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Unterstand od. Gerätehaus im Grünland!

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  •  Sledge1000
21.3.2013 - 26.4.2014
22 Antworten 22
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Hallo zusammen habe eine Frage und hoffe auf Hilfe von Euch!


Grünstück 1900qm Grünland alte MArillenbäume und viele andere Sorten!

Gerätehaus war alt ca 50 Jahre, haben es abgerissen und neu Aufgebaut 2,5x3 Meter 2,20m höhe mit 2 Fenster wegen lichteinfall!
Noch dazu habe ich das Häuschen auf ein Punktfundament gestellt welches den Sinn hat die Balken vor dem Verfaulen zu schützen!

Jetzt bekomme ich Probleme weil ich den Bau melden hätte müssen lt. Vzbgm!

Stimmt die Aussage von Vzbgm?

Wie hätte ich vorgehen müssen?
Bauanzeige mit Bauplan

Was kann mir jetzt blühen Strafe Abrissbewscheid!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.3.2013  (#1)
Ohne Zweifel steht zunächst einmal fest, dass du für die Neuerrichtung deiner Hütte eine Baubewilligung gebraucht hättest bzw. noch immer brauchst (derzeit ist es ein Schwarzbau).
Vergiß die Sache mit den Fundamenten oder dass dort ja schon ein gleichartiges Bauwerk gestanden ist usw.....
Tatsache ist: du hättest eine Baubewilligung gebraucht (und nicht nur eine Bauanzeige).

Die Frage, wie du vorgehen hättest müssen, ist jetzt wohl zu spät. Es geht jetzt vielmehr darum, was weiter passiert?

Für private Verwendungszwecke und/oder Hobbynutzungen/-tätigkeiten ist eine Baubewilligung im Grünland nicht zulässig. Daher: es droht ein Abbruchauftrag!!!

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  •  Sledge1000
22.3.2013  (#2)
danke werd schaun was heute passiert.
mfg

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  •  Nikipedia
22.3.2013  (#3)
Ja das würde mich auch interessieren :)

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  •  Sledge1000
22.3.2013  (#4)
Karl10 hat mal recht!
Baubewilligung wie Karl10 schon sagt, geht gar nicht!

Eine Restaurierung stück für stück mit Pausen von einigen Monaten ist möglich muss aber bei der Gemeinde gemeldet werden!

Es besteht jedoch die Möglichkeit, wenn die Anzahl der Obstbäume und der Grundstückfläche gross genug ist,
die Hütte als Zwischenlager für eine Weiterverwertung/verkauf (Brennerei) stehen zu lassen! Da wir ja in einer Wohnung leben und dort keine möglichkeit haben das Obst abzustellen!

Was jetzt passiert erfahre ich in 3Wochen

mfg



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.3.2013  (#5)

zitat..
haben es abgerissen und neu Aufgebaut

zitat..
habe ich das Häuschen auf ein Punktfundament gestellt

zitat..
Eine Restaurierung stück für stück mit Pausen von einigen Monaten ist möglich


Das passt schon wieder einmal bei den Angaben alles nicht zusammen.: Hast die Hütte jetzt weggerissen und neu aufgebaut oder steht sie noch? Sonst wär ein schrittweises Sanieren ja gar kein Thema mehr???

zitat..
muss aber bei der Gemeinde gemeldet werden

Was soll das genau heißen?? im Baurecht gibts nur "Antrag auf Baubewilligung" oder "Bauanzeige". "Melden" gibts nicht!!
Kannst das bitte etwas genauer sagen, was da gemeint ist!!

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  •  Sledge1000
23.3.2013  (#6)
Ja Karl10 habe die Hütte da baufällig abgerissen und ohne Bewilligung neu aufgestellt, was ein grosser Fehler von mir war!

Wegen Restaurierung kann ich jetzt nicht genau sagen, aber ich glaube es wurde gesagt mann muss es melden bzw. Anzeigen (Bauanzeige)! Wobei ich mir jetzt nicht sicher bin!

Wegen dem Fundament wurde überhaupt nichts erwähnt bei der letzten Beschauung!

Es gingt nur darum das ich keine neue Hütte auf dem Standpunkt der alten errichten hätte dürfen!

Da das Grundstück umgeben von Weingärten ist und alle 200 Meter eine Hütte steht dachte ich mir nicht das das so ein Problem wird mit dem Abriss der alten und aufstellug der neuen Hütte!

hoffe ich habe die Fragen geklärt

mfg

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  •  Nikipedia
24.3.2013  (#7)
Woher weiß der Vize überhaupt von der neuen Hütte? Hat dich jemand gemeldet?
Ich hab auch so eine alte Hütte im Grünland die wir abreißen möchten.
Uns wurde so was ähnliches gesagt wie: wo kein Richter....aber ich muss halt damit rechnen das mich evtl. Jemand anzeigt.

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  •  Sledge1000
24.3.2013  (#8)

zitat..

Uns wurde so was ähnliches gesagt wie: wo kein Richter....aber ich muss halt damit rechnen das mich evtl. Jemand anzeigt.


Die gleiche aussage kam auch von der Gemeinde als ich fragte bezüglich Bau und grösse der Hütte die wir aufstellten!

Laut Vize wurde eine Beschwerde bzw. anonyme Anzeige bei der Gemeinde aufgenommen, soll es aber schon länger geben lt. Vize!
Warum er jetzt erst handelt?
Mit vorgehaltener Hande würde ich mal sagen er selbst hat Angezeigt, weil ihm irgendetwas nicht gepasst hat!
Höhrt man auch von anderen Gemeindemitgliedern, das er gerne Anzeigt!

Zur Vorgeschichte!

Als ich im Vorjahr mal nachfragte,da Stand die Hütte schon 3 Jahre, ob man mich an die Wasserversorgung anschliessen könne, da im Sommer für die Jungbäume das Wasser fehlte.
Wusste der selbe Vize nicht genau ob man das von der Gemeinde machen kann, er werde sich informieren und mir bescheid geben!
Nach dem Gespräch sagte mir der selbe Vize, ich solle jedoch Aufpassen den die Hütte hätte nicht aufgestellt werden dürfen.

Dieses Jahr 6 Monate später wollte ich noch mal wegen Wasseranschluss nachfragen, da ich nichts mehr gehört habe, bekam auch eine Positives Feedback was mich hoffen liess, aber nicht lange.
3 Tage später, Vize ruft an und verkündet mir das ich angezeigt wurde und man sich bei der Hütte treffen müsse!

Aber jetzt ist passiert,
Sind vieles nur Vermutungen aber was soll mann machen.

mfg


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.3.2013  (#9)
.Na dann ist ja diese Info weiter oben

zitat..
Eine Restaurierung stück für stück mit Pausen von einigen Monaten ist möglich muss aber bei der Gemeinde gemeldet werden!

im vorliegenden Fall ohne Bedeutung...

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  •  Sledge1000
8.4.2014  (#10)
Hallo melde mich mal wieder etwa 1 Jahr später...

und bis jetzt ist noch immer nichts passiert, ausser das ich und Fam. vom Vize schikaniert werde!

Jetzt bin ich etwas gescheiter geworden und ich vermute das mich der Vize mit der Anonümen Anzeige vor einem Jahr nur unter Druck setzte, weil ich im Vorfeld um einen Wasseranschluss gebettelt habe siehe oben.

Als ich damals nach dem Anschluss frage hieß es "kein Problem" 3 TAge später kam der Vize dann mit der Anonymen Anzeige wegen der neu errichteten Gartenhütte. Gespräche Gespräche usw.. nichts kam raus.....

Etwa ein halbes jahr später meldete er sich wieder und wollte ein "Ansuche auf Sanierung von der alten Hütte" mit Fotomontage. witzig oder?

Was er sagte, am Telefon als ich Ihm nach dem Datum des Ansuchens fragte sagte er "DAS WERD ICH SCHON MACHEN".
Da war mir 100% klar da stimmt was nicht!

wieder ein Halbes Jahr später und keiner hat sich mehr wegen den abgegebenen Ansuchen gemeldet.

Werd Ihn mal zur Rede stellen, was jetzt passiert ist!
Und eine Schriftliche Bestätigung von der erlaubten Sanierung verlangen. Wenn es so ist.

Das ist ein Kleindorfsumpf kann ich Euch sagen.

mfg

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
9.4.2014  (#11)
Kabarett? - Also die neu errichtete Hütte ist ein Schwarzbau und nachträglich nicht legalisierbar. Daran bist selbst schuld und da gibt es keine Diskussion. Wer dich da angezeigt hat ist sekundär bis tertiär.

Mag sein, dass der Witze-Bürgermeister (absichtlich so geschrieben) jetzt drauf gekommen ist, dass das doch etwas heikel ist und dich jetzt abstinken lässt. Mag sein, dass er sich durch eine solche Vorgehensweise auch strafbar machen könnte.

Wegen der Wasserversorgung durch die Gemeinde - naja - ist halt Grünland mit einem Schwarzbau darauf. Aufschließungskosten (basierend auf der jeweiligen Bauklasse zu löhnen) wurden wohl eher keine bezahlt. Anspruch auf Herstellung der Wasserversorgung durch die Gemeinde wirst wohl keinen haben:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2001217/LRNI_2001217.pdf

Nebenbei bemerkt zum Sumpf. Gesetzte und Vorschriften gelten nun mal für alle - so gesehen wäre es durchaus verständlich, sollte jemand die Baubehörde anzeigen, da sie dir noch keinen Abrissbescheid ausgestellt hat und untätig ist.


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  •  Sledge1000
9.4.2014  (#12)
Danke für die Info

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  •  M@x
  •   Bronze-Award
9.4.2014  (#13)
Warum - verhandelst du mit dem Vize???
Zuständig ist doch der Bürgermeister.

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  •  Sledge1000
9.4.2014  (#14)
Weil er der jenige war der sich wichtig gemacht hat. (Und das Bauwesen über hat)
Und weil ich vermute das es gar keine Anzeige gibt.
Deshalb will ich jetzt von ihm wissen, was er mit dem Ansuchen erreicht hat.
Ist es erlaubt die Hütte zu sanieren, will ich es schriftlich da die Hütte ja schon saniert ist.

Dann sehe ich weiter...

mfg

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.4.2014  (#15)

zitat..
Sledge1000 schrieb: Das ist ein Kleindorfsumpf kann ich Euch sagen.


zitat..
Sledge1000 schrieb: Weil er der jenige war der sich wichtig gemacht hat. (Und das Bauwesen über hat)
Und weil ich vermute das es gar keine Anzeige gibt.


Mhm, ich glaub, du verkennst deine Lage ein bisl.
Der VizeBgm. "schikaniert" dich nicht, der versucht anscheinend irgendeine dubiose Lösung für dich zu finden.

Fakt ist, du hast die Hütte konsenslos neu errichtet.
M.E. ist der VizeBgm ohnehin schon auf sehr dünnem Eis unterwegs, falls er für die baulichen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig ist.
Nachdem er von der Hütte Kenntnis hat, wär´s eigentlich seine Pflicht, dir den Abbruchbescheid zuzustellen, auch ohne Anzeige.

Ich glaub auch, dass du die Sanierung eigentlich nicht durchbekommen hättest.
Du bist weder Land- oder Forstwirt, noch war die Hütte als erhaltenswert gewidmet usw., darum kannst

zitat..
Sledge1000 schrieb: die Hütte als Zwischenlager für eine Weiterverwertung/verkauf (Brennerei) stehen zu lassen! Da wir ja in einer Wohnung leben und dort keine möglichkeit haben das Obst abzustellen!


auch nicht anwenden.
Der Baubehörde ist´s egal, ob du eine Wohnung hast und somit keine Lagermöglichkeit hast.

Du gießt mit der Ortswasserleitung jetzt noch zusätzlich Öl ins Feuer.

Lange Rede, kurzer Sinn...du bist absolut nicht in der Lage, jemanden unter Druck zu setzen.

Einzig realistische Lösung wird sein, "Gras" über die Sache wachsen zu lassen und hoffen, dass nicht doch irgendwann mal der Abbruchbescheid kommt.

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  •  Sledge1000
11.4.2014  (#16)

zitat..
Mhm, ich glaub, du verkennst deine Lage ein bisl.


Ist vielleicht möglich deshalb warte ich mal ein Gespräch mit Ihm ab und dann sehe ich wie es um alles steht!

Danke einmal melde mich wieder

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  •  schleinbacher
25.4.2014  (#17)
Ist es absolut "Grünland"? Oder doch bebauungsfähig?
Eine Gerätehütte bis 10 m² braucht man nur bei der Gemeinde anzeigen. Eine Gerätehütte ist nicht genehmigungspflichtig. Auch ein Gewächshaus bis 10 m² braucht keine Genehmigung! Du kannst sogar das Dach vorziehen (Schleppdach) und eine Art Veranda errichten (darf dann aber nur von einer Seite her geschlossen sein - aber die drei anderen Seiten dürfen zu jeweils 50% geschlossen werden).
NÖ Bauordnung §15 Abs.1


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
25.4.2014  (#18)

zitat..
schleinbacher schrieb: st es absolut "Grünland"? Oder doch bebauungsfähig?
Eine Gerätehütte bis 10 m² braucht man nur bei der Gemeinde anzeigen. Eine Gerätehütte ist nicht genehmigungspflichtig. Auch ein Gewächshaus bis 10 m² braucht keine Genehmigung!


Lt. §17 Abs 1. Z9 brauchst die Gerätehütte nicht mal anzeigen.
Ist aber beides egal, da lt. Threadersteller die Hütte im Grünland und nicht im Bauland errichtet wurde, also nicht genehmiguntsfähig.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.4.2014  (#19)

zitat..
schleinbacher schrieb: Ist es absolut "Grünland"? Oder doch bebauungsfähig?

Grünland ist Grünland. Da gibts kein "absolut" oder "nicht absolut". Was soll "bebauungsfähiges" Grünland sein?? Wo hast solche Infos her?? Ist absoluter Unsinn!

Alles was du anführst bezüglich 10m²-Hütten gilt ausdrücklich nur für Bauland und nicht für Grünland.

Und - gdfde hats ja auch schon richtig geschrieben - im Bauland brauchst für die max. 10m² Gerätehütte nicht mal eine Anzeige, sondern die ist überhaupt frei!

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  •  andare
26.4.2014  (#20)

zitat..
Karl10 schrieb: Und - gdfde hats ja auch schon richtig geschrieben - im Bauland brauchst für die max. 10m² Gerätehütte nicht mal eine Anzeige, sondern die ist überhaupt frei!


gilt das auch für Tirol? Kann ich da direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Danke für die Info

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.4.2014  (#21)
gilt für NÖ. Tirol weiß ich nicht....

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