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trotz Einspruch vom Nachbarn Bewilligung

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  •  akinom
18.8. - 20.8.2008
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gibt es eine Möglichkeit, eine Bewilligung zur Unterschreitung der Nachbarschaftsabstände zu erreichen, obwohl bzw. nachdem der Nachbar Einspruch erhoben hat? Sozusagen eine nächste Instanz die entscheidet, ob es eine "unbillige Härte" wäre, dem Einspruch stattzugeben?

zu Sachlage: beim Einmessen des fertigen Hauses stellte sich heraus, dass eine Wand beim eingerückten Dachgeschoss 20 cm versetzt wurde. Dadurch wurde der Nachbarschaftsabstand unterschritten (wegen der Traufhöhe!) Jetzt muss ich eine nachträglichen Antrag auf Unterschreitung des Abstandes stellen. Wenn jetzt der betroffene Nachbar nicht zustimmt - was gibt es für Möglichkeiten? Ein Rückbau wäre finanziell untragbar - die Baufirma, die es verbockt hat (im Bauvertrag waren ganz klar die Einreichpläne als massgebliche Unterlagen vermerkt) kann ich nicht zur Kase bitten, die ist in Konkurs...
Normalerweise würde man sagen, mit dem Nachbarn im Gespräch die Sache klären, ist hier aber nicht so einfach.
Der Nachbar um den es geht hat schon bei der ersten Baubewilligung Probleme gemacht: Wir hatten alles schon bewilligt, da kam von ihm der Vorschlag, wir könnten unsere Garage doch direkt an die Grundgrenze bauen, und er im Gegenzug ebenfalls, mit gemeinsamer Zufahrt. Wir haben daraufhin die Änderung eingereicht. Dann stellte sich heraus, dass der Nachbar = Gewerbebetrieb uns zur Hälfte an den Kosten für eine schwerlasttaugliche Zufahrt und deren Erhaltung beteiligen wollte, was wir abgelehnt haben. Daraufhin wollte er bei der Bauverhandlung keine Zustimmung geben. Erst nachdem in unserem Verhandlungsprotokoll festgehalten wurde dass wir seiner Garage an der Grundgrenze zustimmen werden (ohne gemeinsame Zufahrt) hat er seine Zustimmung erteilt. Ich traue mich zu wetten, dass der seine Zustimmung nur erteilt, wenn er für sich einen Vorteil sieht, z.B. Kohle... oder sich aus Prinzip querstellt. Laut Bauamt muss er jedoch keine Begründung für einen Einspruch nennen, ein "Nein" genügt.
Hat jemand ähnliches erlebt oder kennt die rechtlichen Möglichkeiten?

  •  bauer07
18.8.2008  (#1)
Hat sich das Bauamt schon dazu geäußert. In einem lockeren Gespräch mit meinem Bauamtsleiter hatte der glaube ich mal gesagt, das Abweichungen bis 50cm toleriert werden, ob dies auch bei Unterschreiten das Abstandes zum Nachbarn gilt, weiß ich nicht.

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  •  akinom
20.8.2008  (#2)
@bauer07 - keine chance bei unterschreitung des nachbarschaftsabstandes. eben weil der nachbar da laut gesetz mitreden darf. laut dem herrn vom bauamt genügt es in solch einem fall sogar, wenn der nachbar im gespräch einem mitarbeiter vom bauamt gegenüber sagt, dass er nicht einverstanden ist, er muss nicht mal argumente bringen...

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