir es aber offiziell vorankündigen. dafür müssen wir laut Bauamt jedenfalls noch vor Baubeginn einen "Antrag auf geänderte Bauausführung" stellen. Also einen neuen Plan mit allen Änderungen abgeben. Kostentechnisch kommen dafür nur die Bundesgebühren auf uns zu. |
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Bei Änderungen "außen" ist kommt man um die Änderung des Plans ja nicht drumherum bzw. gerade durch Höhenänderungen löst du ja eine Parteistellung aus. Einen Bebauungsplan gibt es bei uns nicht und die Regelungen zum Ortsbild sind bei uns die, die in der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] festgelegt sind. Dass Fenster/Innenänderungen stattfinden und erst mit der Fertigstellung gemeldet werden, scheint ja recht gängig zu sein. Ich würde allerdings gerne verstehen, was passieren kann, wenn die Gemeinde das nicht akzeptiert. |
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Wer hat die Änderungen umgesetzt? Der BM? Da sollte er hoffentlich nix geändert haben, was nicht bewilligungsfähig ist. Was soll die Gemeinde dagegenhaben? Entweder bewilligungsfähig oder nicht... |
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Die Änderungen haben Planer umgesetzt. Bewilligungsfähig ist es in jedem Fall. |
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Na dann kann die Gemeinde mMn nix dagegenhalten... ein Bauverfahren ist kein Wunschkonzert 😉 |
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Vorweg: Diese Frage ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Ich rede nur von NÖ. Mit der Fertigstellungsanzeige irgendwelche bewilligungspflichtigen Abweichungen/Abänderungen quasi so auf die Schnelle unterzubringen ist in NÖ gesetzlich NICHT zulässig. Mit der Fertigstellungsanzeige wird eine Bauführerbescheinigung abgegeben, mit welcher zu bestätigen ist, dass das Bauvorhaben so ausgeführt wurde, WIE BEWILLIGT. Gibt es bewilligungspflichtige Abweichungen von der Genehmigung, dann dürfte es keine Bauführerbescheinigung geben und somit auch keine Fertigstellungsanzeige. Gibt es bewilligungspflichtige Abänderungen/Abweichungen, dann muss man für diese ein Bauansuchen stellen und es gibt ganz normal ein Baubewilligungsverfahren und einen Bewilligungsbescheid. Und DANN macht man für das Ganze eine Fertigstellungsanzeige. Was ist also zu tun? Im ersten Schritt ist zu prüfen. ob die Abweichungen/Abänderungen tatsächlich bewilligungspflichtig sind? Nach obiger Schilderung könnte das bei korrekter/strenger Gesetzesauslegung der Fall sein. Dann müsste also so wie oben beschrieben als nächstes um die Bewilligung dieser Änderungen/Abweichungen angesucht werden. So wie beschrieben, sollte diese Bewilligung ja nur eine Formsache sein. Soweit die Gesetzeslage. Die ganze Sache hängt also daran, dass du eine Bauführerbescheinigung brauchst. ICH würde also OHNE langes Herumgerede als nächsten Schritt zum Bauführer gehen, er solle dir eine Bauführerbescheinigung ausstellen. Und dann siehst eh, was er macht. Wenn er sie dir verweigert, weil er meint, dass da bewilligungspflichtige Abweichungen sind, dann wird dir nichts anderes übrig bleiben, also um die Baubewilligung anzusuchen (wenn es tatsächlich bewilligungspflichtige Abweichungen sind). Wenn er sie dir ausstellt, dann kannst ja jedenfalls die Fertigstellungsanzeige machen - und die Sache vergessen. 1. Wird von der Gemeinde keiner kommen und das im Detail nachprüfen. 2. Sind diese oben beschriebenen Abweichungen nur bei strenger und korrektester Auslegung als bewilligungspflichtig zu werten und 3. sollten diese Abweichungen tatsächlich irgendwann mal zum Thema bei der Baubehörde werden, na, dann macht mal halt DANN eine nachträgliche Bewilligung. Is bei diesen Abweichungen ja reine Formsache. |
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Hätte jetzt auch wie Karl reagiert, solang die Außenmaße gleich bleiben was soll sein, kein Mensch bewilligt bei einer Renovierung die Innenwände, weil's eh keiner sieht und es wurscht ist Fenstertausch bei der Gemeinde melden macht ja auch keiner, außer es gibt ne Förderung |
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Guten Morgen! Danke für euer Feedback! Der Bauführer wird eine Bauführerbescheinigung ausstellen - das Vorgehen ist so mit ihm abgestimmt, er war sich aber auch nicht 100% sicher, ob das so funktioniert. Dann machen wir das so und uns keine weitere Gedanken darum 😊 Das war auch mein Eindruck😁 |
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Was soll da nicht "funktionieren"? Woran denkt man dabei? |
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Mir waren das genaue Vorgehen im Rahmen der Fertigstellung und die Konsequenzen aus einer nicht bewilligten Änderung nicht bewusst und mir konnte niemand Erfahrungswerte zu den Änderungen nennen. Das genaue Vorgehen und die Konsequenzen hast du ja nun aufgezeigt und damit ist der Prozess für mich verständlich und ich kann das einordnen und bewerten. Sowohl Bauführer als auch Planer konnten das nicht so darlegen, wie du es jetzt gemacht hast und ich hatte es nur vermutet. Also wieder einmal vielen Dank @Karl10! |
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