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Stützmauer Nachbar

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  •  stefanz13
20.4.2016 - 16.7.2017
37 Antworten | 14 Autoren 37
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Hallo,

wir machen gerade unsere Gartenmauer fertig! (Schaltseine und dann Zaun drauf)
Diese Mauer hat die Funktion einer Stützmauer da wir ca. 75cm anschütten wollen damit der Garten gerade ist!

Jetzt zur Frage!
Als wir gerade beim Betonieren sind kommt der Nachbar (baut auch gerade) und sagt "super das ihr die Mauer macht, kann ich dann auch gleich zum Anschütten beginnen"emoji
Kann der Nachbar so einfach unsere Mauer zum Anschütten nehmen oder wie ist das geregelt? Wir haben immer nur gehört das der auf der linken Seite bei uns in der Ortschaft fürn Zaun zuständig ist!
Sind übrigens in NÖ zuhause!

  •  Hauslbauer
  •   Silber-Award
20.4.2016  (#21)
es soll noch leute geben die einfach nur wohnen wollen und ned nur streiten .... was bringts mir das es mein recht wäre das er seine eigene mauer baut oder das es mein recht wäre das ich ihm das aufschütten "verbieten" lasse?

Anwalts + Gerichts kosten + einen Riesen streit mit meinem Nachbarn mit dem ich den nächsten 50 Jahre auskommen will/soll.

und das Ganze wofür? damit auf seiner Seite der Stützmauer nicht derselbe Dreck liegt wie auf meiner Seite?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.4.2016  (#22)
Da muss ich mich korrigieren - war zu sehr von der niederösterreichischen Gesetzeslage beeinflusst (das gilt auch für gdfde).
In OÖ ist bewilligungs- und anzeigefrei:
- die Änderung des Geländes bis 1,50m
- Mauern und Stützmauern bis 1,50m
- Stützmauern mit aufgesetzten Zäunen bis insgesamt 2,50m

Das bedeutet also, dass die Frage von stefanz nichts mit dem BAurecht zu tun hat und daher ausschließlich auf privatrechtlicher Ebene abläuft.
Aber auch da gilt: der Nachbar kann nicht so ohne weiteres an die MAuer von stefanz anschütten - das ist Besitzstörung. d.h. ohne ausdrücklicher Zustimmung geht da gar nichts. Um auch für spätere Generationen mögliche Streitpunkte auszuschließen sollten die beiden dann einen schriftlichen Vertrag/Vereinbarung für sich und alle Rechtsnachfolger abschließen. Bei der Formulierung wünsch ich euch viel Glück. Wird nicht leicht sein, alle denkbaren Eventualitäten die da jemanden in den nächsten Jahrzehnten einfallen könnten abzudecken und klar zu regeln. Andernfalls gibts halt dann Streit....

...und der letzte Satz von gdfde (Ersitzung nach 30 Jahren) wird dann zivilrechtlich auch irgendwann schlagend....

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  •  stefanz13
21.4.2016  (#23)
Wir haben die Mauer von Anfang an geplant, d.h. sie wurde bei Baubeginn mit eingereicht! Das sollte doch reichen oder?

D.h. er müsste mich zumindest mal fragen ob er an meine Mauer anschütten darf und am Besten um Streiterei in den nächsten Generationen zu vermeiden einen Schrieb aufsetzen wo das drinnen steht? Hab ich das richtig verstanden?

Wenn ich ihm erlaube das er zu meiner Mauer anschüttet, müsste er das Anschütten in seinem Einreichplan auch drinnen haben? Oder ist der Gemeinde das egal wie hoch die Erde rund ums Haus ist?

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  •  deejay
21.4.2016  (#24)

zitat..
stefanz13 schrieb: Wenn ich ihm erlaube das er zu meiner Mauer anschüttet, müsste er das Anschütten in seinem Einreichplan auch drinnen haben? Oder ist der Gemeinde das egal wie hoch die Erde rund ums Haus ist?


Nein, in OÖ kann er bis 1,5m anschütten was er möchte ohne dies bewilligen zu müssen.
Er muss es nicht mal Anzeigen.


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  •  baustatiker
21.4.2016  (#25)
noch eine - ist die Mauer 100% auf deinem Grund? also weder für die Arbeiten (zB Schalen?) noch Fundamentfuß brauchst du seinen Grund?

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  •  stefanz13
21.4.2016  (#26)
Also die Mauer ist zu 100% auf der Grundgrenze!
Das Streifenfundament ist zu 5cm auf seinem Grund, aber das geht beim Baggern lt. Baggerfahrer nicht anders! Die oberste Kante ist halt weggebrochen!

Fürs Ziegelansetzen, Scheibtruhe fahren und so hab ich auf seinem Grund fahren dürfen, dafür hab ich mir von ihm seine Erlaubnis geholt!

zitat..
deejay schrieb: Nein, in OÖ kann er bis 1,5m anschütten was er möchte ohne dies bewilligen zu müssen.
Er muss es nicht mal Anzeigen.


Und wie ist das in NÖ?


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  •  Richard3007
21.4.2016  (#27)

zitat..
stefanz13 schrieb: Das Streifenfundament ist zu 5cm auf seinem Grund, aber das geht beim Baggern lt. Baggerfahrer nicht anders! Die oberste Kante ist halt weggebrochen!


das ist ein Problem! Denn das hättest du nicht dürfen. Du darfst unter keinen Umständen sein Grundstück mit irgendetwas bebauen, etwas abladen etc... Er könnte eigentlich fies sein und einen Rückbau verlangen. Bsp. Aufgraben und die 5cm abstemmen.

zitat..
stefanz13 schrieb: aber das geht beim Baggern lt. Baggerfahrer nicht anders


Doch das geht, rücke 10cm in deinen Grund hinein.

Mein Nachbar zB. hat sein Haus schon seit 12 Jahren stehen. Ich musste 1m aufschütten. Somit ist meine FBOK sogar höher als sein Zaun. Er hat damals seinen Zaun nicht genau gesetzt, aber eher zu Lasten seines Grundstückes. Er meinte einfach, ich solle doch meine Mauer bis an den Zaun setzen und somit bis zu 20cm in sein Grundstück rein, damit da dazwischen kein Unkraut wächst. Aber ohne schriftliche Vereinbarung werde ich das nicht machen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.4.2016  (#28)
Nochmals Entschuldigung: hab mich da von einigen Beiträgen zu OÖ irritieren lassen, stefanz hat ja eingangs klar geschrieben, dass es um NÖ geht (warum wird dann bei solchen Themen ständig mit Kommentaren zu anderen Bundesländern verwirrt, wenn´s dort völlig andere Gesetzeslage gibt?? was soll das bringen?)

Daher jetzt nochmal (zu NÖ): beide Niveauveränderungen sind bewilligungspflichtig, die MAuer mit dem Zaun ist zumindest anzeigepflichtig (wobei bei der Prüfung dr. die Baubehörde im Prinzip zw. Bewilligung und Anzeige kein Unterschied ist - lediglich das Verfahren und die Planunterlagen sind einfacher gestaltet).
Es kann natürlich sein, dass das alles bereits in den Einreichplänen klar enthalten war und somit schon ursprünglich mitbewilligt wurde - muss man halt in den Unterlagen (Einreichplan, Baubeschreibung, Bauverhandlungsniederschrift, Baubescheid usw.) genau nachlesen.
Ist das nicht der Fall (oder nur teilweise), dann brauchts halt eine neue Bewilligung oder Anzeige)

Zum Beitrag von gdfde: soweit ich das mitverfolgt habe, würde ich seinen Fall als Einzelfall mit Vorgeschichte in einer einzelnen Gemeinde mit einem bestimmten Sachverständigen sehen. Ich würde es nicht so verallgemeinern (bereits 10cm Niveauunterschied wären Stützmauer und würde dann Bewilligungspflicht bedeuten). Das steht weder eindeutig so im Gesetz, noch wird es allgemein so gehandhabt.

Und noch was zu stefanz: auch das Fundament darf die Grundgrenze NICHT überragen!! Und das lässt sich auch so machen. Was is, wenn der NAchbar dann irgenwann einmal dort selbst ein BAuwerk an die Grenze setzen möchte? Muss ER dann dein zu weit betoniertes Fundament abstemmen??

Was glaubt ihr da eingentlich alle, warum dieses Ding GrundGRENZE heißt???


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
21.4.2016  (#29)

zitat..
Hauslbauer schrieb: es soll noch leute geben die einfach nur wohnen wollen und ned nur streiten


Korrekt, und um diese "Streiterein" zu vermeiden, ists echt einfacher, wenn sich alle an die Regeln (Bauordnung usw.) halten...weil dann gibts in der Regel nix zum Streiten.
Der Streit wird eher durch so lose Zugeständnisse gefördert (ala warum soll der eine Nachbar die Mauer auf seine Kosten errichten und instand halten? bzw. er fragt gar ned, ob ers benutzen darf?)
Wie sieht die Situation aus, wenn die Mauer mal weg soll? usw....

zitat..
Hauslbauer schrieb: Anwalts + Gerichts kosten + einen Riesen streit


Warum Anwalt und Gericht?
Es steht klar in der Bauordnung, da ist der Bürgermeister als Baubehörde 1. Instanz am Zug.
Da gehts ned um Recht haben oder i-tipferlreiten, sondern um die Unterscheidung zwischen dein und mein.
Du stellst ja dein Fahrrad oder Auto auch ned beim Nachbarn in die Garage, nur weil er schon eine hat und da noch Platz ist emoji

zitat..
stefanz13 schrieb: Wir haben die Mauer von Anfang an geplant, d.h. sie wurde bei Baubeginn mit eingereicht! Das sollte doch reichen oder?


Ja, da sollte dann eh alles genau im Plan ersichtlich sein (inkl. Niveau usw.).
Die Niveauänderung wirst ja hoffentlich auch eingereicht haben.

zitat..
stefanz13 schrieb: Das Streifenfundament ist zu 5cm auf seinem Grund, aber das geht beim Baggern lt. Baggerfahrer nicht anders! Die oberste Kante ist halt weggebrochen!


Das ist schlecht, da wirst du ev. ein Problem bekommen...
Einerseits durch den Nachbarn, andererseits auch durch die Baubehörde (für Bauwerke auf Fremdgrundstücken gibts dann keine Fertigstellungsanzeige bzw. Benützungsbewilligung)...



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  •  gdfde
  •   Gold-Award
21.4.2016  (#30)

zitat..
stefanz13 schrieb: Wenn ich ihm erlaube das er zu meiner Mauer anschüttet, müsste er das Anschütten in seinem Einreichplan auch drinnen haben? Oder ist der Gemeinde das egal wie hoch die Erde rund ums Haus ist?


Klar muß er das in seinem Einreichplan auch drinnen haben.
Den hättest du aber bei seiner Bauverhandlung sehen können, falls er nicht schon vor dir eingereicht hat.

Der Gemeinde ists ned egal...es hängt wahrscheinlich auch vom Verantwortlichen für die Bausachen ab, wie genau sie da nach kontrollieren.
Die wenigsten werden in der Gemeinde rumfahren und die Höhenlagen nachkontrollieren.

Andererseits gibst du aber mit der Fertigstellungsanzeige an, dass alles nach einreichplan errichtet wurde...was dann ja nicht stimmt .

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  •  wolfi69
  •   Silber-Award
21.4.2016  (#31)
Völlige unsinnige Diskussion hier!! Warum stört es jemand, wenn eine Schalsteinmauer (!!) auf die gleiche Höhe wie am Nachbargrundstück aufgeschüttet wird? Wen in der Welt stört es, wenn 5cm Fundament in das Nachbargrundstück stehen. Falls der Überstand stört, kann man sich immer noch über eine Entschädigung einigen. Es ist schon richtig, dass man Bauvorschriften einhalten soll. Aber im Sinne einer guten Nachbarschaft sollte man nicht den Oberkontrollor spielen.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
22.4.2016  (#32)
@wolfi - Das einzig unsinnige ist dein Kommentar hier.
Du hast weder dem Threadersteller (stefanz), noch irgendwen anderen mit deinem Post weitergeholfen emoji

Wen die 5 cm stören, kannst dich in 30 Jahren entweder selbst oder deine Nachkommen fragen...weil spätestens dann hat dein Nachbar ein Recht auf diese 5 cm emoji

Wenns dich nicht stört, ists ok...mich störts jedoch schon, wenn man mich auf diese Art und weise ohne zu fragen "enteignet" und der Nachbar dann das Servitut einklagt...

Ich bin grad in dieser Situation emoji

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  •  stefanz13
22.4.2016  (#33)
danke mal für euren Input!
Hab meinen Nachbarn gestern kurz getroffen und wir werdn uns am Sonnatg zam setzen und drüber reden! Weil wie die meisten sagen wenn man das gescheit aus diskutiert ist am gescheitesten!
Nur in der heutigen Zeit muss man ja alles dann schriftlichen haben weil es gibt ja keine Handschlagqualität mehr!

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  •  maider187
22.4.2016  (#34)

zitat..
gdfde schrieb: Wen die 5 cm stören, kannst dich in 30 Jahren entweder selbst oder deine Nachkommen fragen...weil spätestens dann hat dein Nachbar ein Recht auf diese 5 cm


mein Bruder hatte das gleiche Problem vor zwei Jahren als er gebaut hat. Jedoch hat die Sache ganz anders begonnen und da war es dann am Schluss so das Feuer mit Feuer bekämpft wurde...
es ist so das er an die Grundstücksgrenze bauen musste, mit Nachbarin abgesprochen das er die Garage an die Grundstücksgrenze baut aber dafür den Zaunsockel ausgraben muss und danach wieder einsetzt. Nachbarin sagte ja kein Problem wenn danach alles wieder so ist wie es war.
Zwei Wochen später, Sockel weg, Garage da
vier Wochen später Brief von der Gemeinde gekommen --> Baustopp veranlasst wegen Klage durch Nachbarin!!!
Natürlich gleich versucht das Gespräch zu suchen und die Ursache zu erfahren. --> ging um den Sockel, Nachbarin konnte sich auf einmal nicht mehr an das Gespräch erinnern.
Am ende ist einer von Vermessungsamt gekommen und hat festgestellt das die Grundstücksgrenze zu Gunsten meines Bruders verschieben müsste. AM Anfang um 3 cm und nach hinten verlaufend bis zu einem halben Meter.

Bruder kam mit dem Angebot wenn Nachbarin die Klage zurückzieht und Baustopp aufhebt er davon absieht und es schriftlich abtritt...
Nachbarin blieb stur so musste sie nun einen neuen Zaun auf 50 Meter länge Bauen und den halben Meter verlaufend reinrutschen....
Kostet sicher mehr als wenn er ihr das Grundstück auf ihre kosten (Notar)abgetreten
es gibt für alles eine Lösung, bei euch gerade mal 5 cm. vielleicht kann man das ja mit einer gescheiten Grillerei gegenrechnen und auf alle fälle SCHRIFTLICH festhalten und beglaubigen lassen, selbst wenn du dafür den Notar zahlst

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  •  chris464
  •   Silber-Award
22.4.2016  (#35)

zitat..
Nur in der heutigen Zeit muss man ja alles dann schriftlichen haben weil es gibt ja keine Handschlagqualität mehr!


Hat damit genau nix zu tun, in 2 Jahren hast einen anderen Eigentümer wegen Verkauf oder Erbe nebenan und kannst dich brausen gehen wennst nix schriftliches hast.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
22.4.2016  (#36)

zitat..
maider187 schrieb: bei euch gerade mal 5 cm. vielleicht kann man das ja mit einer gescheiten Grillerei gegenrechnen und auf alle fälle SCHRIFTLICH festhalten und beglaubigen lassen, selbst wenn du dafür den Notar zahlst


Dafür brauchst keinen Notar.
Genau für solche Fälle gibts den §13 im Liegenschaftsteilungsgesetz.
Da kommt einer vom Vermessungsamt und wickelt das im vereinfachten Verfahren ab...also ohne aufwändige Geometervermessungen, Notarsachen und ist dann auch im digitalen Kataster ein für alle mal eingetragen.
Das ganze ist in der Regel mit ein paar hundert € abgetan.

Ich verstehe hier echt nicht die Diskussion, dass man die "gute Nachbarschaft" aufs Spiel setzt, in dem auf seine Rechte pocht und da als Buhmann abgestempelt wird, wenn man darauf aufmerksam macht.

Wenn sich jeder an die Regeln/Gesetze/Bauordnung hält, gibts m.E. viel weniger Streitpotential zwischen den Nachbarn und eine viel bessere Basis für eine echt gute Nachbarschaft.



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  •  Weichmann
16.7.2017  (#37)
Hätte dazu eine Frage: In unserer Nachbarschaft in NÖ wird eine "Einfriedung" mit 2,5 m Höhe gebaut. Die obere Kante ist Bodenniveau des Nachbarn, die untere die des Erbauers.Das wäre dann doch eine bewilligungspflichtige Stützmauer?

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