« Baurecht  |

Spielturm Nachbar Abstand Niederösterreich

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Kitt
23.10. - 26.10.2020
9 Antworten | 7 Autoren 9
9
Hallo!
Ich habe eine Frage zu dem Spielturm von unserem Nachbarn. Unser Nachbar baut einen fast 4m hohen Spielturm, maximal 1m geschätzt von unserem Grundstück entfernt. Ist das erlaubt (in Niederösterreich?) Fundamente sind einbetoniert. Grundsätzlich stört es mich nicht, ich wollte nur die rechtliche Lage nachfragen. 

Danke für die Auskunft!

Lg 
Kitt

  •  kernoel
  •   Silber-Award
23.10.2020  (#1)
Wenn es Dich nicht stört, lass ihn einfach. 

1
  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
23.10.2020  (#2)
Ich glaube nicht dass da in die Definition "Gebäude" fällt, habe aber natürlich Null Ahnung welche Regelungen es da sonst gibt...

1
  •  DeletedUser002
23.10.2020  (#3)
Hi !

Ich habe vor vielen Jahren ein (Kinder-)Baumhaus in 2,5 bis 5 Meter Höhe errichtet.

Bin davor brav zum Bauamt (NÖ, Bez. Mödling) getrottet:
"Kinderspieleinrichtungen (Baumhäuser, Klettergerüste,..) sowie Hochstände (Jagd) können bewilligungs- und anzeigenfrei errichtet werden."
Einzig darf die direkte Privatsphäre der Nachbarn nicht eingeschränkt werden (das könnte bei Dir ev. zutreffen).

Also der Spielturm Eures Nachbarn sollte nicht unmittelbar neben Eurer Terrasse erbaut werden.
So zumindest habe ich die Worte des Bauamtes in Erinnerung.
Ob das eine rechtliche Grundlage hat oder nur eine Empfehlung des Bauamtsleiters war kann ich nicht sagen.

Frag einfach bei Deiner Gemeinde an.

lg Martin

1


  •  chrismo
  •   Gold-Award
23.10.2020  (#4)

zitat..
DeletedUser002 schrieb: Einzig darf die direkte Privatsphäre der Nachbarn nicht eingeschränkt werden (das könnte bei Dir ev. zutreffen).

Erstens glaube ich nicht, dass man seitens der Bauordnung ein Recht auf Privatsphäre hat. Und überhaupt passt das dann nicht zusammen mit einem bewilligungsfreien Spielgerät. Oder anders gefragt: wer prüft das, wenn das Aufstellen bewilligungsfrei ist? 🤔

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.10.2020  (#5)
§17 Zif. 9 NÖ Bauordnung: bewilligungs- und anzeigefrei sind.....Spiel- und Sportgeräte. Wenn etwas in diese Kategorie fällt, dann gibts dafür keinerlei (baurechtliche) Regeln; also auch keine Abstandsvorschriften und schon gar nicht sowas wie "Privatsphäre" (dieser Hinweis des Bauamts ist jedenfalls Unsinn).

Aber: diese Kategorie "Spiel- und Sportgeräte" hat auch irgendwo seine Grenzen.
Einerseits heißt es hier "Geräte", sonst wär ja z.B. eine Schiflugschanze auch bewilligungsfrei; was sie aber sicher nicht ist.
Eine gwisse Erklärung zum Thema bewilligungsfreies Spielgerät liefert der Kommentar zur NÖ Bauordnung von Kienastberger/Stellner-Bichler, der wie folgt lautet:
"Allerdings wird die Abgrenzung zur baulichen Anlage anhand der Ausführung des Vorhabens und nicht allein aufgrund der Bezeichnung als Spielgerät zu treffen sein (z.B. Baumhäuser, Plattformen udgl.)"
Da mag sich jetzt jeder seinen eigenen Reim drauf machen.....

1
  •  chrismo
  •   Gold-Award
23.10.2020  (#6)

zitat..
Karl10 schrieb: Aber: diese Kategorie "Spiel- und Sportgeräte" hat auch irgendwo seine Grenzen.


Das stimmt. Da habe ich einen kuriosen Fall gefunden, wo jemand eine Pferdeführanlage als Spiel/Sportgerät definiert haben wollte (weil er für den Bau keine Genehmigung hatte), das Gericht aber entschieden hat, dass eine "Pferdeführanlage" das nicht ist, weil Pferde nicht spielen und sporteln sondern nur Menschen emoji

Im Urteil wird auch erläutert welche Nutzung ein Spielgerät auszeichnet. Konkret definiert das Gericht ein Spielgerät so, dass es "zum Vergnügen oder Zeitvertreib oder allein aus Freude an der Sache selbst" genutzt wird.

Wenn es also keinen anderen Zweck erfüllt (z.B. der Nachbar da einen Griller und Gartengarnitur draufstellt und dort isst), dann kann er das so hinbauen.

(siehe https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_NI_20180302_LVwG_AV_1075_001_2016_00/LVWGT_NI_20180302_LVwG_AV_1075_001_2016_00.pdf)

1
  •  DeletedUser002
23.10.2020  (#7)

zitat..
Karl10 schrieb: dieser Hinweis des Bauamts ist jedenfalls Unsinn

Ja ok, sind halt Beamte...🙄
Wie sollte ich mich auch gegen solche Ansagen schützen?
Den nächsten Beamten konsultieren...? 🤣

Bei meiner seinerzeitigen Anfrage empfand ich die Antwort des Bauamtes allerdings diplomatisch gut gelöst...auch wenn ich jetzt erfahren muss, dass es Unsinn ist.
Logisch und respektvoll wäre es für mich als Bürger gewesen.
Stand aber nie in Diskussion, da das Baumhaus/der Baum ziemlich mittig am eigenen Grundstück steht.

In meinem Fall beim Bauamt ging es nicht um "Spiel- und Sportgeräte" (auch Erwachsene können "spielen"), sondern um ein "Baum-/Kletterhaus für Kinder", auf Körpergröße bis 1,50m gebaut.
Ich selbst bin nur 1x jährlich oben...um Nadeln/Bockerln und Blätter vom Dach abzukehren.🙁

Mmmmm...:
Wie groß und wie hoch dürfte ich nun einen Spielturm für Erwachsene bauen?
Also nur "zum Vergnügen oder Zeitvertreib oder allein aus Freude an der Sache selbst"?
Und wie knapp an des Nachbars Terrasse/Schlafzimmerfenster?

Fragen über Fragen...😀

LG Martin



1
  •  andibeee
25.10.2020  (#8)
Ich hab selbiges auch beim Bauamt nachgefragt, auch hier war die Aussage, ich könne es an meinem Grundstück verbauen wo ich möchte und es gibts keine Einschränkungen was die Höhe betrifft. Also hier gibts mal nicht zu befürchten, aber auf dem Zivilrechtsweg kann dir aber vieles passieren.....

1
  •  Kitt
26.10.2020  (#9)
Vielen Dank für die Antworten!

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Veränderung der Höhenlage des Geländes Glf NÖ