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Vorgaben zur maximalen Grundstücksgrösse [OÖ]

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  •  muel4tler
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
9.11. - 1.12.2017
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Schönen Abend,

eventuell hat von euch auch schon jemand die Erfahrung gemacht, das es bei der Umwidmung Probleme gibt wegen der Grundstücksgröße.

Zum Hintergrund:
Wir sind gerade dabei das Grundstück von Bauerwartungsland in Bauland umwidmen zu lassen. Dazu wurde von der Gemeinde einmal ein vorläufiger Grundstücksraster auf die gesamte Fläche eingezeichnet (jedes Grundstück ca. 900qm groß ist).
Da mit unseren derzeitigen Plan Probleme (leider ein wenig verwinkelt vom Grund) haben, dass wir das Haus richtig platzieren können, hätten wir überlegt 2 Grundstück zusammenzulegen.

Dies wurde jetzt von der Gemeinde mit dem zuständigen vom Land besprochen und dieser hat gemeint, dass das Grundstück zu groß ist und so nicht genehmigt wird. Ansonsten hat er keine Einwände zum umwidmen. Wir haben in nächster Zeit einen Termin mit der Gemeinde und dem Land, wo wir dann festlegen, wie das Grundstück dann wirklich ausschauen soll.

Bisher habe ich im OÖ-Baurecht nur Angaben zur Mindestgröße von 500qm gefunden. Eine Obergrenze ist mir noch nicht untergekommen.

Hat von euch schon jemand solche Erfahrungen gemacht?

Danke, Lg Simon

  •  CytochromP450
12.11.2017  (#1)
Interessante Frage, leider habe ich nicht das Fachwissen um sie zu beantworten. Kommen die Einwände vielleicht vom Ortsplaner? Die Gemeinde könnte Interesse habe, dass möglichst wenig Baugrund verschwendet wird und daher dicht bebaut wird. Hast du schon mal gefragt, ob es GRZ/GFZ (grund bzw geschossflächenzahl) anfoderungen "von - bis" gibt? Also dass z.b mindestens 0,1 teile der grundstücksfläche überbaut werden müssen?

Du musst bedenken, die Gemeinde muss ja die strasseninfrastruktur und alles erhalten, wenn jetzt jeder auf 1500m2 sein EFH baut anstelle auf 700-800m2 dehnt sich die gemeinde masiv aus bei gleicher einwohnerzahl. Nur dass eben die infrastruktur auch weitläufiger und kostspieliger wird.

Lg robert

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  •  Spore
12.11.2017  (#2)
Ich habe sowas auch mal vorgehabt. Damals erklärte man mir, dass es einen Gemeinderatbeschluss bedürfe, dann geht es. Und wie mein Vorredner schon sagte, die Gemeinde will keine großen Grundstücke. Bei mir gings, da das Grundstück keiner haben wollte.
Ich habs aber dann doch nicht genommen

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
12.11.2017  (#3)
Ich nehme an, dass die Gemeinde eine Mindestzahl von Häusern in der Siedlung haben will, damit die Infrastrukturkosten für Kanal, Wasser usw. durch mehrere Personen dividiert werden kann. Warum willst du es überhaupt zusammenlegen lassen und kaufst nicht zwei Grundstücke? Wenn es keinen Bauzwang für das zweite Grundstück gibt und du nicht über die Grundstückgrenze baust, ist das kein Problem.

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  •  muel4tler
1.12.2017  (#4)
Mittlerweile sind haben wir auch dieses Problem gelöst. Schwierig war ja gerade, dass die Grundstücksgrenze zu nahe am Haus ist, da das Grundstück zu breit eingeteilt war. Haben das mit dem Ortsplaner nun festgelegt und das Haus ein bisschen am Grundstück verrückt/verdreht das es passt.

Probleme mach hier wirklich das Land OÖ und nicht die Gemeinde bzw. Ortsplaner. Anscheinend gibt es jetzt eine interne Vorgabe am Land, dass eine Grundstücksparzelle maximal um die 1000qm haben soll, wegen Zersiedelung etc.

Zu große Grundstücke werden dann vom Land nicht mehr genehmigt bei der Umwidmung.


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