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Versicherung - Besitzübergang

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  •  sabinel
8.7.2022 1
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Eine Frage zur Hausversicherung / dem Eigentumsübergang: 

Bei uns hat sich nach langen Behördenwegen alles erledigt und unser Kaufvertrag wurde genehmigt. Nachdem die Steuern auf das Treuhandkonto eingelangt sind (Grunderwerbssteuer / Eintragungsgebühr - wir sind gerade dabei, das zu überweisen) kann der Notar auch die Grundbucheintragung beantragen. Wir wollen aber am Wochenende schon übergeben. 

Das Haus ist im Moment noch von den alten Besitzern versichert - der Versicherungsmakler meinte, sobald wir im Grundbuch stehen, kann die Versicherung über uns laufen. Ist das korrekt, und sind wir hier in einer Grauzone, falls dem Haus in diesen paar Wochen etwas passieren sollte? 

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
8.7.2022  (#1)
Nach Kenntniserlangung Grundbucheintragung hast du bzw dein Versicherer 1 Moant Zeit, den Altvertrag zu kündigen. Wichtig ist der Bescheid (=Kenntniserlangung), ab da beginnt die Frist zur laufen.
Lg

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