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Stmk: Solarpflicht trotz Fernwärme ??

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  •  DonPietro
7.9. - 10.9.2012
4 Antworten 4
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Hallo Miteinander,
Unser Bausachverständige will uns trotz Fernwärmeanschluss (lokales Hackschnitzelwerk) eine Solaranlage vorschreiben, obwohl meiner Meinung nach das Baugesetz bei Fernwärme KEINE Solaranlage vorschreibt. Frage: kann der Bausachverständige mir trotzdem eine Solaranlage vorschreiben ? Wie soll ich vorgehen bei der Einreichplanung.

Anbei der Auszug aus dem Gesetzestext:

(6) Unabhängig von der Regelung gemäß Abs. 5 hat bei der Errichtung neuer Wohnbauten die Warmwasserbereitung unter Verwendung thermischer Solaranlagen oder direkt aus anderen erneuerbaren Energieträgern, sofern deren Einsatz jeweils nicht wirtschaftlich unzweckmäßig ist, oder über eine Fernwärmeversorgung aus erneuerbaren Energieträgern oder hocheffizienter Kraft Wärme Kopplung, wenn diese ganzjährig verfügbar ist, zu erfolgen.

  •  eggerhau
8.9.2012  (#1)
Solarpflicht.@DonPietro
Frage: Liefert die Fernwärmversorgung über das ganze Jahr Wärme oder nur während der Heizperiode? Man beachte

zitat..
...wenn diese ganzjährig verfügbar ist....


In diesem Sinne
HDE

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  •  DonPietro
8.9.2012  (#2)
wir könnten ganzjährig Wärme bekommen ...

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  •  Microft
10.9.2012  (#3)
Da wir gerade bei unserem Reihenhaus Bau auch Fernwärme haben, war die Aussage unseres Bauträgers auch: da wir am Primären Fernwärmenetz hängen (also ganzjährig verfügbar) ist keine Solar notwendig.

mbg

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  •  eggerhau
10.9.2012  (#4)
...ist keine Solar notwendig.. - @Microft
Eine Solaranlage für`s Warmwasser macht einfach Sinn. Nicht nur wegen der Zuschüsse "...weil wir sonst ja keine kriegen..." oder der Vorschriften.
Es gibt aber Fernwärmeanbieter die Solaranlagen nicht zulassen. Weil die ihre Wärme im Sommer dann nicht loswerden.
Einfach mal nachfragen.
In diesem Sinne
HDE


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