Terrasse an Grundstücksgrenze in welcher Höhe erlaubt NÖ [NÖ]
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Bastia
[NÖ]
[Niederösterreich]
31.10.
- 6.11.2025
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Liebe Experten des Nö Baurechts! Mich würde interessieren, ob eine gemauerte Terrasse in Hanglage an der Grundstücksgrenze in einer Höhe bis zu 2,50m erlaubt ist, oder nicht. es gilt offene Bauweise
Das Bautechnik Jour-Fixe der bautechnischen Amtssachverständigen des Landes NÖ hat dieses Thema bereits mit folgendem FAQ (BO-019) beantwortet (auf der Landeshomepage, WKO-Homepage etc. öffentlich für jedermann auffindbar und abrufbar), darum mach ich es mir einfach und verweise darauf ;)
.. Terrassen, die eigenständige bauliche Anlagen sind und im Bauwich errichtet werden, fallen unter § 51 (5) NÖ BO 2014.
Terrassen, die Teile eines Nebengebäudes sind (auf Gebäuden oder in statischer Verbindung mit Gebäuden), sind im vorderen Bauwich nicht erlaubt und in den seitlichen und hinteren Bauwichen nur unter den Voraussetzungen des § 51 (2) und (3) NÖ BO 2014 zulässig (kein Verbot im Bebauungsplan, Flächenbegrenzung, Höhenbegrenzung).
Absturzsicherungen sind bei der Ermittlung der Höhe der Fronten jedenfalls zu berücksichtigen.