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Straße

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  •  unsertraumhaus
26.4.2010
3 Antworten 3
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Hallo!
Wir haben ein Grundstück gekauft (insgesamt gibt es dort 4 (neue) Parzellen) für welche die Gemeinde eine Zufahrtsstraße errichten musste.
Diese haben wir als auch die anderen Grundstückseigentümer aliquot mit den Anschlussgebühren bezahlt.

Die Straße befindet sich unter unserer Parzelle (also links), wobei wieder links von der Straße noch ein privater Grünstreifen ist, dann eine Privatstraße und wiederum 4 Häuser einer etwas älteren Siedlung.

Diese Anwohner (der älteren Siedlung) befahren ihr Grundstück über diese Privatstraße (ist so, weil 2 von den 4 Anwohnern vor einiger Zeit aufgestockt haben und diese somit nicht mehr den Mindestabstand von der Straße von 3 Metern einhalten hätten können.
Nun ist einer dieser Anwohner auf die Idee gekommen, seine Privatstraße in einen Garten umzuwandeln und über unser Straße zu fahren. Der nächste und letzte Nachbar war auch gleich einverstanden.
(Hierzu ist noch zu erwähnen, dass dieser Nachbar uns und allen anderen sämtliche Steine in den Weg gelegt hat, damit dort nicht gebaut wird (wegen seiner Aussicht), freut sich nun aber sehr über diese Straße. Aber das ist eine andere Geschichte, weil seine Einwände sowieso haltlos waren).

Meine sachliche Frage nun hierzu: Die Eigentümer dieser 4 Parzellen haben für die Errichtung der Straße aliquot aufkommen müssen, welche nun aber von 6 Grundstückseigetümern benützt werden soll.
Grundsätzlich haben wir nichts dagegen, dass diese über diese Straße fahren, jedoch sehen wir nicht ein, dass wir diese alleinig bezahlen sollen.
Die Gemeinde können wir hierzu nicht befragen, da sich diese aus Allem heraushalten wollen.
Was ist eure Meinung hierzu?

Danke,
Sandra

  •  Chicken
26.4.2010  (#1)
Beratung - An deiner Stelle würde ich mich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen, solltest du eine Beratungsrechtsschutzversicherung (vorher mit Versicherung abklären, ob du dir deinen Anwalt selbst aussuchen kannst!) haben, würde ich diese nutzen! Ich denke, es schadet nicht, wenn man gut informiert ist und der Anwalt weiß in solchen Sachen genau Bescheid. Lieber einmal zuviel zum Anwalt als sich auf Aussagen von Laien verlassen (vor allem rechtliche Sachen) - das könnte böse enden! Solltest du keine Beratungsrechtsschutz haben, soviel kostet eine Beratung beim Anwalt auch nicht und zumindest bist du dann gut informiert. Zu verlieren hast du nichts!

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  •  Karl10
26.4.2010  (#2)
welches Bundesland??? - ist auch hier wichtig!
Zum besseren Verständnis wär eine Skizze der Situation recht hilfreich. Du beschreibst das etwas verwirrend.

Eines vorweg: du schreibst: ...die Gemeinde musste eine Zufahrtsstraße errichten...welche ihr (mit den anderen Grundeigentümern) aliquot bezahlen musstet.. weiters schreibst du: "Anschlussgebühren". Da meinst du wohl "Aufschließungsabgabe". In dieser sind auch die Kosten der Straße pauschal inkludiert. Eine konkrete Bezahlung der Straßenbaukosten durch die Anrainer erscheint mir sehr sonderbar (wäre zumindest in NÖ nicht gesetzlich gedeckt).
Was hat diese Straße für eine Flächenwidmung?
Wer ist grundbücherlicher Eigentümer dieser Straße?
Ist das Benützen eventuell durch Servitut geregelt??



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  •  johro
26.4.2010  (#3)
hallo - wie Karl schon schreibt, mussten doch alle "Aufschliessungskosten" bezahlen, damit wäre die Strasse abgedeckt, egal wann und wo die Strasse gemacht wird.

lg
johannes

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