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Überbau soll auch noch verputzt werden

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  •  tommym
23.6. - 29.6.2022
24 Antworten | 12 Autoren 24
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Unsere Nachbarin (NÖ) baut seit mehreren Monaten an einem Gebäude, das in Summe die Bruttogeschoßfläche von 400m2 für GK 1 entgegen dem bewilligten Plan um einige Prozente übersteigen wird.
Ein Teil dessen ist die Garage, die größer geworden ist als am Plan, und außerdem befindet sich die Mauer lt amtlichem Vermesser bereits um rund 6 cm auf unserem Grundstück.
Nun fordert mich die Besitzerin auf, lt § 7 Bauordnung die Mauer entlang dieses Überstandes komplett zu räumen, damit sie dort auch noch verputzen kann (in unserem Luftraum). Ist das gerechtfertigt oder eher eine Frechheit, uns nochmals einige Quadratzentimeter stehlen zu wollen?
Darf sie nicht nur verputzen, was auf ihrem Grund steht (dann müssten wir das Betreten unseres Grundstückes zulassen)

  •  Architect
23.6.2022  (#1)

zitat..
tommym schrieb: Darf sie nicht nur verputzen, was auf ihrem Grund steht

Wie soll das funktionieren?
Wenn eine Wand an der Grundgrenze steht kann man diese nunmal nicht vom eigenen Grundstück aus verputzen. Dafür gibt es die Regelung in §7 NÖ BO 2014.
Der Ablauf dafür ist dort genau beschrieben, sie dürfen also nicht einfach spontan kommen, sondern nur nach Vorankündigung (min. 2 Wochen davor), im Optimalfall findet sich ein Termin der für beide Seiten passt.

zitat..
tommym schrieb: dann müssten wir das Betreten unseres Grundstückes zulassen

So ist es, da wird man nichts dagegen tun können, anderenfalls könnte der Nachbar dies sogar über die Behörde durchsetzten. 

zitat..
tommym schrieb: bereits um rund 6 cm auf unserem Grundstück

zitat..
tommym schrieb: oder eher eine Frechheit, uns nochmals einige Quadratzentimeter stehlen zu wollen?

Der Verputz macht das Kraut jetzt nicht fett, aber was passiert mit den ohnehin vorhandenen Überbau? Gibt es hierfür eine Lösung, würde natürlich Sinn machen eine Lösung zu haben bevor verputzt wird...




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  •  tommym
23.6.2022  (#2)
also prinzipiell muss doch niemand so bauen, dass die Mauer über jede Toleranz auf dem Nachbargrundstück steht ... oder müssen wir das einfach als gottgewollt so hinnehmen???

Es gibt keine rechtliche Lösung für den Überbau, da wir dem nicht zustimmen, und natürlich ist vom Prinzip her eine Putzschicht ein weiterer Raumdiebstahl (auch wenn es nur wenig ist).

Und die weitere Frage ist: Wem gehört jetzt der Teil der Mauer, der auf unserem Grund steht?  und muss ich vor der Mauer alles wegräumen, was dort fix installiert bzw gewachsen ist? (Gewächshaus, Werkzeughütte, Büsche, Wuchshilfen)


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  •  Architect
23.6.2022  (#3)

zitat..
tommym schrieb: Es gibt keine rechtliche Lösung für den Überbau, da wir dem nicht zustimmen,

Eine Lösung wäre ja auch, dass der Nachbar seine Mauer korrigiert... natürlich bevor der Putz kommt, wie sieht es damit aus?




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  •  peterT1
  •   Gold-Award
23.6.2022  (#4)

zitat..
tommym schrieb:

also prinzipiell muss doch niemand so bauen, dass die Mauer über jede Toleranz auf dem Nachbargrundstück steht ... oder müssen wir das einfach als gottgewollt so hinnehmen???

NEIN!
Ich gehe davon aus, dass die Grenze vermessen ist. Wurde dieser Fehler (falsche Lage der Wand) der Baubehörde gemeldet?


zitat..
tommym schrieb:

und muss ich vor der Mauer alles wegräumen, was dort fix installiert bzw gewachsen ist? (Gewächshaus, Werkzeughütte, Büsche, Wuchshilfen)

Nein, ist Aufgabe der Nachbarin bzw. muss das Gelände von der Nachbarin wieder in den Ursprungszustand versetzt werden. d.h. werden Pflanzen beschädigt, sind diese zu ersetzen. Möchte die Nachbarin die Mauer hinter einer Hütte auch verputzen, kannst du (wenn DU willst) erlauben, dass die Hütte ordnungsgemäß demontiert wird und danach wieder aufgebaut wird. DU musst nur die Nutzung deines Bodens für die Arbeiten dulden, nicht der Nachbarin die Arbeit erleichtern.


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  •  OneRocket
  •   Silber-Award
24.6.2022  (#5)
Wir haben unsere Garage vor 4 Jahren auch an die Grundgrenze gesetzt (NÖ). Dabei sind wir (auf Anraten der Baufirma) sogar 3 cm weiter auf unserem Grund geblieben. Wenn die Mauer jetzt schon 6cm auf deinem Grund steht, sind's dann mit Putz 9cm... Warum sollst du das tollerieren müssen? Bei 11 Laufmeter ist das in Summe schon 1m2...

Laut Auskunft von unserem Spengler ist es wohl so, dass man als Nachbar den Überstand einer Verblechung tolerieren muss, beispielsweise der Attikaverblechnung, wo dann das Blech vielleicht 2cm auf das Nachbargrundstück ragt. War in unserem Fall aber auch kein Thema, da wir 3cm reingerückt sind.

Also, ich würde das keinesfalls tolerieren, sondern die Nachbarin fragen, warum die Garage teilweise auf deinem Grund steht. Statt Rückbau gibt es die Möglichkeit, dass die Nachbarin dir den überbauten Teil abkauft. Sie müßte dann halt auch für die neuerliche Vermessung und Eintragung im Kataster, etc. aufkommen. Das könntest du ihr anbieten, oder halt Abriss der Mauer...

Was die Verputzarbeiten auf deinem Grundstück betrifft, so bin ich der Meinung von peterT1. Warum soll die Nachbarin von dir verlangen können, da irgendetwas tun zu müssen? Sie muss das machen und den Ursprungszustand wieder herstellen.

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  •  tommym
24.6.2022  (#6)

zitat..
Architect schrieb:

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tommym schrieb: Es gibt keine rechtliche Lösung für den Überbau, da wir dem nicht zustimmen,
───────────────

Eine Lösung wäre ja auch, dass der Nachbar seine Mauer korrigiert... natürlich bevor der Putz kommt, wie sieht es damit aus?

Der Nachbar ist der Meinung, 5 Zentimeter seien erlaubte Vermessungstoleranz, und den einen CM könnte er ja abschleifen (mit dem ganze Dreck auf unserem Grund), dann kommen aber noch 15mm Putz wieder hinzu ...


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  •  tommym
24.6.2022  (#7)

zitat..
OneRocket schrieb:

Wir haben unsere Garage vor 4 Jahren auch an die Grundgrenze gesetzt (NÖ). Dabei sind wir (auf Anraten der Baufirma) sogar 3 cm weiter auf unserem Grund geblieben. Wenn die Mauer jetzt schon 6cm auf deinem Grund steht, sind's dann mit Putz 9cm... Warum sollst du das tollerieren müssen? Bei 11 Laufmeter ist das in Summe schon 1m2...

Laut Auskunft von unserem Spengler ist es wohl so, dass man als Nachbar den Überstand einer Verblechung tolerieren muss, beispielsweise der Attikaverblechnung, wo dann das Blech vielleicht 2cm auf das Nachbargrundstück ragt. War in unserem Fall aber auch kein Thema, da wir 3cm reingerückt sind.

Also, ich würde das keinesfalls tolerieren, sondern die Nachbarin fragen, warum die Garage teilweise auf deinem Grund steht. Statt Rückbau gibt es die Möglichkeit, dass die Nachbarin dir den überbauten Teil abkauft. Sie müßte dann halt auch für die neuerliche Vermessung und Eintragung im Kataster, etc. aufkommen. Das könntest du ihr anbieten, oder halt Abriss der Mauer...

Was die Verputzarbeiten auf deinem Grundstück betrifft, so bin ich der Meinung von peterT1. Warum soll die Nachbarin von dir verlangen können, da irgendetwas tun zu müssen? Sie muss das machen und den Ursprungszustand wieder herstellen.

Ihr seid halt "normale" Nachbarn und nicht unersättlich wie unsere emoji
Bei uns gibt es übrigens unersetzliche Gewächse, die von unserer lieben verstorbenen Tante stammen, da fährt die Bahn drüber, und Gewächs- und Werkzeughütten, die ich selbst konstruiert und aufgebaut habe kann überhaupt kein Fremder abbauen und dann wieder hinstellen,  das geht gar nicht.


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  •  tommym
24.6.2022  (#8)

zitat..
Architect schrieb:

──────
tommym schrieb: Es gibt keine rechtliche Lösung für den Überbau, da wir dem nicht zustimmen,
───────────────

Eine Lösung wäre ja auch, dass der Nachbar seine Mauer korrigiert... natürlich bevor der Putz kommt, wie sieht es damit aus?

wenn er 6 Zentimeter auf mehrere Laufmeter bis 2,80m Höhe abschlägt plus dann noch weitere 2 Zentimeter, damit er den Verputz auf seiner Seite platzieren kann ... wieviel Dreck und Schutt gibt das zu unseren Lasten?


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  •  csblack
  •   Silber-Award
24.6.2022  (#9)

zitat..
tommym schrieb: Der Nachbar ist der Meinung, 5 Zentimeter seien erlaubte Vermessungstoleranz

Was sagt die Gemeinde dazu? Die würde ich in erster Instanz fragen.
Dann habt ihr von dort eine Stellungnahme.

So einfach auf mir sitzen lassen würde ich das auch nicht. Kommt aber halt immer auf das Verhältnis und den Ton an


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  •  tommym
24.6.2022  (#10)

zitat..
csblack schrieb:

──────
tommym schrieb: Der Nachbar ist der Meinung, 5 Zentimeter seien erlaubte Vermessungstoleranz
───────────────

Was sagt die Gemeinde dazu? Die würde ich in erster Instanz fragen.
Dann habt ihr von dort eine Stellungnahme.

So einfach auf mir sitzen lassen würde ich das auch nicht. Kommt aber halt immer auf das Verhältnis und den Ton an

Bei einer Baubeschau, die wir im Jänner angeregt hatten, kam heraus, dass dieser Überbau vorhanden ist, dass der Brandschutz nicht ordnungsgemäß erledigt war, dass alle Gebäudeflächen "gewachsen" waren, dass das Nebengebäude statisch nicht vom Haupthaus getrennt ist ... etc
Die machen was sie wollen!


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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
24.6.2022  (#11)

zitat..
tommym schrieb: Der Nachbar ist der Meinung, 5 Zentimeter seien erlaubte Vermessungstoleranz

Die 5cm "Toleranz" bei Grenzpunkten sind aus der Vermessungsverordnung (Ergibt sich durch die Wahrscheinlichkeitsverteilung des Messergebnisses, der wahrscheinliche Verlauf wird abgebildet, jedoch kann es im schlimmsten Fall einer ungünstigen Faktorierung der Ungenauigkeiten z.B. Festpunktungenauigkeiten ect. bis zu 5cm Abweichung der Grenzpunktes kommen) denn Baurechtlich gesehen gibt es keine Toleranzen in solchen Fällen (Also kurz Gesagt: Überbau verboten, aber nicht so "genau" feststellbar, eben die 5cm), darum find ich den Vorgang des Nachbars möglichst "scharf" auf diese Toleranz hinzukommen absolut nicht korrekt.


zitat..
OneRocket schrieb: Statt Rückbau gibt es die Möglichkeit, dass die Nachbarin dir den überbauten Teil abkauft. Sie müßte dann halt auch für die neuerliche Vermessung und Eintragung im Kataster, etc. aufkommen.

Darauf würd ich auch bestehen!


zitat..
tommym schrieb: übrigens unersetzliche Gewächse

zitat..
tommym schrieb: kann überhaupt kein Fremder abbauen

zitat..
tommym schrieb: wieviel Dreck und Schutt gibt das zu unseren Lasten?

Wenn der Nachbar einen Schaden verursacht, muss er ihn dir ersetzten, das ist dein Recht!




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  •  tommym
24.6.2022  (#12)

zitat..
ProjectX schrieb:

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tommym schrieb: Der Nachbar ist der Meinung, 5 Zentimeter seien erlaubte Vermessungstoleranz
───────────────

Die 5cm "Toleranz" bei Grenzpunkten sind aus der Vermessungsverordnung (Ergibt sich durch die Wahrscheinlichkeitsverteilung des Messergebnisses, der wahrscheinliche Verlauf wird abgebildet, jedoch kann es im schlimmsten Fall einer ungünstigen Faktorierung der Ungenauigkeiten z.B. Festpunktungenauigkeiten ect. bis zu 5cm Abweichung der Grenzpunktes kommen) denn Baurechtlich gesehen gibt es keine Toleranzen in solchen Fällen (Also kurz Gesagt: Überbau verboten, aber nicht so "genau" feststellbar, eben die 5cm), darum find ich den Vorgang des Nachbars möglichst "scharf" auf diese Toleranz hinzukommen absolut nicht korrekt.

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OneRocket schrieb: Statt Rückbau gibt es die Möglichkeit, dass die Nachbarin dir den überbauten Teil abkauft. Sie müßte dann halt auch für die neuerliche Vermessung und Eintragung im Kataster, etc. aufkommen.
───────────────

Darauf würd ich auch bestehen!

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tommym schrieb: übrigens unersetzliche Gewächse
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tommym schrieb: kann überhaupt kein Fremder abbauen
───────────────

──────
tommym schrieb: wieviel Dreck und Schutt gibt das zu unseren Lasten?
───────────────

Wenn der Nachbar einen Schaden verursacht, muss er ihn dir ersetzten, das ist dein Recht!

und muss man einen Neubau laservermessen so errichten, dass er jeden Zentimeter Toleranz ausnützt? und dann auch noch diese Toleranz überschreiten und dann noch darüberhinaus verputzen wollen ... also Toleranz von der Toleranz von der Toleranz. Aber der Gatte von der Fr. Schuldirektor ist ja Anwalt, da muss man den armseligen Nachbarn gegenüber natürlich keck vorgehen (wenn man selbst mehrere tausend m2 Grund besitzt)

1
  •  babysnakes
  •   Bronze-Award
24.6.2022  (#13)
Ist wahrscheinlich nur ein schwacher Trost, aber bei Leuten aus meinem näheren Umfeld gibt's auch gut betuchte Nachbarn und wie soll ich sagen... "Bei den Reichen lernt man, wie man spart".
Geizig und asozial bis dorthinaus.

1
  •  BungalowImGruen
24.6.2022  (#14)
"Sehr geehrte Frau Schuldirektorin, sehr geehrter Herr Anwalt!

Leider ist es mir rechtlich nicht möglich Ihnen Verputzarbeiten an der gegenständlichen Wand, welche sich auf meinem Grundstück befindet, zu erlauben, da es sich offensichtlich um einen Schwarzbau handelt, der die genehmigten Grenzen überschreitet.

Natürlich steht es Ihnen frei mir ein angemessenes Angebot zum Erwerb der unrechtmäßig verbauten Fläche zu stellen oder den Schwarzbau genehmigungskonform rückzubauen."

Das wäre meine Antwort an die verehrten Herschaften emoji
6cm minus 5cm (sollte es diese Toleranz tatsächlich geben) sind immer noch 1cm zuviel und soweit mir bekannt, ist eine Überschreitung der Grundgrenze niemals erlaubt (zumindest nicht bei einem Neubau)

2
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
25.6.2022  (#15)

zitat..
tommym schrieb:

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csblack schrieb:

──────
tommym schrieb: Der Nachbar ist der Meinung, 5 Zentimeter seien erlaubte Vermessungstoleranz
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Was sagt die Gemeinde dazu? Die würde ich in erster Instanz fragen.
Dann habt ihr von dort eine Stellungnahme.

So einfach auf mir sitzen lassen würde ich das auch nicht. Kommt aber halt immer auf das Verhältnis und den Ton an
───────────────

Bei einer Baubeschau, die wir im Jänner angeregt hatten, kam heraus, dass dieser Überbau vorhanden ist, dass der Brandschutz nicht ordnungsgemäß erledigt war, dass alle Gebäudeflächen "gewachsen" waren, dass das Nebengebäude statisch nicht vom Haupthaus getrennt ist ... etc
Die machen was sie wollen!

Und hat das die Gemeinde überhaupt nicht reagiert mit Auflagen, Baustop odgl?


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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
25.6.2022  (#16)

zitat..
tommym schrieb: Bei einer Baubeschau, die wir im Jänner angeregt hatten, kam heraus, dass dieser Überbau vorhanden ist, dass der Brandschutz nicht ordnungsgemäß erledigt war, dass alle Gebäudeflächen "gewachsen" waren, dass das Nebengebäude statisch nicht vom Haupthaus getrennt ist ... etc
Die machen was sie wollen!

Spätestens dann müsste eingegriffen worden sein. Aber wie es so oft ist, Dreistigkeit siegt. Und du bist der Gelackte.

Ich würde da mal durch alle Instanzen spielen.. kostet nichts, verzögert ungemein und du kommst hoffentlich zu deinem Recht.

Anwalt und Frau Direktor haben Probleme im Brandschutz, Statik, Gebäudeflächen... und da passiert nichts? Starkes Stück.


1
  •  tommym
25.6.2022  (#17)

zitat..
babysnakes schrieb:

Ist wahrscheinlich nur ein schwacher Trost, aber bei Leuten aus meinem näheren Umfeld gibt's auch gut betuchte Nachbarn und wie soll ich sagen... "Bei den Reichen lernt man, wie man spart".
Geizig und asozial bis dorthinaus.

Sie haben recht! Und wir werden uns mit legalen Mittel wehren bis zuletzt!


1
  •  tommym
25.6.2022  (#18)

zitat..
BungalowImGruen schrieb:

"Sehr geehrte Frau Schuldirektorin, sehr geehrter Herr Anwalt!

Leider ist es mir rechtlich nicht möglich Ihnen Verputzarbeiten an der gegenständlichen Wand, welche sich auf meinem Grundstück befindet, zu erlauben, da es sich offensichtlich um einen Schwarzbau handelt, der die genehmigten Grenzen überschreitet.

Natürlich steht es Ihnen frei mir ein angemessenes Angebot zum Erwerb der unrechtmäßig verbauten Fläche zu stellen oder den Schwarzbau genehmigungskonform rückzubauen."

Das wäre meine Antwort an die verehrten Herschaften
6cm minus 5cm (sollte es diese Toleranz tatsächlich geben) sind immer noch 1cm zuviel und soweit mir bekannt, ist eine Überschreitung der Grundgrenze niemals erlaubt (zumindest nicht bei einem Neubau)

DANKE, so ähnlich sieht der soeben von uns verfasste Anwaltsbrief aus.


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  •  tommym
25.6.2022  (#19)

zitat..
MalcolmX schrieb:

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tommym schrieb:

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csblack schrieb:

──────
tommym schrieb: Der Nachbar ist der Meinung, 5 Zentimeter seien erlaubte Vermessungstoleranz
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Was sagt die Gemeinde dazu? Die würde ich in erster Instanz fragen.
Dann habt ihr von dort eine Stellungnahme.

So einfach auf mir sitzen lassen würde ich das auch nicht. Kommt aber halt immer auf das Verhältnis und den Ton an
───────────────

Bei einer Baubeschau, die wir im Jänner angeregt hatten, kam heraus, dass dieser Überbau vorhanden ist, dass der Brandschutz nicht ordnungsgemäß erledigt war, dass alle Gebäudeflächen "gewachsen" waren, dass das Nebengebäude statisch nicht vom Haupthaus getrennt ist ... etc
Die machen was sie wollen!
───────────────

Und hat das die Gemeinde überhaupt nicht reagiert mit Auflagen, Baustop odgl?

Die Gemeinde hat sehr zögerlich reagiert. Bezügl Brandüberschlagschutz hatte der Baumeister einen Nachweis vorzubringen. Was der da beschreibt wurde (fotodokumentiert) nie im Leben eingebaut. Wenn er das "nachrüsten" will, muss er rund 20 Laufmeter Dachfläche nochmal aufreißen ...
Zum Nachmessen braucht die Gemeinde gerade 3 Monate ... die Maße ohne der erforderlichen Isolierung stimmen mit den Einreichmaßen inkl. der Isolierung in etwa überein. Bei der Einreichung hatten die Nachbarn knapp 400 m2 Bruttogeschoßfläche. Mit der Isolierung wird es dann rund 405 m2 betragen (GK 1?)


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  •  tommym
25.6.2022  (#20)

zitat..
derLandmann schrieb:

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tommym schrieb: Bei einer Baubeschau, die wir im Jänner angeregt hatten, kam heraus, dass dieser Überbau vorhanden ist, dass der Brandschutz nicht ordnungsgemäß erledigt war, dass alle Gebäudeflächen "gewachsen" waren, dass das Nebengebäude statisch nicht vom Haupthaus getrennt ist ... etc
Die machen was sie wollen!
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Spätestens dann müsste eingegriffen worden sein. Aber wie es so oft ist, Dreistigkeit siegt. Und du bist der Gelackte.

Ich würde da mal durch alle Instanzen spielen.. kostet nichts, verzögert ungemein und du kommst hoffentlich zu deinem Recht.

Anwalt und Frau Direktor haben Probleme im Brandschutz, Statik, Gebäudeflächen... und da passiert nichts? Starkes Stück.

"Eingegriffen" ... es wurde auf unsere Anregung eine Baubeschau abgehalten ...
Die Gemeinde hat sehr zögerlich reagiert. Bezügl Brandüberschlagschutz hatte der Baumeister einen Nachweis vorzubringen. Was der da beschreibt wurde (fotodokumentiert) nie im Leben eingebaut. Wenn er das "nachrüsten" will, muss er rund 20 Laufmeter Dachfläche nochmal aufreißen ...
Zum Nachmessen braucht die Gemeinde gerade 3 Monate ... die Maße ohne der erforderlichen Isolierung stimmen mit den Einreichmaßen inkl. der Isolierung in etwa überein. Bei der Einreichung hatten die Nachbarn knapp 400 m2 Bruttogeschoßfläche. Mit der Isolierung wird es dann rund 405 m2 betragen (GK 1?)


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  •  babysnakes
  •   Bronze-Award
25.6.2022  (#21)

zitat..
tommym schrieb:

──────
babysnakes schrieb:

Ist wahrscheinlich nur ein schwacher Trost, aber bei Leuten aus meinem näheren Umfeld gibt's auch gut betuchte Nachbarn und wie soll ich sagen... "Bei den Reichen lernt man, wie man spart".
Geizig und asozial bis dorthinaus.
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Sie haben recht! Und wir werden uns mit legalen Mittel wehren bis zuletzt!I

Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe, dass diese erwähnten Verfehlungen zu Ihren Gunsten ausgehen werden!


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