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treuhandkonto

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  •  pezzi
  •   Silber-Award
19.12.2009
7 Antworten 7
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guten morgen!

hätte folgend frage:

was muss man beachten, wenn man bei gericht ein treuhandkonto über eine ausständige baumeister-abschlussrechnung einrichten möchte? bzw. wie geht das genau?

man will die letzte bm-rechnung von mir haben ohne jedoch die mängel behoben zu haben bzw. ohne, dass man die unklaren positionen der rechnung durchbesprochen hat ...
und zahlen will ich ja ... nur wenn ich jetzt zahlen würde, dann würde ich niemanden mehr auf der baustelle sehen!

danke für eure antworten
manfred

  •  creator
  •   Gold-Award
19.12.2009  (#1)
abgesehen davon, dass du - wie hier schon zig mal erörtert - - von deinem zurückbehaltungsrecht gebrauch machen und daher gar nicht zahlen und stattdessen verzugsfolgen geltend machen solltest, weil bei rechtzeitig mit empfangsnachweis gerügten mängeln und nicht erfolgter abnahme und übergabe eine rechnung gar nicht fällig werden und daher gar nicht gefordert kann und selbst bei abnahme (was hier nicht der fall ist!) binnen 6 monaten DIE FIRMA BEWEISEN muss, dass alles ok ist:
das wäre gemäß §1425 abgb mit antrag beim bezirksgericht möglich.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12019171&ResultFunctionToken=17d6ed32-3275-48fb-ba7a-c976e99bb557&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=ABGB&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=1425&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=19.12.2009&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

ich kapiere nach wie vor nicht, warum du unbedingt zahlen willst obwohl es mängel gibt, aber das ist deine sache.

allerdings ist jetzt auch klar, warum viele firmen glauben, sich einfach alles erlauben zu können: es gibt genug leute, die ähnlich denken...
ich würde hier mal einen termin beim vki wahrnehmen und evtl. das reklamationsservice um €10,- in anspruch nehmen. oder, wennst eh schon am gericht bist: den kostenlosen beratungsservice dort (mit dem richter - und nicht den rechtspraktikanten!) am amtstag (meist dienstag). der diensthabende richter ist allerdings m.e. weniger engagiert, weil er sonst andere akten bearbeiten könnte... aber evtl. erwischt ja einen "engagierten" richter.
http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=24579&pn=3

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  •  pezzi
  •   Silber-Award
19.12.2009  (#2)
danke!! creator - meine "bauaufsicht" hat ohne mein wissen die abnahme gemacht obwol ich ausdrücklich schriftlich gewünscht habe dabei zu sein ... es wurden die mängel, die mir meine Bauaufsicht permanent gesagt haben nicht behoben (etwas ist in der norm - okay das weiss ich nicht, da habe ich dann den sachverständigen, der sich das anschauen wird)

jetzt will mich der bauunternehmer klagen (der ist angeblich ziehmlich in finanziellen problemen - wenns stimmt - ich weiss es nicht sicher) hab das aber noch nicht schriftlich ... und will ihm mit dem treuhandkonto zuvor kommen --- ) da ich keiner bin der nicht zahlen will, aber es einfach nicht geht, wenn man seine zusagen nicht einhält usw. ...
lg
manfred




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  •  creator
  •   Gold-Award
19.12.2009  (#3)
"meine "bauaufsicht" hat ohne mein wissen die abnahme gemacht" - na, dann würde ich da auch mal dokumentieren... um mich evtl. an denen schadlos zu halten.

aber dann tritt halt variante b ein: bis 6 monate nach "abnahme" (wobei hier das vollmachtsverhältnis ja noch zu prüfen wäre, ob die "bauaufsicht" überhaupt abnehmen durfte - wusste die firma das?) muss die firma halt beweisen, dass alles ok ist. da kannst dann trotzdem warten, was passiert.
wenn die firma cool ist, wird sie einen bedingten zahlungsbefehl zu erlangen versuchen. da prüft das gericht nix, da wird erstmal der firma geglaubt und hat nix zu sagen, ist nur eine möglichkeit, bei klaren forderungen ein verfahren zu vermeiden und gerichte zu entlasten. wenn du (eh klar)widersprichst (achtung auf frist) - wird das normale verfahren eingeleitet und die firma darf beweisen, dass sie zu recht fordert. da sagt dann halt ein sachverständiger, welche mängel vorliegen und was man als verbesserung machen kann bzw. wieviel rabatt du kriegst.

in diesem verfahren brauchst du auch noch nix hinterlegen - evtl. kannst das dann über den unstrittigen teil anbieten, ist aber unnötig. also jetzt nur mängel dokumentieren, evtl. beweise auch gegen "bauaufsicht" sichern, ab zum vki und den rest cool abwarten.

was mich enorm stutzig macht: die "bauaufsicht" hat "abgenommen" obwohl sie dir angeblich permanent irgendwelche mängel (also offensichtliche =???) gemeldet hat. warum dir und ned der firma? wie kommt die dazu, was mangelhaftes abzunehmen? das ist vorrangig zu klären.

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  •  pezzi
  •   Gold-Award
19.12.2009  (#4)
ich hab ihm keine vollmacht unterschrieben ...
es gibt eben meine "bauaufsicht/baukoordinator/bauKG" und den ausführenden bm als subunternehmer und die abnahme hat zw. den beiden statt gefunden ...


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  •  creator
  •   Gold-Award
19.12.2009  (#5)
"bauaufsicht/baukoordinator/bauKG" - nehme an, dass das der "projektleiter" isd §2abs. 2 baukg war und ned ein koordinator für sicherheit und gesundheitsschutz - der hätte nämlich gar nix abzunehmen, was auch die firma weiß.

das heißt, du darfst auch mal den vertrag mit dem projektleiter, der immerhin entgeltlich tätig war, genauer durchschauen und darauf prüfen, was der eigentlich zu tun gehabt hätte - und was nicht. würde den mal nach seiner berufshaftpflichtversicherung fragen.
dass der keine vollmacht hatte, kann ich hier so nicht bewerten - der muss ja zumindest das, was ihr vereinbart habt, in deinem namen machen können.
irgendwie passt da einiges nicht zusammen. wenn jetzt die firma nur sub der "bauaufsicht/baukoordinator/bauKG" war, ist der ja nicht dein vertragspartner. was der macht, ist daher wurscht - er wird ja von der "bauaufsicht/baukoordinator/bauKG" als dein vertragspartner bezahlt. hieße aber auch, dass der sub nix von dir fordern kann und eigentlich eine übergabe+ abnahme noch gar nicht stattgefunden hat. was sich die 2 deppen ausmachen, kann dir herzlich wurscht sein - der eine (sub) hat keinen vertrag mit dir, der andere ("bauaufsicht/baukoordinator/bauKG") hat dich jetzt zwar von mängeln unterrichtet, aber noch nix dagegen gemacht und daher nicht mängelfrei übergeben bzw. hast du nicht abgenommen.
ob du jetzt schweigend zugestimmt hast, müsste man klären - gegen rabatt oder warum hättest du akzeptiert?
conclusio: schriftlich mängel rügen und gegenüber sub argumentieren, dass kein vertrag da ist und daher vertragspartner nur "bauaufsicht/baukoordinator/bauKG" ist. gegen letztere zurückbehaltungsrecht bis mängelfreier übergabe geltend machen.



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  •  pezzi
  •   Gold-Award
19.12.2009  (#6)
es hat eine abnahme ohne mich am 4 11 09 stattgefunden (am 2 11 09 eine besprechung bezgl. mängel ohne mich obwohl wir eine vereinbarung hatten) ... zw. dem auftragnehmer (subunternehmer bm) und lt protokoll zw. meinem (bauleiter/koordinator) im protokoll steht vertreter bzw. auftraggeber ... die zeile mit unterschrift bauherr ist leer, da es hinter meinem rücke stattgefunden hat

ich hab dieses protokoll am 9 12 09 eingeschrieben erhalten bis dahin wurde ich nicht informiert, dass die abnahme schon stattgefunden hat ... und wir haben immer noch über die mängle auf er baustelle gesprochen

es steht dann dabei, dass man gegen diese abnahmebestätigung (protokoll) binnen 14 tagen einspruch beim öba (meine koordinator usw) einlegen kann
ODER könnte man da sagen, dass mein Baukoordi usw. noch eine übergabe mit mir machen muss? oder muss ich nun eine abnahme zw. mir und dem koordi binnen einer frist verlangen ... sonst stimme ich dem ganzen zu und muss zahlen?

das stimmt, dar subunternehmer kann nichts gege mich machen!

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  •  creator
  •   Gold-Award
19.12.2009  (#7)
ich tu' mir ohne kenntnis der vereinbarung zwischen dir und - der "bauaufsicht/baukoordinator/bauKG-öba" schwer. was sollte die öba eigentlich tun, wozu war die berechtigt?
wenn die öba schon so lustig eingeschriebene briefchen schickt, dann widersprich halt schleunigst auch eingeschrieben und nimm' auf die fortbestehenden mängel trotz deren besprechung am 2.11.2009 bezug. den eingeschriebenen brief mit der mängelrüge würde ich daher spätestens am montag aufgeben, damit er schön fristgerecht einlangt.

keine abnahme=>keine übergabe=>keine fälligkeit irgendeiner rechnung=>nix zahlen,ned amal bei gericht hinterlegen. cool & ziemlich einfach. de facto darf dir dann die öba beweisen, dass eh alles super ist - sonst gibt's eben kein geld.

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