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Telefonmasten Abstand Straße

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  •  humerpet
28.10. - 8.11.2021
14 Antworten | 4 Autoren 14
14
Hallo,
heue wurde in unserer Siedlungsstrasse ein Telefonmasten umgesetzt.
Der neue Standort int nur ca 15 cm von der engen leicht kurfigen Zufahrtsstraße weg.
Meine Befürchtung ist das Größere Fahrzeuge die bis jetzt nur mit mühe zu uns kamen nun nicht mehr zufahren können.

gibt es mindestabstände in oö für den Abstand Straße Masten

lg

  •  bautech
  •   Gold-Award
30.10.2021  (#1)
Wenn wirklich die Straße (nicht der Straßengrund) gemeint sollte laut RVS (in ganz Österreich) allgemein 60cm Abstand zum Fahrbahnrand eingehalten werden, wobei bei punktuellen Einengungen auf 30cm unterschritten werden darf.

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  •  humerpet
30.10.2021  (#2)
Hallo der Masten hat ca 25 cm Abstand zur Asphaltkante.
Der Blechkasten der in Augenhöhe plaziert ist ragt auch Richtung Straße somit verbleiben noch ca 15 cm Abstand zum Asphalt. Und das bei einer vorher schon engen Stelle. Lg

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  •  bautech
  •   Gold-Award
30.10.2021  (#3)
Tja, dann sollte der eigentlich nicht dort stehen wo er derzeit steht 😉

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  •  MrCrabs
  •   Bronze-Award
31.10.2021  (#4)
Warum macht man sowas?
Warum überhaupt diese hässlichen Telefonmasten, warum legt man die Kabel nicht unterirdisch?
Einer der LKW's die vorbeifahren und etwas ausscheren, werden den Kasten sicher demnächst abmontieren. Dann wird man das ganze noch einmal versetzen, und spätestens dann kommts gleich teuer, wie unterirdisch verlegen.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
5.11.2021  (#5)

zitat..
MrCrabs schrieb: Warum überhaupt diese hässlichen Telefonmasten, warum legt man die Kabel nicht unterirdisch?

Weil die Masten die Telekom bereitstellt und die nicht alleine die Kosten für die unterirdische Installation übernehmen.
d.h. in der Regel teilen sich die Gemeinde und die Telekom die Kosten irgendwie auf.
Es gibt aber durchaus auch noch Gemeinden, die da auf stur schalten und nix beisteuern...und dann gibts eben nur die hässlichen Masten.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
6.11.2021  (#6)

zitat..
gdfde schrieb: Es gibt aber durchaus auch noch Gemeinden, die da auf stur schalten und nix beisteuern

Gott sei Dank, denn was hat denn die Gemeinde von einer erdverlegten Leitung?
Die Telekom zahlt bei der Straße auch nix mit 😉
Meiner Meinung nach (und Einbauten sind mein tägliches Brot, auch mit der Telekom) sollte der Betreiber die Kosten tragen, die vorgenannte wälzt den Mehraufwand aber auf die Kunden ab -> Grabungsarbeiten auf Kosten vom jeweiligen Grundeigentümer 

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
6.11.2021  (#7)

zitat..
bautech schrieb: Gott sei Dank, denn was hat denn die Gemeinde von einer erdverlegten Leitung?

zb. dass sie ein schönes Ortsbild für ihre Einwohner schafft, und dazu gehört sicher nicht der Anblick der hässlichen Masten.

zitat..
bautech schrieb: die vorgenannte wälzt den Mehraufwand aber auf die Kunden ab

Ich zahl deswegen nicht weniger pro Monat, nur weil das Kupferkabel vom Mast kommt.

Ein Ansatz könnte zb. auch sein, dass die Gemeinde die Koordination übernimmt.
Bei uns habens die Strasse 3 mal aufgegraben, jeweils für Gas, Kanal und Strom...das hätte man wahrscheinlich besser planen können und zumindest bei einem der Vorhaben einfach ein Leerrohr reinschmeissen können, das nicht wirklich viel kostet.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
8.11.2021  (#8)
Nur um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen - ich bin gedanklich voll bei gdfde, leider ist die gelebte Praxis eine andere!

zitat..
gdfde schrieb: Ich zahl deswegen nicht weniger pro Monat, nur weil das Kupferkabel vom Mast kommt.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus, wenn die Erdverlegung flächendeckend durchgeführt wird wirds für alle Nutzer teurer...

zitat..
gdfde schrieb: dass sie ein schönes Ortsbild für ihre Einwohner schafft, und dazu gehört sicher nicht der Anblick der hässlichen Masten.

Natürlich ist die Gemeinde (üblicherweise) daran interessiert, das Ortsbild möglichst ins 21. Jahrhundert anzuheben, wo Holzmasten eigentlich nichts mehr verloren haben. Aber ganz so einfach ists dann wieder auch nicht, ein kleines Beispiel von einem heurigen Bauvorhaben in meiner Heimatstadt:

Gemeinde saniert Gehsteige entlang eines Straßenzuges, Baufeld ca. 500 Meter oder 22 Parzellen. Dabei sind alle Arten von Bebauungen vertreten, also Gebäude an der Grundgrenze zum öff. Gut, 3m - 7m Bauwich vorne, offene / gekuppelte Bauweise...

Betroffene Einbautenträger waren hier 
Gemeinde (öff. Beleuchtung)
EVN-Strom (Stromversorgung)
Magenta (Datenleitung)
A1 Telekom (Daten/Telefon via Kupfer)
EVN-Strom ist sofort dabei, schadhafte Leitungen und Kästen auf eigene Kosten zu tauschen, also 6 Wochen vorher Schadenserhebung und gut. Hier bereits alles erdverlegt.
Magenta will auch mitmachen, selbes Prozedere wie EVN nur eine Woche zeitversetzt, ebenfalls bereits erdverlegt.
A1 - jetzt wirds spannend, die einzigen die noch auf Holzmasten stehen... Interesse ist da, aber sie müssen mit den Kunden Kontakt aufnehmen...
Festgelegter Ablauf wäre gewesen:
Gemeinde entfernt schadhaften Gehsteig
EVN gräbt Sammelkünette für öff. Beleuchtung, Strom und A1
jeder verlegt seinen Teil
EVN hinterfüllt Künette
Gemeinde errichtet den neuen Gehsteig

So einfach könnte es sein - aber dann kam der Telekombetreiber... eine Erdverlegung ist auf Grund der Mehrkosten für Betreiber und Kunden nicht angestrebt. Es sei unklar, wer die Arbeiten auf privatem Grund (einerseits die Hauseinführungen, andererseits die Grabarbeiten bei den Vorgärten inklusive der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands - also Gestaltung) macht und die Kosten trägt, denn die Hauseigentümer sind nicht gewillt. Selbst wenn wir die Erdverlegung mitgemacht hätten (auf unsere Kosten) wären die Masten halt im privaten Grund gestanden, um die bestehenden Dacheinführungen der Leitungen weiterhin zu verwenden...
Was sollst da als Gemeinde machen? Da bist einfach nur Passagier

Wir laden als Gemeinde monatlich wiederkehrend zu sogenannten Einbautenbesprechungen, wo solche Sachen im Vorfeld eigentlich geklärt werden sollten, geht aber leider nicht. Gründe siehe oben



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  •  gdfde
  •   Gold-Award
8.11.2021  (#9)

zitat..
bautech schrieb: Selbst wenn wir die Erdverlegung mitgemacht hätten (auf unsere Kosten) wären die Masten halt im privaten Grund gestanden, um die bestehenden Dacheinführungen der Leitungen weiterhin zu verwenden...
Was sollst da als Gemeinde machen? Da bist einfach nur Passagier

Ich kenne die Argumente eh aus zahlreichen Gesprächen mit unserem Bürgermeister...die sind auch nachvollziehbar.
Klar ist das 70 jährige Pensionistenehepaar wenig daran interessiert, dass jetzt jemand in ihrem Vorgarten herumgräbt und sie das mlgw. auch noch selbst bezahlen sollen.

Ein Ansatz wäre vielleicht, dass man die Leitung ev. doch eingräbt und auf dem Hausgrundstück dann den Mast weiterverwendet.
Damit würde man zumindest langfristig die Masten wegbekommen, weil beim Neubau gräbt der Besitzer die Leitung ohnehin selbst ein.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
8.11.2021  (#10)

zitat..
gdfde schrieb: Ein Ansatz wäre vielleicht, dass man die Leitung ev. doch eingräbt und auf dem Hausgrundstück dann den Mast weiterverwendet.

Guter Ansatz, doch leider nicht durchführbar, weil die Kosten niemand tragen will (ich spreche hier für meine Gemeinde)... so ein LWL-Rohr, welches nachträglich zum Einblasen von Glasfasern geeignet ist (da gibts je nach Betreiber wieder Vorschriften, welches Produkt zum Einsatz kommen soll) kostet ein mittleres Vermögen. In einer Stadt wie meiner Heimatgemeinde (>45000 Einwohner) gibts dann teilweise keine NÖGIG-Spompernadeln oder ähnliches, weil das gesamte Gemeindegebiet durch irgendeinen Anbieter bereits mit Glasfaser versorgt ist bzw die Möglichkeit zum Anschluss besteht...

In ländlicheren Gemeinden ist wie gesagt die NÖGIG fest dahinter, dass zumindest Leerrohre mitverlegt werden - hier versteh ich es auch nicht, warum es nicht passiert.

Was ich vorher noch vergessen hab...

zitat..
gdfde schrieb: Bei uns habens die Strasse 3 mal aufgegraben, jeweils für Gas, Kanal und Strom...das hätte man wahrscheinlich besser planen können und zumindest bei einem der Vorhaben einfach ein Leerrohr reinschmeissen können, das nicht wirklich viel kostet.

Gas und Kanal liegen üblicherweise in der Fahrbahn, da haben (außer Wasser und Fernwärme) keine anderen Leitungen was verloren. Hat mit Regelprofilen zur Verlegung und Mindestabständen zueinander was zu tun emoji
Beim Strom schauts wieder ein wenig anders aus, aber warum sollte die EVN (nehm ich mal an, da du aus NÖ stammst) Geld für einen anderen ausgeben? Zu den Kosten siehe oben, das Rohr ist kein Geschenk mehr bzw weißt oft nicht, ob das in 5 Jahren noch brauchbar ist oder sich der Standard geändert hat. Und die Verlegung (mit allen Nebenerscheinungen wie Künettenmehrbreite aufgrund von Sicherheitsabständen, Sandbettung, Warnbändern, vielleicht noch Trassenänderungen aufgrund von unterschiedlichen zugelassenen Biegeradien der einzelnen Rohrhersteller -> Mehrkosten durch mehr Laufmeter für alles) schenkt dir auch niemand, da kein einziger mir bekannter Einbautenbesitzer mehr selbst legt - das macht alles eine Firma, die nicht Caritas heißt emoji

Die unterschiedlichen Grableistungen ergeben sich ebenso aus vorgenanntem: Mindestabstände, unterschiedliche Verlegetiefen und ganz wichtig: unterschiedliche Baukontrahenten! Es ist (exemplarisch) der EVN nicht möglich, die Baufirma der Telekom zu bezahlen wenns nicht gerade das selbe Unternehmen ist (was so ziemlich nie der Fall ist)... somit stehst als Gemeinde in solchen Fällen ziemlich machtlos da, wenn da einer nicht will! Und erfahrungsgemäß wollen die wenigsten

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  •  bautech
  •   Gold-Award
8.11.2021  (#11)

zitat..
gdfde schrieb: Ein Ansatz wäre vielleicht, dass man die Leitung ev. doch eingräbt und auf dem Hausgrundstück dann den Mast weiterverwendet.

Wer macht die Einführung ins Grundstück? Wer versetzt den Mast auf Privatgrund? 
Bei uns definitiv nicht der Einbautenbesitzer oder die Gemeinde...

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
8.11.2021  (#12)
@bautech
Das sind natürlich alles valide Argumente und Fragen, auf die ich (als Laie) logischerweise auch keine Antworten parat habe.
 
Was mir noch dazu einfällt:
Wie hat es zb. die EVN auf die Reihe bekommen bzw. was waren deren Beweggründe, div. oberirdische Stromleitungen nachträglich einzugraben? Auch für bestehende Häuser...die Probleme sind ja sehr ähnlich (Aufgrabung zum Haus, im Vorgarten, etc.)

Wärs nicht denkbar, dass die Gemeinde zb. neue Telefon- oder Glasfaserleitungen (unterirdisch) nicht zulässt, wenn sie im Gegenzug die bestehenden nicht einbuddeln bzw. irgendetwas zumindest beisteuern?
Die Masten/Leitungen stehen ja auf Gemeindegrund.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
8.11.2021  (#13)

zitat..
gdfde schrieb: Wie hat es zb. die EVN auf die Reihe bekommen bzw. was waren deren Beweggründe, div. oberirdische Stromleitungen nachträglich einzugraben?

In der Breite des Themas vergessen... EVN war bereits erdverlegt (aber ewig alte Kabel, daher war ein Austausch von Teilstücken sinnvoll), die sind da (zumindest wieder bei uns) eh sehr dahinter, Freileitungen wegzubekommen... hier ist eher die Telekommunikation im 20. Jhdt. stehengeblieben


zitat..
gdfde schrieb: Wärs nicht denkbar, dass die Gemeinde zb. neue Telefon- oder Glasfaserleitungen (unterirdisch) nicht zulässt, wenn sie im Gegenzug die bestehenden nicht einbuddeln bzw. irgendetwas zumindest beisteuern?

Nö, da es ein Recht auf (Grund-)Versorgung jedes Einzelnen gibt (Telekommunikationsgesetz zB) - denen kannst nicht mal das Aufgraben des öffentlichen Gutes (was ja jede Gemeinde für sich ihr eigen nennt) verbieten, nur Auflagen hinsichtlich der Durchführung der Arbeiten auferlegen. Ein Zwang zur Erdverlegung darf daraus auf keinen Fall entstehen... hab ich in den letzten Jahren mehrmals durchexerzieren wollen aber nie angebracht - zu meinem Bedauern

Der Gipfel der Frechheit ist für mich erreicht, wenn nicht mehr standsichere Holzmasten (auf gut Deutsch abgemorschte) auf Betonsockel gestellt werden, bevor eine Erdverlegung angedacht wird XD




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  •  gdfde
  •   Gold-Award
8.11.2021  (#14)

zitat..
bautech schrieb: Nö, da es ein Recht auf (Grund-)Versorgung jedes Einzelnen gibt (Telekommunikationsgesetz zB) - denen kannst nicht mal das Aufgraben des öffentlichen Gutes (was ja jede Gemeinde für sich ihr eigen nennt) verbieten,

wärs nicht möglich, dass man argumentiert, dass die Grundversorgung auch mittels Mobilfunk möglich ist?
Wahrscheinlich nicht...bei dem Thema gehören wohl zwei dazu und offensichtlich will einer davon nicht mitspielen.

Bei uns habens im Zuge der Umstellung der ARUs auf Glasfaser zumindest teilweise die Strecken zwischen den Masten eingebuddelt.


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