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[Stmk] Vereinfachtes Verfahren bei LWWP wirklich nötig? [Stmk]

   
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  •  Canonio
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
3.9. - 11.9.2025
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Eigentlich wollte mein slowenischer Heizungsinstallateur diese Woche schon eine LG HM123HF einbauen. Trotz Nachfrage meinerseits hat er komplett verschlafen alles notwendige mit dem österreichischen Behörden abzuklären. Ich hab mir nun mal §20 und 33, die für WP WP [Wärmepumpe] zuständig sein sollen, durchgelesen und denk mir schon wieder, warum bei uns so viel Bürokratie herrscht. Ist das Verfahren inkl Baupläne in 1:1000 vom Planungsbüro (kosten wahrscheinlich ein halbes Vermögen) und das Fragen aller Nachbarn wirklich notwendig, wenn ich selbst in Sketchup die Abstände zur Grenze in mein Vermessungsgutachten einzeichnen könnte und laut Schallrechner die Schallpegelgrenzen eingehalten werden? Hat es jemand schon ganz einfach mit einer selbstgemachten Skizzen und einem A4 Wisch mit Unterschriften der unmittelbaren Nachbarn bei der Gemeinde eingereicht?

  •  FischerKS
10.9.2025  (#1)
Da wir ein Fachbetrieb für Kälte & Elektro sind, haben wir sehr oft damit zu kämpfen, der Ziviltechniker der mit uns arbeitet verlangt für alle Einreichunterlagen 1500€ netto, du brauchst nämlich einen Plan von einem befugten Planverfasser und das sind nur Baumeister, Holzbaumeister und Ziviltechniker. Ich kann dir aus Erfahrung sagen, wenn sich wer beschwert, gibt es richtige Probleme. Wir mussten sogar ein Gerät genehmigen lassen wo rundherum nur Wälder waren, da mussten die Wald Besitzer unterschreiben ( war in Riegersburg ) da diese Parteistellung haben ansonsten hätte es einen Abrissbescheid gegeben. 

Bei den Gemeinden von denen ich weiß das die angenehm und unkompliziert sind, mach ich teilweise die Unterlagen noch selber, aber mittlerweile haben alle Gemeinden rundum Graz schon eigene Sachverständige für solche Dinge die das sehr genau drauf achten.

So ist das leider bei uns Steirern die Niederösterreicher und Oberösterreicher haben es da einfacher da gibt es nur den Zivilrechtsweg wenn sich jemand beschwert.

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  •  Canonio
11.9.2025  (#2)
"Wenn sich wer beschwert". Wer soll sich denn beschweren, wenn vorher jeder Grundbesitzer rundrum dem Aufbau der Anlage per Unterzeichnung des Einreichplans zugestimmt hat? 

Der Herr von der Gemeinde meinte zu mir ein Plan vom Installateur würde ihm reichen, sofern dieser fundiert ist. 1:500 Lageplan, 1:100 Grundriss. Beides von den Anrainern unterschrieben.

Weißt du eigentlich schon näheres zum Bürokratieabbau (hoffentlich im Oktober), also der Verlagerung dieses Verfahrens zum simplen Meldepflichtigen Verfahren? Wenn das bald käme, wäre es natürlich besser noch 1RM Holz anzuschaffen und die WP WP [Wärmepumpe] erst Ende Oktober einbauen zu lassen. Ehrlich gesagt hab ich nämlich keinen Bock nochmals 7-10% des eh schon hohen WP WP [Wärmepumpe] Preises nochmals für einige Stunden Arbeit eines Planzeichners auszugeben.

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  •  FischerKS
11.9.2025  (#3)
Aso da hab ich wohl was durcheinander gebracht, wenn der Gemeinde dieser Plan genügt hast du mit dem Unterschriften der Nachbarn selbstverständlich kein Problem sofern halt alle unterschreiben, ansonsten muss du eine Bauverhandlung machen.

Von dieser Vereinfachung hab ich noch gar nichts mitbekommen, das wäre aber ein Segen in der Stmk, kann ja nicht sein das eine Klimaanlagen einreichung bei der Gemeinde teilweise mehr kostet als die Klimaanlage selbst.

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