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Stützmauer [OÖ]

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  •  Haus1
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
27.6. - 3.7.2017
9 Antworten | 5 Autoren 9
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Hallo, es gibt zwar schon gefühlte Tausend Beiträge über Stützmauern, aber leider habe ich nicht das richtige gefunden, daher brauche ich bitte Euren Input. Der Nachbar (wir sind in der gleichen Bauphase) wird sein Grundstück um ca 30 bis 40 cm höher anschütten als wir unseres. Ist es korrekt, dass die Nachbarn somit eine Stützmauer setzen müssen? Wir würden aber gerne den Zaun draufsetzten (da bei uns Südterrasse, bei ihm Nordeingang), weil wir da eigene Vorstellungen hätten. Wir bauen in OÖ.

Herzlichen Dank für Eure Meinungen!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.6.2017  (#1)
Lassen wir mal die Frage weg, ob er überhaupt anschütten darf und ob und welche Bewilligungen er dazu braucht.
Aber als Grundsatz kannst du von folgendem ausgehen: er darf für seine Maßnahme dein Grundstück in keinerweise dauerhaft in irgendeiner Form "benutzen". D.h. wenn er bis zur Grundgrenze eine gleichmäßig angeschüttete Fläche haben will, dann wird er an der Grundgrenze, aber zur Gänze auf seinem Grund, wohl eine Abstützung (=Stützmauer) machen müssen. Oder aber er böscht ab. Dann bleibt das Niveau unmittelbar auf der Grundgrenze ja unverändert. Beim Abböschen muss er allerdings aufpassen, dass sein Wasser nun nicht zu dir abrinnt, wenn es das bisher nicht getan hat.
Es geht also um den Grundsatz: ich darf alles mögliche auf meinem Grund machen, aber dabei nicht den Nachbargrund verwenden/benutzen/beeinträchtigen....
Daher ist folgende Absicht von dir ein absolutes No-Go:

zitat..
Haus1 schrieb: Wir würden aber gerne den Zaun draufsetzten

Das ist SEINE Mauer auf SEINEM Grund. Da hat DEIN Zaun drauf nichts zu suchen. Wenn du einen Zaun willst, dann mach dir einen auf DEINEM Grundstück....

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  •  Haus1
27.6.2017  (#2)
Danke für deine rasche und kompetente Antwort. Wir verstehen uns ja prinzipiell gut, ich lese aber heraus, dass du einer Abmachung er Mauer, wir Zaun aber trotzdem kritisch gegenüberstehts (ganz nach dem Motto klare Rechnung, gute Freunde)?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.6.2017  (#3)

zitat..
Haus1 schrieb: dass du einer Abmachung er Mauer, wir Zaun aber trotzdem kritisch gegenüberstehts

JA, absolut.
Das kann ja zum jetzigen Zeitpunkt mit den derzeit handelnden Personen gut funktionieren, sehr praktisch und wesentlich billiger sein. Aber irgendwann gibts da einen anderen Personenkreis (Erben, Käufer....) und keiner weiß, wie die das dann sehen und dann beginnt der Katzenjammer.

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  •  vandini
  •   Gold-Award
27.6.2017  (#4)
auch ein ABSOLUTES Nein von mir für geteilte sachen auf wischiwaschi grundgrenzen.....
da is noch gscheiter du gibst deinem nachbarn 500EUR und er stellt den Zaun drauf der dir gefällt.
dann musst du nix pflegen etc. dir gehört halt auch nix, wenn er nach x jahren alles anders macht kannst da dann immer noch selber was aufstellen was du willst, hast aber dann dieses grundgrenzen dilemma nicht.

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  •  Haus1
27.6.2017  (#5)
Danke für Euren Input, wie immer sehr hilfreich!

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  •  ricer
  •   Silber-Award
28.6.2017  (#6)

zitat..
Karl10 schrieb: Lassen wir mal die Frage weg, ob er überhaupt anschütten darf und ob und welche Bewilligungen er dazu braucht.


Ich möchte hier nochmal kurz nachfragen. Wie sieht das tatsächlich aus? Es gibt bei uns keine gesonderte Bauordnung seitens der Gemeinde, und im Baurecht OÖ steht dass Niveauänderungen und Mauern bis 1,5m Höhe genehmigungsfrei sind.
Was bedeutet das aber für Mauern die höher sind? Kann ich mich als Nachbar gegen eine 40m lange und 2m hohe Betonmauer direkt an meiner Grundgrenze wehren? Oder hab ich Pech gehabt wenn diese im Einreichplan eingezeichnet und so bewilligt wird?
Klar, ich kann die Unterschrift verweigern und es auf eine Bauverhandlung ankommen lassen. Aber was hilft mir das wenn es dann sowieso genehmigt wird?

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  •  ChristianIV
1.7.2017  (#7)

zitat..
ricer schrieb: Ich möchte hier nochmal kurz nachfragen. Wie sieht das tatsächlich aus? Es gibt bei uns keine gesonderte Bauordnung seitens der Gemeinde, und im Baurecht OÖ steht dass Niveauänderungen und Mauern bis 1,5m Höhe genehmigungsfrei sind.
Was bedeutet das aber für Mauern die höher sind? Kann ich mich als Nachbar gegen eine 40m lange und 2m hohe Betonmauer direkt an meiner Grundgrenze wehren? Oder hab ich Pech gehabt wenn diese im Einreichplan eingezeichnet und so bewilligt wird?
Klar, ich kann die Unterschrift verweigern und es auf eine Bauverhandlung ankommen lassen. Aber was hilft mir das wenn es dann sowieso genehmigt wird?


man muss da 2 Dinge unterscheiden, eine 2m Mauer ist NICHT unbedingt anzeigepflichtig, man kann in ihrer Situation biszu 2,5m ohne Bewilligung bauen, nämlich:
1,5m Stützmauer (=Nachbar schüttet auf seiner Seite diese Höhe an)
+
1m Einfriedung (=Gartenmauer, steht auf beiden Seiten frei als Mauer)
=
2,5m Mauer für SIE die der Nachbar ohne wenn und aber bauen darf

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  •  ricer
  •   Silber-Award
3.7.2017  (#8)
Hallo,

ja, das mit der Einfriedung ist mir klar.
Ich spreche hier aber tatsächlich von einer Stützmauer inkl. Niveauänderung von 2m oder sogar mehr. Die Grundstücke liegen in Hanglage. Wenn man aber nicht in den Hang baut sondern vorher begradigt ergeben sich solche Niveauunterschiede.
Auf die 2m Stützmauer würde dann wahrscheinlich noch eine Einfriedung kommen...

Weiß jemand wie das nun tatsächlich ist?

Danke!


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.7.2017  (#9)

zitat..
ricer schrieb: Was bedeutet das aber für Mauern die höher sind? Kann ich mich als Nachbar gegen eine 40m lange und 2m hohe Betonmauer direkt an meiner Grundgrenze wehren? Oder hab ich Pech gehabt wenn diese im Einreichplan eingezeichnet und so bewilligt wird?
Klar, ich kann die Unterschrift verweigern und es auf eine Bauverhandlung ankommen lassen. Aber was hilft mir das wenn es dann sowieso genehmigt wird?

Grundsatz ist zunächst einmal, dass du als Nachbar etwas, das dem Gesetz entspricht, letztlich nicht verhindern kannst (verzögern natürlich schon). Um zu klären, ob etwas zulässig ist oder nicht, dafür gibt es eine Bewilligungspflicht und ein bewilligungsverfahren. In diesem wird geprüft, ob es baurechtliche gesetzliche Gründe gibt, die zu einer Versagung der Baubewilligung führen - und wenn es solche nicht gibt, dann ist es zu genehmigen. Was da alles geprüft wird, muss man in der BAuordnung nachlesen (bin jetzt kein Spezialist für OÖ). Es wird mit der technische Frage der Statik beginnen, die Optik (orts- und Landschaftsbild) könnte eine Rolle spielen, vielleicht auch Fragen der Belichtung.....

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