Hallo,
wir haben 2 Grundstücke, die direkt neben einander liegen. Auf einem Grundstück ist ein Zweifamilienhus gebaut. Auf dem anderen Grundstück - bis jetzt unbebaut - möchten wir eine Garage erstellen. Nach vielen Problemen mit dem Bauamt kommt nun von dort die Anforderung, dass wir eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen sollen, dass die 2 Grundstücke wie ein Grundstück künftig behandelt werden. Dies wird in ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis eingetragen. Wenn wir die Verpflichtungserklärung nicht unterzeichnen, dann erhalten wir keine Baugenehmigung für die Garage. Warum und welche Auswirkungen dies hat, kann uns im Bauamt keiner erklären.
Wurde diese Auflage bereits jemandem gestellt? Wie ist die Erfahrung damit bzw. wie sind die Auswirkungen?
Viele Grüße
angel1999
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