« Hausbau-, Sanierung  |

Statik bei Bauvorhaben des Nachbarn an Grundgrenze

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  hausplanung
  •   Silber-Award
9.11.2025 0
0
Liebes Forum,

vor einigen Jahren wurde bei mir an der Grundgrenze eine teilversenkte Garage abgerissen und durch einen Keller samt EG ersetzt. Der Keller wurde ca. 1m von der Grenze abgerückt, das EG geht bis zur Grundgrenze. Die alte Garagenwand an der Grundgrenze wurde überhalb des Bodenniveaus abgerissen und dient als Streifenfundament für das EG. Der Neubau (Keller+EG) ist etwas nach hinten gerückt, sodass die alte Garagenwand hinten um ca. 1m ergänzt wurde und vorne quasi ca. 1m übersteht. Weiters wurde der Garagenwand ihr "Fuß" gelassen, sprich ca. 30cm des Fundaments (siehe Fotos) und der Zwischenraum zwischen Garagenwand und Kellerwand wurde mit Füllbeton und Schotter verfüllt. Das Kellerfundament ist entsprechend tiefer als das ursprüngliche Fundament der Garage. Der Baumeister meinte damals, wenn am Nachbargrundstück irgendwann mal an der Grenze gebaut werden sollte, muss der künftige Bauherr aufpassen, dass er keine Lasten auf meinen Grund hin ableitet. Dies soll ich in so einem Fall am Bauamt deponieren, da der Bauherr auf den Bestand Rücksicht nehmen muss.

Nun meine Fragen dazu:
Mein Baumeister meinte damals:
-wenn der Nachbar nur ein EG baut, müsse dieser eine Auskragung machen, da sonst die Last seitlich in die alte Garagenwand ginge
-wenn der Nachbar auch einen Keller baut, müsste er auf das Niveau meines Kellers runtergraben und dabei die etwas höher liegende Garagenwand unterfangen. Würde er einen niedrigen Keller bauen wollen und nur auf die Tiefe der Garagenwand runtergraben, würde erst wieder die Last seitlich in die Kellerwand gehen (die ja zwar 1m abgesetzt, aber tiefer ist)
-bzgl. meiner Frage wie es mit einem Carport des Nachbarn aussehen würde, meinte er, direkt daneben wäre auch das ein Problem, wenn das Carport davor, also zwischen Straße und meinem Neubau ist, eher kein Problem. Wobei auch in diesem Fall, so meinte er der eine Steher am Eck meines Neubaus (im Bereich der überstehenden Garagenwand) problematisch sein könnte.

Wie seht ihr das (insbesondere die Sache mit Carport)? Ist ein Carport wirklich so eine Last? Dann dürfte der Nachbar ja theor. nichtmal ein schwereres Auto frei dort hinstellen? Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass man aufpassen muss, wenn man zb ein Auto direkt an das Gebäude des Nachbarn parkt. Bei einem ganzen EG evtl. samt Keller verstehe ich es natürlich schon.

hier sieht man links die alte Garagenwand und den Keller

_aktuell/20251109562654.png

hier den Boden des EG, rechts neben der Holzverschalung sieht man auch noch den zur Straße hin überstehenden Teil der Garagenwand

_aktuell/20251109537404.png



Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]