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Steinmauer des Nachbarn

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  •  Kirschmuffin
13.5. - 16.5.2013
15 Antworten 15
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Liebe Forums-Gemeinde,

wir möchten gerne in OÖ ein Haus bauen.
Grundstück ist schon vorhanden, jetzt haben wir folgende Situation:
Der Nachbar hat vor ca 4 Jahren gebaut und seit letztem Jahr eine niegelnagelneue Natursteinmauer zur Befestigung seines aufgeschütteten Grundstücks hingestellt.
Nun müssen auch wir aufschütten (Risiko von Hochwasser), wir wissen aber noch nicht genau wie viel (schätzung ca 60 -70cm).
Wir würden halt dabei auf unserer Seite seine Mauer zuschütten. Kann er uns da rechtlich was anhaben? Wenn wir auf gleiche Ebene mit ihm gehen, ist seine Mauer im Prinzip fürn Hugo.. aber teuer aussehen tut sie (im Moment halt noch)

Wir werden in den nächsten Wochen mal das Gespräch mit ihm suchen, wollen aber nicht komplett planlos ins Rennen gehen.

Hat jemand eine ähnliche Situation?

Wir sind für jeden Input dankbar!
LG Kirschmuffin&Partnerin

PS: Da wir uns noch in der Anfangsphase befinden, sind wir beim Fragen und recherchieren noch nicht so sattelfest, bitte entschuldigt daher etwaige "blöde Fragen".

  •  kech
  •   Bronze-Award
13.5.2013  (#1)

Wurde die Errichtung dieser Mauer bzw. die Aufschüttung Eurem Nachbarn von der Gemeinde als Hochwasserschutz aufgetragen, werdet Ihr ohnehin auch aufschütten müssen.
Vor dem Gespräch mit dem Nachbarn würde ich mich daher beim Bautechniker der Gemeinde erkundigen, ob bei einem evt. geplanten Bau mit einer solchen Bescheidauflage zu rechnen ist.
Der Nachbar musste in einem hochwassergefährdeten Baugebiet damit rechnen, dass auf dem Nebengrund auch aufgeschüttet werden würde. Er kann die Natursteinmauer ja wieder abtragen, wenn sie ihre Funktion als Stützmauer verlieren würde.

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  •  Kirschmuffin
13.5.2013  (#2)
Danke! - Also ich habe jetzt auch nochmal auf der Gemeinde angerufen, der zuständige Herr hat auch gemeint, das dürfte eigentlich kein allzugroßes Problem sein. Er soll auf seiner Seite machen was er will, wir können auf unserer Seite machen was wir wollen.

Wir werden jetzt mal das Gespräch suchen und gucken wie er reagiert, wenn wir seine schöne Mauer eingraben. =(

LG

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.5.2013  (#3)

zitat..
Kirschmuffin schrieb: Wir würden halt dabei auf unserer Seite seine Mauer zuschütten. Kann er uns da rechtlich was anhaben?

Na sicher kann er. Du hast auf seinem Grundstück nichts zu suchen und schon gar nicht darfst an seine Mauer einfach anschütten - soweit die rechtliche Seite. Im beiderseitigen Einvernehmen geht natürlich auch was anderes.

zitat..
kech schrieb: Der Nachbar musste in einem hochwassergefährdeten Baugebiet damit rechnen, dass auf dem Nebengrund auch aufgeschüttet werden würde

Sehe ich nicht so. Und selbst wenn er damit rechnen hat müssen, muss er deshalb nicht zwangsläufig dulden, dass an seine Mauer ganz einfach angeschüttet werden darf. Muss halt Kirschmuffin unmittelbar daneben eine eigene Mauer machen

zitat..
Kirschmuffin schrieb: Er soll auf seiner Seite machen was er will, wir können auf unserer Seite machen was wir wollen.

Ja genau: jeder macht was er will, ABER: jeder auf SEINER Seite und ohne sich an den anderen "anzulehnen"

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  •  kech
  •   Bronze-Award
14.5.2013  (#4)
@karl10
Ich bin da ganz bei dir, dass der Nachbar kein Zuschütten seiner Mauer dulden muss. Wenn aber zwei Grundstücke niveaugleich aufgelandet werden, braucht es keine Mauer mehr.
Zwei Mauern direkt nebeneinander, aber mit Minimalabstand, sind mM keine praktikable Lösung.
Kirschmuffin will ja ohnehin das Gespräch mit dem Nachbarn suchen.

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  •  bautech
14.5.2013  (#5)
Wie jetzt? 2 Einfriedungen an einer Grenze? - In meinem Fall schütt ich ja die Nachbarmauer auch ein (zwar nur 40cm, aber immerhin) - gibts nicht immer die Verpflichtung zur Errichtung einer Einfriedungsseite (in NÖ rechts?!?) Egal wie die ausgestaltet is, auf meiner Seite mach ich schon noch, was ich will würd ich meinen...
Ist ja sinnbefreit - warum nicht Mauer entfernen und auf fertiges Gelände wieder aufschlichten?


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  •  gloitom
  •   Gold-Award
14.5.2013  (#6)
@bautech - Ja genau 2 Mauern, jeder ist für die Geländeveränderung auf seiner Seite zuständig. Jeder hat unabhängig vom anderen dafür zu sorgen, dass diese zu keinen Beeinträchtigungen beim Nachbarn führt.
Soweit zur Theorie, praktisch lässt sich das ev. auch einvernehmlich regeln...

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
15.5.2013  (#7)
@bautech -

zitat..
bautech schrieb: gibts nicht immer die Verpflichtung zur Errichtung einer Einfriedungsseite (in NÖ rechts?!?)


Nö, gibts nicht.
Wäre auch rechtlich gar nicht möglich, da es auch Grundstücke gibt, die nicht zur gänze im Bauland liegen und man dort gar nix bauen darf (Stichwort Bauwerk im Grünland).
d.h. dann würde nur ein Teil des Grundstückes, nämlich der des Bauplatzes eingefriedet sein...
Du darfst aber einen Zaun machen (aber ohne Betonfundament).

Siehe auch § 17 Bewilligungs- und anzeigefreie Vorhaben in der nö. Bauordnung.
"(1) Bewilligungs- und anzeigefreie Vorhaben sind jedenfalls:
3.
Einfriedungen im Grünland, die keine baulichen Anlagen sind und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans errichtet werden,"



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  •  joker
15.5.2013  (#8)
Wenn man das Niveau verändert, muss man eine Stützmauer errichten, damit kein Wasser o.a. auf das Nachbargrundstück gelangen kann, soviel ich weiß.

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  •  bautech
15.5.2013  (#9)
@gdfde - Aber hier ist schon von 2x Bauland-Wohngebiet die Rede - oder? Und da gibts mMn schon die Pflicht, einen Zaun (keine Einfriedung, mein Fehler) herzustellen...
Und wie joker richtig schreibt - es gibt die Vorgabe, kein Wasser auf Fremdgrund zu leiten. Ob dies nun durch eine Einfriedung meinerseits passiert oder ich einfach die 10cm (?) unter der bestehenden Einfriedung des Nachbarn bleibe, sollt imho Holler sein... oder stehts explizit wo?


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
15.5.2013  (#10)

zitat..
joker schrieb: Wenn man das Niveau verändert, muss man eine Stützmauer errichten, damit kein Wasser o.a. auf das Nachbargrundstück gelangen kann, soviel ich weiß.


Das kann ich mir nicht vorstellen bzw. stimmt das sicher nicht.

zitat..
bautech schrieb: Aber hier ist schon von 2x Bauland-Wohngebiet die Rede - oder? Und da gibts mMn schon die Pflicht, einen Zaun (keine Einfriedung, mein Fehler) herzustellen...


Nein, stimmt auch nicht, dann wären ja alle Bauplätze eingezäunt emoji

zitat..
bautech schrieb: es gibt die Vorgabe, kein Wasser auf Fremdgrund zu leiten. Ob dies nun durch eine Einfriedung meinerseits passiert oder ich einfach die 10cm (?) unter der bestehenden Einfriedung des Nachbarn bleibe, sollt imho Holler sein.


Nein, du darfst seine Mauer nicht zuschütten, wie karl10 schon geschrieben hat.
Was passiert, wenn er die Mauer wegreissen will?
Ist ähnlich, wenn 2 Häuser direkt aneinander gebaut werden.
Da müssen auch 2 Mauern hingestellt werden.

Du mußt halt dafür sorgen, dass nicht übermässig viel Regenwasser rüberrinnt.
Das kann man durchaus auch mit einer Böschung machen, mit einer Drainage oder was auch immer.

btw., zumindest in NÖ sind Niveauveränderungen im Bauland bewilligungspflichtig, d.h. man sollte das gleich bei der Bauverhandlung mitmachen.
Dort bekommt man dann auch die Auflagen mitgeteilt.

Einigen kann man sich immer mit dem Nachbar, dass er erlaubt, seine Mauer zuzuschütten...

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  •  joker
15.5.2013  (#11)

zitat..
btw., zumindest in NÖ sind Niveauveränderungen im Bauland bewilligungspflichtig, d.h. man sollte das gleich bei der Bauverhandlung mitmachen.


Stimmt, und um zu vermeiden dass Regenwasser aufs Nachbargrundstück rinnt, wird dann bei der Bauverhandlung eine Mauer vorgeschrieben. (Also bei Niveauveränderungen) ;)

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  •  kech
  •   Bronze-Award
16.5.2013  (#12)
Ich würde doch mal davon ausgehen, dass Kirschmuffin und sein Nachbar noch vor der Bauverhandlung zu einer vernünftigen Lösung kommen. Was hätte der Nachbar davon, wenn neben seiner Mauer eine weitere gebaut wird und er die Stirnseite seiner dekorativen Natursteinmauer weder sieht noch evt. Sanierungsarbeiten an dieser Seite durchführen kann. Spätestens bei der Bauverhandlung würde ansonsten ohnehin zu klären sein, welche bautechnischen Maßnahmen erforderlich, machbar und vor allem sinnvoll sind.

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  •  Kirschmuffin
16.5.2013  (#13)
Danke nochmal - an alle, die hier mal ihre Sicht abgegeben haben.

Im Moment verhält es sich so, dass seine Mauer eine Stützmauer ist, dh er sieht sie im Prinzip garnicht.
Er hat auch auf seiner Seite eine Hecke gepflanzt, die später mal ein ordentlicher Sichtschutz werden soll.
Wenn wir auch auf das selbe Niveau aufschütten auf unserer Seite, decken wir im Prinzip die sichtbare Mauer auf unserer Seite ab.
Wenn ich auf meiner Seite das Recht habe, zu machen was ich will, dann kann ich ja wohl auf der Grundgrenze Erde haben, er kann ja auch "was haben" in seinem Fall halt Stein.
Wenn ichs mir aussuchen könnte, würde ich eh so verbleiben wie es ist. Die Mauer ist ja wirklich schön!!!

Hier mal eine Skizze, zum besseren Verständnis.

Den Gesprächstermin vereinbaren wir erst, wenn wir einen Plan vom Haus haben, dann checken wir gleich alles auf einmal ab.

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  •  Kirschmuffin
16.5.2013  (#14)
Ok, das mit dem Bild geht irgendwie nicht emoji


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  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
16.5.2013  (#15)
@Kirschmuffin - http://www.energiesparhaus.at/hilfe/beitrag-im-forum-erstellen-bild_esh.asp

schon gelesen? was genau funktioniert denn nicht?

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