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Verkauf ohne Makler an Makler?

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  •  alv123
9.3. - 11.3.2021
21 Antworten | 10 Autoren 21
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Ein Bekannter von mir verkauft sein Haus privat, ohne Makler, erhält aber dennoch unzählige Makleranfragen. Wir fragen uns, ob es Sinn macht, diese Makler das Haus besichtigen zu lassen, sie könnten ja Interessenten haben, die das kaufen wollen? Oder muss man zwingend einen Maklervertrag auch als VK abschließen? Obwohl man dessen Dienstleistungen gar nicht braucht, weil sich schließlich jeder das Objekt ansehen kommen kann und kaufen kann. Oder bin ich zu naiv und das macht kein Makler, weil er die doppelte Provision kassieren will?

  •  ildefonso
  •   Gold-Award
9.3.2021  (#1)
@alv123
Ja, es ist üblich dass sich eine Vielzahl an Makler melden, auch wenn man darum bittet von diesen nicht belästigt zu werden.
Meiner Meinung nach gibt es kaum eine Branche die schmieriger und unseriöser ist als diese.
Es ist halt so eine richtige Drückbranche.

Im Regelfall, auch wenn anfangs das blaue vom Himmel versprochen wird (unverbindlich, wir haben schon einen unterschriftsreifen Käufer an der Hand blabla) , ist man darauf aus Dir dann einen Exklusivvertrag aufzuschwatzen, daher kannst Du das Haus dann nicht mehr selbst verkaufen (zumindest nicht, ohne dem Makler seine Provision zu bezahlen).

Dass der Makler einen Käufer an der Hand hat ist unrealistisch. Denn gäbe es einen Kaufinteressenten, würde sich dieser ohnehin liebend gerne - ohne den teuren Umweg über den Makler - direkt beim Verkäufer melden.
Der möglicherweise einzige Vorteil den ich durch den Makler sehe, ist dass das Objekt dann auch in den Börsen auftauscht die gewerblichen Anbietern vorbehalten sind, daher keine Inserate "von privat" annehmen.
Aber wenn man ernsthaft eine Immo sucht, dann hat man ohnehin alle relevanten Online- und Offlineangebotsplätze im Auge, und nicht nur die, die ausschließlich Maklern vorbehalten sind.

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
9.3.2021  (#2)
ja, das ist Wahnsinn mit den Maklern.
Hatten das letztes Jahr auch beim Verkauf unseres alten Hauses.
Da kriegst mehr Anrufe von Maklern als von Interessenten...  Unglaublich wie viele es von denen gibt... Ich glaub die haben sich zum Ziel gesetzt, kein einziges Haus in Österreich als Privat-Verkauf durchgehen zu lassen.

Müssen tust du garnichts. 
Du kannst die Makler aber ruhig das Haus anschauen und inserieren lassen. Also parallel zu deinem Privat-Inserat. Wichtig ist nur, dass du keinen Exclusiv-Vertrag für den Makler unterschreibst!
Und dass es auch keine Geld-Zahlungen an den Makler gibt, falls du das Haus selbst verkaufst.
Dann können auch 10 Makler dein Haus inserieren und du kannst es trotzdem immer noch Privat verkaufen.

Wichtig ist auch, dass der Makler seine Provision auf deinen Wunsch-Preis draufschlagt. Dann hast du quasi nix verloren wenn der Makler einen Käufer findet der den höheren Preis zahlt.

Praktisch ist es halt schon, wenn sich der Makler um Kaufvertrag, Notar usw. kümmert.
Wobei das auch nicht viel Aufwand ist, wenn du das selbst organisierst. Anwalt beauftragen, der macht das dann eh alles. Kosten trägt eh der Käufer...

Ich glaub aktuell ist es sogar eine gute Zeit Häuser zu verkaufen.
Anfangs mit ersten Lockdown, war das Interesse an unserm Haus wirklich klein. Aber mit den weiteren Corona-Wellen und Lockdowns, hast du wirklich gemerkt, dass vermehrt Stadt-Leute ein Haus mit Garten suchen.
Anfangs hatten wir noch Angst wir müssen unter Wert verkaufen, und gegen Ende hatten sich die potentiellen Käufer schon fast gegenseitig überboten...

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
9.3.2021  (#3)

zitat..
alv123 schrieb: Oder muss man zwingend einen Maklervertrag auch als VK abschließen?

Prinzipiell gibt es 2 Formen des Immobilienmaklervertrages:

1) den schlichten Maklervertrag
hier wird der Immobilienmakler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt und bei erfolgreicher Vermittlung erhält dieser die vereinbarte Provision. Beim schlichten Maklervertrag kann man als Abgeber trotzdem "auf eigene Faust" seine Immobilie verkaufen oder weitere Makler mit einem schlichten Maklervertrag beauftragen. Der, der den Verkauf bewerkstelligt, erhält die Provision. Wenn man selbst verkauft, entfällt natürlich der Provisionsanspruch.

2) Alleinvermittlungsauftrag
hier wird EIN Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragt, wobei die zeitliche Befristung bei Kaufimmobilien maximal 6 Monate (bei Mietimmobilien 3 Monate) beträgt. Während dieser Zeit darf man weder einen weiteren Makler mit dem Verkauf der Immobilie beaufragen, noch diese selbst verkaufen. Wenn man dennoch innerhalb der Frist selbst verkauft, hat der Makler trotzdem seinen Provisionsanspuch.


zitat..
alv123 schrieb: Obwohl man dessen Dienstleistungen gar nicht braucht, weil sich schließlich jeder das Objekt ansehen kommen kann und kaufen kann.

Das muss jeder Verkäufer für sich entscheiden. Wenn man meint, man schafft alles (Fotos, Exposé, Bauamt, Unterlagenaufbereitung, Bedienung der verschiedenen Immobilienplattformen, Vereinbarung + Durchführung Besichtigungstermine, Preisverhandlung, Detailabstimmungen, allfällige behördliche Bereinigungen, Kaufvertragsdetailabstimmung, etc.)  gut selbst, dann wird der Immobilienmakler keinen Mehrwert bringen.


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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
9.3.2021  (#4)

zitat..
LiConsult schrieb: Fotos, Exposé, Bauamt, Unterlagenaufbereitung, Bedienung der verschiedenen Immobilienplattformen, Vereinbarung + Durchführung Besichtigungstermine, Preisverhandlung, Detailabstimmungen, allfällige behördliche Bereinigungen, Kaufvertragsdetailabstimmung, etc.

außer ein paar schlechte Fotos machen, ein Exposé schreiben und das Ding Online stellen, machen die meisten Makler aber eh nichts davon, was du da schreibst....
Das bleibt ohnehin an Einem selbst hängen.

Makler-Job ist sicher nicht mehr so toll, weils wirklich schon Unmengen von denen gibt. Aber können muss ma dazu nix. Da gilt eher schon: Frechheit siegt. 
Sorry, aber ich hatte schon vorher ein schlechtes Verhältnis zu dieser Berufsgruppe, und nach meinen Haus-Verkaufs-Erfahrungen wurde es nur noch schlimmer... 

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
9.3.2021  (#5)

zitat..
Pedaaa schrieb: Sorry, aber ich hatte schon vorher ein schlechtes Verhältnis zu dieser Berufsgruppe, und nach meinen Haus-Verkaufs-Erfahrungen wurde es nur noch schlimmer...

kein Problem 😀

bin auch nicht hier, um deren Berufsstand zu verteidigen. Wollte nur beschreiben, wie eine komplette Dienstleistung aussehen sollte.

du hast natürlich Recht - Beispiele schlechter Dienstleister gibt es branchenübergreifend genug

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  •  alv123
9.3.2021  (#6)

zitat..
Pedaaa schrieb: Du kannst die Makler aber ruhig das Haus anschauen und inserieren lassen. Also parallel zu deinem Privat-Inserat. Wichtig ist nur, dass du keinen Exclusiv-Vertrag für den Makler unterschreibst!
Und dass es auch keine Geld-Zahlungen an den Makler gibt, falls du das Haus selbst verkaufst.

D.h. nur Käuferprovision und kein Alleinvermittlungsauftrag. Was wird dann vertraglich geregelt? Bzw was sind die Bedingungen für den VK üblicherweise bei sowas?


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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
9.3.2021  (#7)

zitat..
alv123 schrieb: Bzw was sind die Bedingungen für den VK üblicherweise bei sowas?

die machst du dir hoffentlich aus.
Es gilt nur das was du unterschreibst...
Du bist hier der der Fordern kann, nicht der Makler.

Wenn er auf eine Vermittlungsprovision besteht ist das ja auch OK und legitim. Du musst halt vertraglich deinen Mindestpreis festlegen, den du bekommen willst. Was er dann an Provision und sonstigen draufschlägt kann dir ja dann egal sein. Es ist ja dann seine Aufgabe jemanden zu finden der das zahlt.

Mach dich auch gleich mal schlau über die Immobilienertragsteuer, und ob z.B. die "5 aus 10 Regelung" als Befreiung zum Tragen kommt.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
9.3.2021  (#8)

zitat..
LiConsult schrieb:
__________________

Wenn man meint, man schafft alles (Fotos, Exposé, Bauamt, Unterlagenaufbereitung, Bedienung der verschiedenen Immobilienplattformen, Vereinbarung + Durchführung Besichtigungstermine, Preisverhandlung, Detailabstimmungen, allfällige behördliche Bereinigungen, Kaufvertragsdetailabstimmung, etc.)

Der durchschnittliche Makler ist schlecht vorbereitet, hat höchstens - wenn überhaupt - die Unterlagen die ihm der Verkäufer unaufgefordert ausgehändigt hat, erzählt irgendwas was mit der Realität nur wenig zu tun hat und kümmert sich eigentlich nicht um viel mehr als um die Wahrung seines Provisionsanspruches.


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  •  Alset
9.3.2021  (#9)
Ich verstehe nicht, wieso so viele private Verkäufer einen Makler engagieren und sich dadurch eines Alleinstellungsmerkmals berauben: einer provisionsfreien Immobilie, bei der man ja dann quasi 3,6% mehr bekommen kann. Ich würde in 30 Minuten gute repräsentative Fotos schießen (lassen), einen Grundriß in Powerpoint zeichnen, eine ungefähre Adresse zur Orientierung angeben, einen halbwegs fairen Preis festsetzen (vorher bisschen online vergleichen) und alles bei 2-3 Plattformen online stellen. Keine Anrufe akzeptieren, sondern nur Nachrichten und 2-3 Open House-Besichtigungstage am Wochenende einplanen, an denen alle Interessenten kommen. Damit hätte ich schon mehr geschafft als ich in den letzten Monaten von den meisten Maklern gesehen hätte. 

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  •  Rotkehle
9.3.2021  (#10)

zitat..
Alset schrieb: Ich verstehe nicht, wieso so viele private Verkäufer einen Makler engagieren und sich dadurch eines Alleinstellungsmerkmals berauben: einer provisionsfreien Immobilie, bei der man ja dann quasi 3,6% mehr bekommen kann.

Ein guter Makler wird den bestmöglichen Preis erzielen und dafür sorgen, dass die Immobilie nicht verbrannt wird. Verkäufer zahlen in der Regel auch keine 3% , da derzeit eher wenig Angebot vorhanden ist. Vorvertrag usw. ist auch nicht zu verachten. Es ist halt wie bei einem Kreditvermittler oder  Steuerberater. Man könnte es selbst und gibt es doch in Auftrag.

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  •  supernova
  •   Silber-Award
9.3.2021  (#11)
 

zitat..
Pedaaa schrieb: Ich glaub die haben sich zum Ziel gesetzt, kein einziges Haus in Österreich als Privat-Verkauf durchgehen zu lassen.

Ja, den Eindruck kann man wirklich haben. Und sie sind auch recht erfolgreich darin.


 


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  •  Alset
9.3.2021  (#12)

zitat..
Rotkehle schrieb: Ein guter Makler wird den bestmöglichen Preis erzielen und dafür sorgen, dass die Immobilie nicht verbrannt wird. Verkäufer zahlen in der Regel auch keine 3% , da derzeit eher wenig Angebot vorhanden ist. Vorvertrag usw. ist auch nicht zu verachten. Es ist halt wie bei einem Kreditvermittler oder  Steuerberater. Man könnte es selbst und gibt es doch in Auftrag.

Mit den 3,6% meinte ich die Käuferprovision, um die der Verkäufer den Verkaufspreis erhöhen könnte. - oder er bleibt einfach günstiger und hat mehr Interessenten und einen schnelleren Verkaufserfolg. In einem Land ohne Bestellerprinzip kann man einen Makler nicht mit einem Kreditvermittler oder Steuerberater (also: einem Dienstleister mit Fachwissen) vergleichen. Der ruinierte Ruf kommt ja nicht von ungefähr. Es gibt zudem wissenschaftliche Untersuchungen mit dem klaren Ergebnis, dass Makler nicht den höchsten Preis erzielen wollen, sondern schnell verkaufen möchten, um den Aufwand zu minimieren. 


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  •  supernova
  •   Silber-Award
10.3.2021  (#13)
Ich wollte meine Wohnung eigentlich privat verkaufen und hatte sie auch zwei, drei Monate inseriert, aber da hat sich letztlich niemand gemeldet, der nah genug an der Preisvorstellung dran war. Ein Jahr später hab' ich's dann doch einen Makler versuchen lassen, das kam dann nah genug an die Preisvorstellung ran. War aber knapp daran es abzublasen und später nochmal selbst zu versuchen.

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  •  Rotkehle
10.3.2021  (#14)
Der Verkäufer kann keinen Preis erhöhen den er nicht kennt. Das ist ja das Problem mit den Privatverkäufen - entweder viel zu teuer und keiner kauft oder viel zu billig. Also die Makler die ich kenne haben definitv mehr Fachwissen und eine härter Befähigungsprüfung als Kreditvermittler. Kreditvermittler haben auch kein Haftungsproblem - da der Vertrag immer zwischen Bank und dem Kunden abgeschlossen wird, während ein Makler sehr wohl eine Haftung übernimmt. Der Ruf ist vor allem deshalb ruiniert, weil nach dem Kauf keiner den Mehrwert des Makler gesehen hat. Für mich als Verkäufer ist er aber definitiv gegeben.
 

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
10.3.2021  (#15)

zitat..
Rotkehle schrieb: Es ist halt wie bei einem Kreditvermittler oder  Steuerberater. Man könnte es selbst und gibt es doch in Auftrag.

Na das schau ich mir an, dass man komplexe steuerliche Stellungnahmen bzw. Berechnungen selbst machen kann. Kreditvermittler mögen zwar generell auch einen schlechten Ruf haben, aber gerade hier im Forum sieht man ja, was für einen Nutzen gute Kreditvermittler haben können.

Sicher gibts auch Makler die einen guten Job machen, das Problem ist halt, dass sehr viele aufs schnelle Geld aus sind und viele Menschen bzw. auch User hier im Forum schlechte Erfahrungen mit ihnen gemacht haben.

Mir ging es leider nicht anders und ich bin nicht über die Maklerin auf unser Grundstück gestoßen, musste jedoch trotzdem die volle Provision an sie zahlen. Die Dame hat sich so viele Sachen geleistet, dass die 3,6% welche an sie gezahlt wurden, mir echt weh getan haben.

Es macht halt nen Unterschied ob , die Leistungen gepasst hat und man sich fair behandelt fühlt oder ob man sich ausgenommen fühlt, weil die Leistung einfach letztklassig war. Bei uns war es leider das letztere, aber durch die Alleinvermittlungsverträge hat man da keine Chance.

Immobilien verkaufen sich einfach zu gut, da kann man sich viel erlauben. Bei uns in der Siedlung/Umkreis sind die Preise seit Ende 2016 um fast 100% gestiegen ausgehend von einem Grundstückpreis von ca. EUR 200/m2. Das ist halt schon ein Wahnsinn.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
10.3.2021  (#16)

zitat..
Rotkehle schrieb: Also die Makler die ich kenne haben definitv mehr Fachwissen und eine härter Befähigungsprüfung als Kreditvermittler.

Das kann ich (zumindest für Wien) uneingeschränkt bestätigen.

Problematisch bei der Leistungserstellung sind halt oft die vielen "angelernten" und branchenfremden Mitarbeiter, die unter einer Gewerbeberechtigung mitsegeln bar jeder Kenntnis des Fachs noch der Immobilie, die sie versuchen an den Mann/Frau zu bekommen.

zitat..
Rotkehle schrieb: Kreditvermittler haben auch kein Haftungsproblem - da der Vertrag immer zwischen Bank und dem Kunden abgeschlossen wird, während ein Makler sehr wohl eine Haftung übernimmt.

Das ist nur eingeschränkt richtig. Klar ist: der Immobilienmakler hat vor allem gegenüber dem Käufer umfassende Aufklärungspflichten, die - wenn sie verletzt werden - weitreichende Folgen haben (Rückabwicklung, Schadenersatz, etc.).

Der Finanzierungsdienstleister haftet dem Kunden gegenüber jedoch ebenso für Falschberatung, beispielsweise beim Thema variabler versus fixverzinster Kredit (möchte nicht wissen, was sich alles tun wird, wenn mal die Geldmarktzinsen steigen und die Beratung ausschließlich in Richtung "wird schon alles tief bleiben" erfolgt ist) oder bewusst schlechtere Angebote infolge etwaiger höherer Provisionszahlungen beim Kunden "durchgedrückt " wurden.
Aber natürlich: die Bank übernimmt den weitaus größeren Teil der Haftung, da sie selbst nochmal aufklärt.

zitat..
Rotkehle schrieb: Der Verkäufer kann keinen Preis erhöhen den er nicht kennt. Das ist ja das Problem mit den Privatverkäufen - entweder viel zu teuer und keiner kauft oder viel zu billig.

Dem kann ich auch nur zustimmen.

Wir sind immobilienseitig halt momentan noch in einem Verkäufermarkt. Und dieser Zustand dauert unter Berücksichtigung der Zinssituation und des starken Zuzugs auch an.

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  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
10.3.2021  (#17)

zitat..
ildefonso schrieb: @alv123
Ja, es ist üblich dass sich eine Vielzahl an Makler melden, auch wenn man darum bittet von diesen nicht belästigt zu werden.

Ist ja nett, da würde ich garantiert so lange mit dem Makler so umgehen, als würde er oder sie das Haus selbst kaufen wollen, bis es ihm/ihr zu blöd wird.

Ich suche ja nun schon seit langem nach Baugrund/Haus auf den gängigen Onlineplattformen, da ist halt wirklich alles dabei. Von einem Einzeiler mit Tippfehlern und einem "Musterfoto", bis hin zum virtuellen Rundgang zum durchklicken ist da alles vertreten. Die gleiche Immobilie wirbt einmal mit dem idyllischen Blick ins grüne, und der nächste Makler (mit Gewissen) schreibt in der gleichen Immobilie noch dazu "Achtung: 500m von der A2 entfernt", weil man beim Blick ins Grüne die Autobahn im Rücken hat. Bei solchen Leuten frag ich mich dann immer, ob die mich tatsächlich zur Besichtigung hätten antanzen lassen, ohne mich noch auf die Autobahn hinzuweisen. 

Was mich am meisten aufregt, sind unvollständige Inserate, die es drauf auslegen, dass man sich beim Makler meldet. Ich habe keine Lust, meine Personendaten an einen Makler zu schicken, der (bösartige Unterstellung meinerseits) von Datenschutz maximal in der Zeitung gelesen hat, nur damit ich überhaupt mal genug Infos bekomme, ob eine Immobilie in Frage kommt oder eh nicht.

Am Ende komme ich um einen Makler wohl nicht rum - die meisten Immobilien schaffen es ja gar nicht auf die Onlineplattformen. Da bezahle ich dann für das Netzwerk des Maklers, damit kann ich dann auch leben.


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  •  alv123
10.3.2021  (#18)
Also ich persönlich kenne Makler bisher nur von der Käuferseite und nach gefühlt 1 Million Besichtigungen: ja, da gibts ein paar gute, die wirklich informiert sind bzw sich drum kümmern und ehrlich erscheinen, aber die meisten wirken sind entweder unmotiviert (drehen einfach den Schlüssel um, mehr nicht) oder erzählen falsche Infos bzw. lügen dich direkt an (Nutzfläche wird als Wohnfläche ausgegeben, Massiv-Ziegelbau und am Ende sind die Innenwände aus Rigips usw.) 
Mein Bekannter wird wohl vorerst auf Makleranfrsgen nicht mehr reagieren. Er hat mir erzählt dass er eine Maklerin doch ins Haus gelassen hat, weil am Telefon hat sie gesagt sie hat Kunden und möchte nur das Objekt sehen, am Ende hat sie ihm einen Werbevertrag über ihre Services erzählt und er muss nur unterschreiben, bzw ein mündlicher Vertrag reiche auch! Obwohl er vorher klar gesagt hat, dass er kein Interesse an Maklerdienstleistungen hat! Wirkt auf mich nicht sehr vertrauenserregend wenn jemand derart keilt.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
10.3.2021  (#19)

zitat..
alv123 schrieb: Wirkt auf mich nicht sehr vertrauenserregend wenn jemand derart keilt.

Wenn ich im Forum so fuhrwerken würde, wären die Anfragen auf Kredit-Vermittlung wohl sehr bald nicht mehr da🙃

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  •  alv123
11.3.2021  (#20)

Es gibt einen Artikel in der Presse "Wenn Makler ohne Auftrag handeln", den man auf google ganz einfach findet. Der ist aufschlussreich zu diesem Thema.

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  •  alv123
11.3.2021  (#21)

zitat..
Eine Immobilie steht zum Verkauf, ein Makler erfährt das und sucht auf eigene Faust Interessenten. Darf er das? Und kann ein Provisionsanspruch entstehen?
Wien. Jemand will eine Wohnung, ein Haus oder Grundstück verkaufen. Er inseriert die Immobilie privat oder stellt ein Angebot auf eine Onlineplattform. Vielleicht bringt er auch an Ort und Stelle ein „Zu verkaufen“-Schild an. Einen Makler beauftragt er nicht. Trotzdem präsentiert ihm ein solcher bald darauf einen Kaufinteressenten und möchte dafür eine Vermittlungsprovision. Steht ihm diese aber wirklich zu? Das ist die Frage, die sich dann für den Verkäufer stellt.



Dass manche Makler „proaktiv“ tätig werden – nach Immobilien suchen, die privat zum Verkauf stehen, und diese dann anbieten, ohne damit beauftragt worden zu sein – hört man vor allem aus Deutschland. Dort landen solche Fälle auch immer wieder vor Gericht. Dass einzelne Makler Vermittlungen ohne Auftrag vornehmen, sei aber auch in Österreich zu beobachten, sagt Rechtsanwalt Konrad Koloseus, Partner bei NHK Rechtsanwälte. Massenphänomen sei es keines – aber es komme immer wieder vor. „Und manchmal klappt es ja auch, auf diese Weise ins Geschäft zu kommen.“
Denn wenn mit dem vom Makler präsentierten Interessenten tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommt, glauben Verkäufer oft, dass sie auch ohne vorherige Auftragserteilung dem Vermittler eine Provision schulden. Und so mancher ist einfach nur froh und dankbar, dass der Verkauf rascher über die Bühne gegangen ist als erwartet. Was die meisten jedoch nicht wissen: Der Makler dürfte gar nicht ohne Auftrag handeln. „Das Anbieten oder Durchführen von Vermittlungen ohne Einverständnis des Eigentümers bzw. Verfügungsberechtigten stellt einen Verstoß gegen die Standes- und Ausübungsregeln von Immobilienmaklern dar“, sagt Koloseus.
 
Nachträgliches Einverständnis? Fraglich ist allerdings, welche konkreten Rechtsfolgen ein derartiger Verstoß nach sich zieht. Die Verordnung, die die Berufsausübung der Makler regelt, schweigt sich darüber aus. Und, so Koloseus: „Nicht jede Verletzung einer Rechtsvorschrift zieht automatisch die Unwirksamkeit aller damit im Zusammenhang stehenden Handlungen oder Vereinbarungen nach sich.“ Gibt man dem Makler nachträglich doch noch einen Vermittlungsauftrag, wäre dieser wohl gültig, sofern man es freiwillig macht, ohne dazu genötigt oder überlistet worden zu sein. Dann muss man auch die vereinbarte Provision bezahlen.
Und selbst wenn man zwar keinen Auftrag unterschreibt, die Vermittlungsleistung aber dankend annimmt (und den Makler vielleicht sogar noch in die Verkaufsverhandlungen einbezieht), kann darin ein nachträgliches Einverständnis liegen, und man wird dann wohl zahlen müssen.
Aber: Man muss nicht so vorgehen. Genausogut kann man den Kaufinteressenten allein ins Haus bitten. Und den Makler draußen stehen lassen – ihm also klar zu verstehen geben, dass man ihn nie beauftragt hat und mit ihm nichts zu tun haben will. Dann schaut er höchstwahrscheinlich durch die Finger: Allein aus der „Verdienstlichkeit“ seiner Vermittlung könne er kaum einen Provisionsanspruch ableiten, sagt der Jurist. Denn der Verbotszweck der Standesregel lege nahe, „dass ein solches Verhalten zu unterbleiben hat und per se kein Geschäftsmodell darstellen soll“. Daher wird es auch nicht als „verdienstlich“ nach Maklerrecht anzusehen sein und keinen direkten Provisionsanspruch erzeugen können. Auf allgemeine Rechtsprinzipien wie die „nützliche Geschäftsführung ohne Auftrag“ wird sich der Makler dann ebenfalls nicht berufen können.
Ausjudiziert ist all das in Österreich freilich nicht, eine gewisse Unsicherheit bleibt bestehen. Und es kann im Einzelfall auch strittig sein, ob der Verkäufer nicht doch konkludent sein Einverständnis ausgedrückt hat.
Auf einem anderen Blatt steht, dass eine Vermittlung ohne Auftrag selbst dann standeswidrig bleibt, wenn der Verkäufer sie nachträglich billigt. Theoretisch könnte sie trotzdem disziplinarrechtliche Folgen haben. Und, so Koloseus, auch als unlauterer Wettbewerb verstanden werden. Erfahren Mitbewerber davon, können sie dagegen vorgehen.

 


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