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Stützmauer Nachbar

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  •  stefanz13
20.4.2016 - 16.7.2017
37 Antworten | 14 Autoren 37
37
Hallo,

wir machen gerade unsere Gartenmauer fertig! (Schaltseine und dann Zaun drauf)
Diese Mauer hat die Funktion einer Stützmauer da wir ca. 75cm anschütten wollen damit der Garten gerade ist!

Jetzt zur Frage!
Als wir gerade beim Betonieren sind kommt der Nachbar (baut auch gerade) und sagt "super das ihr die Mauer macht, kann ich dann auch gleich zum Anschütten beginnen"emoji
Kann der Nachbar so einfach unsere Mauer zum Anschütten nehmen oder wie ist das geregelt? Wir haben immer nur gehört das der auf der linken Seite bei uns in der Ortschaft fürn Zaun zuständig ist!
Sind übrigens in NÖ zuhause!

  •  barneyb
  •   Silber-Award
20.4.2016  (#1)
Ist vielleicht eh gscheiter, wenn der auch anschüttet, damit dir die Erdlast nicht die Schalsteinmauer runterdrückt. Ist übrigens keine Stützmauer, wenn aus Schalsteinen

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  •  maider187
20.4.2016  (#2)
sei froh das er anschüttet ansonsten hätte er sonst euer Oberflächenwasser in seinen Garten.
Angeblich ist das mit dem Zaun kein Gesetz, bei uns in der Gasse haben wir auch die Linke Seite da der letzte Nachbar am Bach grenzt und somit keinen Zaun hätte aber der erste ganz am Anfang hätte dann zwei Seiten emoji

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  •  Hauslbauer
  •   Silber-Award
20.4.2016  (#3)
Wieso sollte er nicht anschütten dürfen?
soll er 1cm neben deine mauer eine eigene mauer bauen und dann an die anschütten oder wie?

Wenn ihr früher voneinander gewusst hättet, hättet ihr euch die mauer sparen können und einfach nur anschütten :)

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  •  stecri
  •   Silber-Award
20.4.2016  (#4)
Bin da ganz bei hauslbauer.
Ich beginn auch bald mit mauer und schütte ca 60cm auf. Neben mir unbebautes Grundstück. Würde ich keinen Sockel machen verliere ich durch das böschen sicher einiges.
Später schüttet Nachbar evtl auch hin. Müssen tut er nicht. Aber 60cm schalsteinwand sehen tja emoji

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  •  stefanz13
20.4.2016  (#5)

zitat..
maider187 schrieb: Angeblich ist das mit dem Zaun kein Gesetz, bei uns in der Gasse haben wir auch die Linke Seite da der letzte Nachbar am Bach grenzt und somit keinen Zaun hätte aber der erste ganz am Anfang hätte dann zwei Seiten


wir sind am Anfang der Siedlungemoji
Das ist mir schon klar das er nicht daneben auch noch eine Mauer macht aber ich schaue das kein Wasser und so zur Mauer kommt aber wenn ihm das egal ist weils ja nicht seine Mauer ist dann hab ja ich den Schaden! Das kann ja dann auch nicht sein!

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  •  ryancooper
20.4.2016  (#6)
steht die Mauer an der Grundgrenze, wahrscheinlich. was willst jetzt machen, verbieten kannst es ihm nicht das er anschüttet, sieh die positiven Aspekte. Rede mit ihm und er wird es auch sicher "wasserdicht" hinbekommen

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  •  Hauslbauer
  •   Silber-Award
20.4.2016  (#7)
Die mauer wird dann komplett un der erde verschwinden .... ist das nicht egal falls siefeucht wird?

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  •  barneyb
  •   Silber-Award
20.4.2016  (#8)
Warum überhaupt Mauer, wenn von beiden Seiten Erde? Einfach Erdbohrer holen und Löcher für Zaun setzen. Kostet einen Bruchteil an Geld/Arbeit/Mühe

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  •  deejay
20.4.2016  (#9)
ich frage mich auch, warum eine Mauer wenn ihr eh beide anschüttet?
Ziemlich sinnlose Geld vernichtung.
Ab und zu hilft mit einander reden.

Im übrigen, wenn eine "stützmauer" aus schalsteinen, dann darfst froh sein wenn er auch anschüttet, fällt wenigstens nichts um.

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  •  stefanz13
20.4.2016  (#10)
Warum sollt die Mauer aus Schalsteinen umstürzen?
Wir haben Grund betoniert und Bewehrung drinnen!

Wir haben ihn ja im Herbst gefragt und da hat er gsagt er bleibt auf dem jetzigen Niveau! Und jetzt dann seine Aussage!
Außerdem will er nicht auf das gleiche Niveau anschütten wie wir! Wir sind höher!

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  •  maider187
20.4.2016  (#11)

zitat..
stefanz13 schrieb: Wir haben Grund betoniert und Bewehrung drinnen!


bedeutet was? Frosttiefe? auf welchem Niveau beginnen die Schalsteine?

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  •  ryancooper
  •   Bronze-Award
20.4.2016  (#12)
wo ist das Problem? wenn er sowieso niedriger ist dann bröckelt sowieso erst sein Putz ab falls er die schalsteine verputzt, falls mit vorgesetzter Verschalung mit z.b. Lärchenholz oder Fassadenplatten ist es der Mauer ziemlich egal ob diese nass ist oder nicht
und wenn du auf deiner Seite verputzt dann ist nach deinen Angaben abgedichtet (Abdichtung bei Gartenmauer bzw. Stützmauer ist sowieso zu hinterfragen ob das Geld nicht woanders wichtiger eingesetzt werden soll)

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  •  deejay
20.4.2016  (#13)
ich seh schon, ihr werdet eine gute nachbarschaft haben!


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  •  stefanz13
20.4.2016  (#14)
Grund 80cm tief, Bewehrung drinnen und Steckeisen für die Schalsteine!

Mit Wasser wegbekommen meinte ich Noppenbahn und Drainage und was nur der Teil der rausschaut abdichten und verputzen!! Und er könnte ja einfach auf sowas verzichten und dann steht das Wasser die ganze Zeit bei der Mauer!

Also wir von unserer Seite wollen eigentlich nicht streiten aber uns hat einfach seine Aussage aufgebracht und jetzt wollten wir uns mal nur informieren ob er das darf, ob etwas niedergeschrieben darüber ist damit wir im Schadenfall etwas in der Hand haben!

Ich denke ich wird mit ihm nochmal ein Gespräch suchen!

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  •  maider187
20.4.2016  (#15)

zitat..
stefanz13 schrieb: Ich denke ich wird mit ihm nochmal ein Gespräch suchen!


das wäre das Beste!!! Erstmals hinterfragen wie er sich das vorstellt da du deine Mauer gerne verputzen würdest und deshalb mit einer Drainage gesorgt hast das die mauer trocken ist/bleibt.
Vielleicht kannst ihm ja dabei helfen wenn es dir so am herzen liegt und man lernt sich gleich ein bisschen besser kennen emoji

zitat..
stefanz13 schrieb: Mit Wasser wegbekommen meinte ich Noppenbahn und Drainage und was nur der Teil der rausschaut abdichten und verputzen!!


hast du auf beiden Seiten die Noppenbahn drauf?

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  •  stefanz13
20.4.2016  (#16)
Nein nur auf meiner Seite!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.4.2016  (#17)

zitat..
Hauslbauer schrieb: Wieso sollte er nicht anschütten dürfen?
soll er 1cm neben deine mauer eine eigene mauer bauen und dann an die anschütten oder wie?

zitat..
ryancooper schrieb: steht die Mauer an der Grundgrenze, wahrscheinlich. was willst jetzt machen, verbieten kannst es ihm nicht das er anschüttet,

Rein rechtlich (und das ist nicht immer die oft gelebte Praxis) liegt ihr da völlig falsch. Niemand darf an mein Bauwerk direkt anschütten - entweder er errichtet sich ebenfalls eine eigene Mauer oder er böcht ab. Noch mal der rechtliche Grundsatz im BAurecht(den hier viele immer wieder ignorieren wollen): Jeder "steht" für sich selbst, niemand darf sich an den NAchbarn "anlehnen".
Außerdem: wenn der Nachbar anschütten will, dann braucht er eine BAubewilligung. Dann ist stefan 1. als Nachbar dabei und 2. sollte die BAubehörde dann schon sagen, was der Nachbar zu tun hat.

Hat eigentlich stefan für seine Anschüttung und seine "stützmauer" mit Zaun eine Baubewilligung??? Oder gehts da überall recht "russisch" zu? Dann möge sich aber in ein paar Jahren, wenn gestritten wird, keiner irgendwo beklagen (außer vielleicht beim Salzamt)

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  •  Hauslbauer
  •   Silber-Award
20.4.2016  (#18)

zitat..
Karl10 schrieb: Rein rechtlich (und das ist nicht immer die oft gelebte Praxis) liegt ihr da völlig falsch. Niemand darf an mein Bauwerk direkt anschütten


rein rechtlich....
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Fassungslosigkeit-nach-Attacke-in-Leonding;art4,2147812 ;)

zitat..
Karl10 schrieb: wenn der Nachbar anschütten will, dann braucht er eine BAubewilligung


zumindest hier wo ich baue brauche ich bis 1,5m stützmauer keine Baubewilligung ....

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  •  ryancooper
  •   Bronze-Award
20.4.2016  (#19)
Achtung, falls du anschüttest und noch zaun drauf wird ja die Höhe von der Umzäunung von dem ursprünglichen Niveau gemessen. D.h falls er nicht anschüttet und du bereits 75cm angeschüttest hast und dann noch Zaun drauf hast könnte er sich aufregen wegen der Höhe (in OÖ 1,5 Gesamt ohne Bewilligung möglich)
Außer du hast alles bei der Einreichung angesucht dann ist es sowieso genemigt.
Wenn er ebenso aufschüttet dann hilft es dir bei der Höhe

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
20.4.2016  (#20)
mhmm, viele gutgemeinte tipps hier, aber die meisten leider falsch.
1.) Bundesland ist Niederösterreich
da ist seit der Neuerung der Bauordnung (2014 oder 2015) zwar eine Einfriedung im Bauland bewilligungsfrei, jedoch die Stützmauer nach wie vor bewilligungspflichtig.
Das mag in anderen Bundesländern (z.b. OÖ und Ktn, wenn ich mich jetzt nicht irre, mit den 1.5 m) anders sein...

2.) Es ist eigentlich egal, aus welchem Material die Stützmauer ist.
Es geht um die Funktion, d.h auch die Schalsteinmauer ist eine Stützmauer.

3.) in NÖ gilt es als Stützmauer, sobald auf der linken und rechten Seite der Mauer ein Niveauunterschied ist...auch wenns nur 10 cm sind.
Ich hab das selbst grad durchexerziert.
Wenns links und rechts gleiches Niveau hast, dann ist´s eine Einfriedung.

4.) Seit der neuen Bauordnung sind Abwasserableitungssachen auch aus der Bauordnung draussen und zivilrechtlich zu klären, solang ned das Nachbargebäude/Bauwerk betroffen ist.

5.) die Stützmauer ist und bleibt deine Mauer, d.h. der Nachbar darf sie für seine Anschüttungen nicht verwenden.
Detto darf er die Mauer auch nicht verputzen, mit Holzverkleidung verschönern, Bepflanzen usw.

6.) Jede Geländeveränderung ist in NÖ im Bauland bewilligungspflichtig.
Das gilt sowohl für dein geplantes Vorhaben und natürlich genauso fürn Nachbarn.
Idealerweise hat man das schon beim Einreichplan mitbedacht, sonst hast nochmal die Kosten für die Baubewilligung.

Man kann sich natürlich immer irgendwie einigen (z.b. sich die Kosten teilen, wenn eh beide Nachbarn irgendwie anschütten müssen), hat aber auch immer das Risiko, dass es irgendwann mal deswegen zu Konflikten kommen kann.
z.b. wer ist für die Instandhaltung verantwortlich?
Was passiert, wenn du in 10 Jahren die Mauer wegtun willst, dein Geländeniveau verändern willst usw.?
Und nach 30 Jahren hast dann sowieso keine Chance mehr, irgendwas zu verändern, weil ersessen usw.

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  •  Hauslbauer
  •   Silber-Award
20.4.2016  (#21)
es soll noch leute geben die einfach nur wohnen wollen und ned nur streiten .... was bringts mir das es mein recht wäre das er seine eigene mauer baut oder das es mein recht wäre das ich ihm das aufschütten "verbieten" lasse?

Anwalts + Gerichts kosten + einen Riesen streit mit meinem Nachbarn mit dem ich den nächsten 50 Jahre auskommen will/soll.

und das Ganze wofür? damit auf seiner Seite der Stützmauer nicht derselbe Dreck liegt wie auf meiner Seite?

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