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Verpflichtungserklärung Zusammenlegung

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  •  garage
5.8. - 6.8.2008 1
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Hallo,

wir haben 2 Grundstücke, die direkt neben einander liegen. Auf einem Grundstück ist ein Zweifamilienhus gebaut. Auf dem anderen Grundstück - bis jetzt unbebaut - möchten wir eine Garage erstellen. Nach vielen Problemen mit dem Bauamt kommt nun von dort die Anforderung, dass wir eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen sollen, dass die 2 Grundstücke wie ein Grundstück künftig behandelt werden. Dies wird in ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis eingetragen. Wenn wir die Verpflichtungserklärung nicht unterzeichnen, dann erhalten wir keine Baugenehmigung für die Garage. Warum und welche Auswirkungen dies hat, kann uns im Bauamt keiner erklären.

Wurde diese Auflage bereits jemandem gestellt? Wie ist die Erfahrung damit bzw. wie sind die Auswirkungen?
Viele Grüße
angel1999

  •  cc9966
6.8.2008  (#1)
gefühlsmäßig...ist es sinnvoller wenn grundstücke rechtlich zusammengelegt sind als getrennt wenn etwas über die grenze gebaut wird. solange die grundstücke eigene objekte sind, können sie wieder einmal getrennte besitzer bekommen (wer weiß wie sich das erben späterer generationen auseinanderdividieren). dann streitet sich besitzer A mit besitzer B, weil die garage von B am grundstück von A steht. hier könnte man bis zum gericht evtl. einen rückbau erfordern. wenn die jetzt vorhandene grenze ab den 60iger-jahren von einem vermessungsbüro auch mit planurkunde vermessen wurde, dann gibt es auch kein ersessenes recht. das bedeutet dass schlimmstenfalls B die garage auf eigene kosten abreißen muss.
von grundsteuer etc. sollte die zusammenlegung keinen nachteil erbringen.
ich seh sogar noch einen vorteil der zusammenlegung: es kann dir passieren, dass die gemeinde mal eine neue müll/kanal-gebührenordnugn macht die objektbezogen ist und auch die dachfläche mitberechnet wird. dann kann es schlimmstenfalls sein dass du zwei mal irgendwelche grundgebühren oder zahlst.

einen nachteil sehe ich bei der zusammenlegung: wenn man wieder die eine hälfte verkaufen will, muss man das grundstück teilen und einen vermesser zahlen der eine planurkunde für die teilung zeichnet. aber bei einem verkauf des unbebauten grundstückes würde ich dann sowieso den grenzverlauf neu planen lassen und erst dann das neue teilgrundstück verkaufen.

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