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Überlegungen für mehrere kleinere Wohneinheiten Südhang

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  •  Ampelgelbbremse
3.8. - 15.9.2023
12 Antworten | 7 Autoren 12
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Nachdem ich nun ca. 3 Jahre Zeit hatte meine ursprünglichen Pläne zu überdenken bzw. generell nun auch keinen Zeitdruck mehr habe, würde ich gern meine Gedanken hier teilen und dadurch (hoffentlich) eine gute Planung und energetisch sinnvolle Lösung für mein Grundstück in Kärnten diskutieren. Es geht um einen Südhang in Kärnten mit einer (nun doch) öffentlichen Zufahrtstrasse oberhalb des Grundstücks. Wie bereits vor ca. 3 Jahren plane ich auf dem Grundstück mehrere kleinere Wohneinheiten zu errichten. Seinerzeit war ich der festen Überzeugung, die "Module" nur für die saisonale Nutzung zu errichten und nur eines der Module auch dauerhaft selbst zu bewohnen. Nun würde ich die Wohneinheiten für die Ganzjahresnutzung vorsehen und tendiere daher zu einer Ausführung z.B. mit Betonkernaktivierung, Ringgrabenkollektor und Photovoltaik. Eben zu einer möglichst nachhaltigen und langfristigen Lösung und bin von der Modulhauslösung abgekommen.
Nun ergeben sich einige Fragen die ganz maßgeblich die Gestaltung und mögliche Umsetzung des Projekts beeinflussen. Da ich nach wie vor absolut unerfahren im Thema Bauen bin, möge man mir verzeihen, wenn ich hier viele Fragen stelle die mir vermutlich ein Architekt oder Baumeister ebenfalls beantworten kann. Ich denke auch dafür ist das Forum da :)

Hier zunächst einmal ein Entwurf zur groben Übersicht was mir so im Kopf rumschwirrt.


2023/20230803369456_th.jpg
Das Grundstück ist ca. 1300m² groß und hat eine mittlere "Neigung" von 18°. Der mit eingezeichnete Kanal ist nur zur Übersicht mit eingezeichnet.


2023/20230803184856_th.jpg
Die einzelnen Wohneinheiten wäre nicht direkt miteinander verbunden! Jede Einheit wäre aktuell mit ca. 12,5 m Breite und 6 m Tiefe bei 3,5 m Höhe (Außenabmessungen) geplant. 
Auf der Ostseite würde eine Außentreppe die Wohneinheit verbinden und bis rauf zur öffentlichen Straße führen. Ich hatte mir überlegt die Wohneinheiten so zu setzten, dass die Nordwand (Stützwand hangaufwärts) "nur" 2,2 m hoch sein muss. Dadurch könnte ich statt drei vier Wohneinheiten auf dem Hang realisieren und reduziere den Höhenunterschied von einem zum zweiten Modul um 1,3 m. Ich habe mir vorgestellt das die in Richtung Süden die Front mit viel Fensterfläche ausgestattet ist. Natürlich würde die Unterkante der Fenster dann mehr oder weniger eben in den Garten/Terasse übergehen, ich stelle mir das aber nicht störend vor. Ein kleiner Nachteile wären die wenigen Stufen die dann in den Garten führen. 
Mir gefällt diese Idee extrem gut weil ich auch deutlich weniger Erdbewegungen bräuchte bzw. der Aushub auch ziemlich genau der "Hinterfütterung" entspräche. Auch ist der Garten von der gemeinsam genutzten Außentreppe deutlich weniger einsehbar. 


2023/20230803857062_th.jpg
Die Außentreppe könnte bei dieser Ausführen vermutlich auch vollständig überdacht ausgeführt werden. Der Garten der jeweils oberhalb angeordneten Wohneinheit würde im Osten um 2m weiter raus "gezogen" und würde immer den unteren Teil der Treppe überdachen. Einzig die Durchgangshöhe in den Garten wäre mit ca. 2 m "eingeschränkt".


2023/20230803211716_th.jpg
Da das Grundstück fast perfekt nach Süden (10° gen Westen) ausgerichtet ist würde ich die "Geländer" als PV Fläche nutzen. Hierbei würde ich bewusst einen sehr steilen Winkel von 60° wählen. Die PV Module wären selbst im Winter nie verschattet :) 
Ich denke in Kombination mit einer anständigen Heizungsauslegung und Betonkernaktivierung evtl. auch in Stützwand oder sogar in der Decke sollte man eine Wärmepumpe so auslegen können das diese selbst im Winter nahezu hundertprozentig mit "Sonnenstrom" betrieben werden kann. 


2023/20230803723833_th.jpg

Soweit einmal meine grobe Vorstellung. Ich nehme einmal an das ich hier auf etliche Probleme stoßen werde, aber evtl. kann ich mit Hilfe dieses Forums ja meine Pläne schon soweit optimieren, dass ich am Ende ein ganzheitliches Konzept habe mit dem auch ein Baumeister oder Architekt arbeiten kann.

  •  mycastle
  •   Gold-Award
3.8.2023  (#1)
nur schnell mal überflogen
aber was sagt die Bauordnung für dein Grundstück?

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
4.8.2023  (#2)
Was mir gleich ins Auge springt: Wer möchte bitte den gesamten Einkauf, Möbel, alles was man braucht 4 Stockwerke auf einer Außentreppe schleppen die im Winter auch noch vereist und voller Schnee sein kann?! Never ever.
Wer soll auf 66m² einziehen? Nur junge Menschen die fit sind aber meist nicht lange an einem Ort?
Überdachte Parkplätze? 

Von welcher Grundstücksbreite/-länge sprechen wir hier?

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  •  Ampelgelbbremse
4.8.2023  (#3)
@mycastle: Was speziell meinst du bezüglich der Bauordnung? Ich bin noch im Stadtgebiet Villach. Die haben noch einen eigenen textlichen Bebauungsplan, aber am Ende gilt ja dennoch die Kärntner Bauordnung, oder? 
Es gibt hier viele Punkte die es zum abklären gibt, aber falls du einen speziellen im Fokus hast kann ich dir evtl. schon Auskunft geben. Für einige Punkte ist es für mich auch nicht ganz klar. 
Es heißt z.B. das die Geschosshöhe maximal 3,5 Meter betragen darf. Da ich ja nur eingeschossig baue ist für mich die Frage ob dann der Aufbau vom "Dach" als Gründach zur Geschosshöhe dazu zählt? Ich habe das für mich so interpretiert das die Geschosshöhe von der Türschwelle bis zur Deckenoberkante (ohne zusätzlichen Aufbau, Dichtung, Isolierung, usw.) gezählt wird. 
Auch bin ich offensichtlich nicht in der Lage rauszufinden wo ich in der K-BV den Abstand rauslesen kann. Unter § 7 finde ich die mitteilungspflichtigen Bauvorhaben. 


2023/20230804340987_th.png
@derLandmann: Ich glaube es ist sehr wichtig das die Außentreppe eben nicht mit Schnee belegt wird. Daher würde ich das "Dach" eben auch so weit raus ziehen.  
Das es ein paar Treppen bei Hanglage sind wird sich nicht vermeiden lassen. Durch die versetzte Anordnung kann ich nur mehr Wohneinheiten bei gleichem Höhenunterschied realisieren. Dennoch muss bis zum untersten Apartment immer die ganze Treppe "bezwungen" werden. Das entspricht ca. einer Wohnung im dritten Stock. 
Die Parkflächen müssen wohl oberhalb der Wohneinheiten sein. Man steht also mit den Autos auf der Decke des obersten Apartments. Das kann man also Carport ausführen oder als offene Parkfläche. Es lassen sich aber nur 5 anständige Parkflächen für Autos plus ca. 20m² für Zweiräder realisieren. So lang die Wohneinheiten nicht größer als 80m² sind müsste das zulässig sein. So würde ich das zumindest verstehen.

2023/2023080412407_th.png
Ich persönlich wohne mit meiner Frau in einer modernen 59m² Gartenwohnung und bin sehr zufrieden. Ich denke es ist leichter eine kleinere Wohnung zu vermieten als eine sehr große. Das ein Singel auf 100m² Wohnfläche allein lebt ist in meinen Augen nicht mehr zeitgemäß. 
Das Grundstück ist im oberen Bereich ca. 20 Meter breit und im Mittel ca. 55 Meter lang.

2023/20230804573911_th.jpg




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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
6.8.2023  (#4)
Hallo, bezüglich "Verwertbarkeit" ich dachte anfangs auch dass so Wohneinheiten schwerer zu verwerten sind.
Ich hatte so ein Projekt in Wien Pötzleinsdorf, Wien Breitenfurt und Klosterneuburg.

Jeweils an der Straße unter dem ersten Block die Garage und der Block hatte sogar noch einen lift und die 3 bis 7 weiteren Blöcke waren nur über unzählige Stufen erreichbar und hatten auch keinen Lift 

Aber was soll ich sagen... alle Einheiten ohne Probleme zu Vermieten bzw. auch zu Verkaufen  ... 

Hätte ich persönlich nicht geglaubt also seit den Projekten wo ich mir sicher bin es gibt noch mehrere würde ich sagen  .... Mach es!

Lg

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
7.8.2023  (#5)
Hmm... Ich würd mich an sowas selber gar nicht rantrauen da es hier doch um einiges "mehr" geht als bei einem EFH. 

zitat..
Ampelgelbbremse schrieb: Da ich nach wie vor absolut unerfahren im Thema Bauen bin, möge man mir verzeihen, wenn ich hier viele Fragen stelle die mir vermutlich ein Architekt oder Baumeister ebenfalls beantworten kann.

Würde mich hier wirklich einen Profi mit ins Boot holen, der von Anfang an dich begleitet und schon die rechtlichen/baulichen Rahmenbedingungen 100% abklärt. 


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  •  Ampelgelbbremse
7.8.2023  (#6)
@Innuendo: Bevor ich wirklich loslege, bin ich sowieso bei einem richtigen Planer. Ich bin von meinem ersten Anlauf vor ca. 3 Jahren aber noch gezeichnet (da kam natürlich einiges zusammen... falsche Messpunkte im Plan, Straße doch nicht umgewidmet, Straßenbreite nachträglich an die Erfordernisse anpassen, Corona...). 
Gerade weil das Projekt etwas aufwändiger ist als ein "normales" EFH möchte ich im Vorfeld möglichst viel Input zu meinen Ideen. Und auch wenn ich hier immer wieder Beiträge durchlese, bei denen einiges nicht so funktioniert hat bzw. durch das Forum noch gerade gerichtet wurde sind für mich einige Antworten nicht aus den anderen Beiträgen herauszulesen. Ich hoffe, wenn ich hier ein paar kritische Inputs bekomme, schnell "klüger" zu werden und somit auch im Gespräch mit einem Baumeister oder Planer zurecht zu kommen.
Wichtige Punkte sind die rechtlichen Grundlagen und genau da schäme ich mich, wenn ich nicht mal verstehe, wo ich die Infos nachlesen kann. Sowas wie die versetzt oberirdisch nicht zusammenhängend gebauten Baukörper z.B.
Falls die Auslegung dahingehend wäre, dass sich die Gebäudehüllen nicht berühren dürfen oder die Decke, der untern Wohneinheit nicht von der oberen Wohneinheit genutzt werden darf, dann wäre die Bebauung am Hang mit mehreren kleinen Apartments bereits komplett neu zu denken. Aber genau dafür dachte ich, mach ich diesen Beitrag :)


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
7.8.2023  (#7)

zitat..
Ampelgelbbremse schrieb: Wichtige Punkte sind die rechtlichen Grundlagen und genau da schäme ich mich, wenn ich nicht mal verstehe, wo ich die Infos nachlesen kann. Sowas wie die versetzt oberirdisch nicht zusammenhängend gebauten Baukörper z.B.

Mach einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter aus: https://villach.at/stadt-service/hausbau/zustaendigkeiten-baupolizei

Der kann dir ganz genau erklären, was damit gemeint ist, weil er am Ende für die Bewilligung zuständig ist. Ebenso alles wichtige zur max. Bebauung, usw. Das ist auf jeden Fall schon vor der Einreichplanung sinnvoll, wenn man grob weiß, was erlaubt ist und was nicht.

Im konkreten Fall verweist der Bebauungsplan hier auf Abstände gemäß der Kärntner Bauvorschriften: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000103



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  •  Ampelgelbbremse
8.8.2023  (#8)
Tausend Dank, genau über solche dumme "Fallen" möchte ich nicht stolpern und dann wie ein Idiot da stehen. Aber wenn man sonst nichts mit den Bauvorschriften zu tun hat, ist´s wirklich unübersichtlich. Falls noch jemand so doof ist wie und die Bauordung mit der Bauvorschrift verwechselt... (sieht ganz ähnlich aus ist aber ganz anders)

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2023/2023080879028_th.png
Meine zuständige Ansprechpartnerin im Magistrat ist nicht mehr soooo gut auf mich zu sprechen. Ob es daran liegt, dass ich auf die Unstimmigkeiten bei der Vermessung hingewiesen habe, oder dann mein Bauprojekt gestoppt habe und nur noch eine Terrasierung "nachgemeldet" habe, oder evtl. doch weil ich über die unverständliche Verschachtelung der Zuständigkeiten geklagt habe... ich weiß es nicht. Aber natürlich wird auch hier nix ohne "Freigabe" entschieden. 


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  •  Ampelgelbbremse
13.9.2023  (#9)
In der Zwischenzeit habe ich nach einer freundlichen Anfrage (so wie oben beschrieben) bei meiner zuständigen Magistratsmitarbeiterin ein ebenso freundliche aber kurz gehaltene Antwort bekommen.
"Im §5 Abs. 6 des textl. Bebauungsplans ist geregelt, dass bei einer Bebauung in Hanglagen versetzte und oberirdisch zusammengebaute Baukörper in der Geschoßanzahl talseitig zu addieren sind. Versetzte und oberirdisch nicht zusammengebaute Baukörper sind als Einzelgebäude zu werden. Sohin wäre bei Ihrem Entwurf das Gebäude als ein 4-geschoßiger Baukörper zu werten und auf der gegenständlichen Liegenschaft nicht umsetzbar."

Um also der Bebauung in Hanglage gerecht zu werden und "nur" 2 "Stockwerke" zu bauen müsste ich die Wohneinheiten trotz mit einem Abstand bauen. Eigentlich dachte ich ist mir das auch ganz klar, wie die Regelung ist, stimmt aber nicht :(
Es scheint ganz egal zu sein, ob ich nun in Hanglage baue oder nicht. Die Abstandsfläche ist immer bis zum Fußpunkt der Außenwand gelegten Waagrechten zu bewerten. (Was genau ist denn eigentlich der Fußpunkt der Außenwand)

2023/20230913253974_th.png
Im Falle der Skizze wäre es also egal wie hoch das gelbe Gebäude gegenüber dem Urniveau wäre? Der rechnerische Abstand wäre 3,5 x 0,6 = 2,1 [m]?
Das heißt auch hier hätte ich die 3 Meter Mindestabstand einzuhalten?
Ich beziehen mich hier auf die Auszüge aus dem KBV.
§5 (2)Absatz: Ergibt sich aus Abs. 1 eine Tiefe der Abstandsfläche von weniger als 3,00 m, so ist als Tiefe der Abstandsfläche 3,00 m anzunehmen.
§7 (1)Absatz: Oberirdische Gebäude sind so anzuordnen, daß die Abstandsflächen gegenüberliegender Außenwände einander nicht überdecken. Als gegenüberliegende Außenwände gelten solche, deren Flächen zueinander parallel verlaufen oder die einen kleineren Winkel als 90 Grad einschließen. Soweit es sich um die Abstandsflächen innerhalb desselben Baugrundstückes handelt, darf eine Abstandsfläche bis zu ihrer halben Tiefe die andere überdecken.

Somit sind mal mindesten 3 Meter in horizontaler Ausrichtung zwischen den beiden Baukörpern einzuplanen? Oder doch nur 1,5m weil es ja nur die halbe Tiefe am selben Baugrundstück ist?
Hat jemand eine Idee wie man hier evtl. dennoch z.B. als Doppelhaushälfte (Halboffene Bebauung durch Grundstückstrennung) die Möglichkeit erhalten könnte ohne Abstand zueinander zu bauen? 




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  •  derbauer
  •   Bronze-Award
13.9.2023  (#10)
Also generell zu deinem Projekt: finde ich eine interessante Idee und Anordnung - aber wir leben nun mal in 2023.

Praktisch gesehen ist das soweit auf deinen Bildern ersichtlich energetisch ein absoluter Wahnsinn da du im Endeffekt 4 sehr kleine Objekte mit viel Außenfläche, Anschlüssen, Dachflächen usw. hast. Tut mir leid das so zu direkt zu sagen, aber auch wenn es noch so schön ist oder gut in den Hang passt gehört sowas meiner Meinung nach verboten, egal ob Kärnten, Tirol oder Wien.

Würde man 1 Haus mit mehreren Wohneinheiten in den Hang bauen, wäre das deutlich effizienter, ebenso wird weniger Fläche verbaut und die Parkplätze sofern es welche gibt/geben sollte wären auch noch irgendwo in einer Tiefgarage unterzubringen um weniger Fläche zu verschwenden. Die ewige Treppe könnte man sich auch sparen.

Meiner Meinung nach solltest du das von Grund auf überdenken ob es in die Zeit passt.

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  •  Ampelgelbbremse
13.9.2023  (#11)
@derbauer: Danke für den Input. Natürlich hast du vollkommen Recht was das Verhältnis von Außenfläche zu Wohnfläche anbelangt. Dennoch möchte ich deiner kritischen Meinung entgegenhalten, dass keine der "Dachflächen" ungenutzt bleiben sondern vielmehr als Gartenfläche (auch wenn nur Rasen, Hochbeet usw.) keine versiegelte Fläche im klassischen Sinn ist. Die solaren Erträge bei dieser Anordnung im Winter hoch und im Sommer minimal sein werden, was energetisch viel ausmachen wird. Bei anständiger Planung würde es nahzeu keine Wärmebrücke geben (weder zum Dachvorsprung, noch zur Treppe). Insgesamt finde ich sind viele sinnvolle Doppelverwendungen durch diese Bebauung möglich und da ich für die Zufahrt am Grundstück nur die nördliche, oberhalb gelegene Straße nutzten kann, ist eine Tiefgarage alles andere als einfach umzusetzen. 
Energetisch betrachtet halte ich das Projekt für durchaus zeitgemäß und was die Flächenversiegelung anbelangt sieht man aus der Draufsicht auch ganz schön das eigentlich nur die Parkflächen "verloren" sind 😍.


2023/20230913521853_th.png


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
15.9.2023  (#12)

zitat..
Ampelgelbbremse schrieb: Gebäude als ein 4-geschoßiger Baukörper zu werten und auf der gegenständlichen Liegenschaft nicht umsetzbar."


Es gibt theoretisch noch einen Weg über eine Ausnahmeregelung:

§5, (3): Eine Erhöhung der im Absatz (1) festgelegten Geschoßanzahl ist zulässig, wenn die Ortsbildpflegekommission diese Erhöhung aus öffentlichen Interessen, insbesondere aus städtebaulicher Sicht, positiv beurteilt.

Dazu müsste man der OK vorher die Pläne schicken und die stimmen dann darüber in einer der nächste Sitzungen ab. Wenn man da das Okay bekommt, kann man die Geschosszahl entsprechend überschreiten. 

Ob die OK das Projekt wirklich aus Städtebausicht positiv beurteilt ist natürlich alles andere als gewiss, aber da könntest mal "vorfühlen".

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