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Spiel der Bank?

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  •  Pamela202
9.5. - 19.5.2017
13 Antworten | 9 Autoren 13
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Hallo liebe Forum Mitglieder!
Ich habe vor einen Kredit für unser Einfamilienhaus abzuschließen (Kreditsumme 160.000 EUro, Sicherstellung 150.000 Euro).
Ich habe zwar das Bargeld von meinen Eltern bekommen, mit dem möchte ich mir aber später eine Eigentumswohnung zur Vermietung kaufen, und vorerst das Bargeld als Sicherstellung für den Kredit nehmen. Ich habe schon eine Bank gefunden die passende Konditionen hätte. Zuerst war der Nominalzinssatz bei 1,95%, (Fixzins für 20 Jahre, pönalefreie Rückzahlung) sodass ich gesagt habe ich bleibe bei dieser Bank. Nun verzögert sich der Kreditabschluss leider immer mehr, und nun bin ich bei 2,25%. Der Hausbau steht kurz bevor und die Beraterin sagt mir sie kann gegen den Zinssatz nichts machen, der schwankt täglich. Ich musste das Bargeld zu diese Bank transferieren, gestern wollte sie mir schon Wertpapiere kaufen (WP als Sicherstellung). Das habe ich dann abgelehnt, ich möchte zuerst einen passenden Kreditvertrag.

Ist das wirklich so, dass sie als Bankangestellte keine Möglichkeit hat, mir wieder die 1,95% zu geben? Der EURIBOR sinkt doch ständig, ich verstehe nicht wieso der Zinssatz nun höher ist!

Ich wäre euch für Ratschläge sehr dankbar!

MFG

  •  agricola1
9.5.2017  (#1)
also wenn du 150K bar mitbringst und 150K Kredit willst, dann ist der Zinssatz von 1,95 eher ein schlechter Witz. da würde ich schauen das du so Richtung 1,75 kommst für 20Jahre, Risiko für die Bank = 0

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  •  agricola1
9.5.2017  (#2)
wechsel doch einfach mal die Bank oder schreib die verdächtigen hier im Forum an die schnelle Katze z.b.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
9.5.2017  (#3)
Wenn sie das Angebot nicht eingeloggt hat, ist es verloren - muss dich wieder nach dem jeweiligen tagesaktuellen Fixzins-SWAP richten.
Ich kannte keinen, der 1,95% 20 Jahre fix machte!
Sieht konfus aus ....
Und was will sie jetzt Wertpapiere kaufen?!

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  •  Infos
9.5.2017  (#4)
Bargeld als Sicherstellung für einen Kredit ? Warum nimmst du nicht gleich das Bargeld ?

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  •  utes
  •   Gold-Award
9.5.2017  (#5)

zitat..
Pamela202 schrieb: Ich habe zwar das Bargeld von meinen Eltern bekommen, mit dem möchte ich mir aber später eine Eigentumswohnung zur Vermietung kaufen,


warum nimmst du dir das geld nicht dann auf wenn du die ETW kaufst?

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  •  chrismo
9.5.2017  (#6)
Wenn die ETW vermietet wird, wären die Kreditzinsen auch steuerlich als Werbungskosten absetzbar!

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  •  Baumau
  •   Bronze-Award
10.5.2017  (#7)
Ich bin da bei chrismo. Was du da vorhast ist steuerlich und wirtschaftlich unsinnig.

Du würdest jetzt Zinsen zahlen obwohl du das Kapital schlecht verzinst auf einem Sparbuch hättest. Darauf zugreifen wirst du nicht können wenn es als Besicherung dient & durch die Inflation wird das Geld auch weniger wert.

Bei einer Vermietung sind die Zinsen und Geldbeschaffungskosten steuerlich absetzbar.

Also machts nur Sinn die private Immobilie bar zu zahlen & die vermietete zu finanzieren, wenn für beides nicht genug liquide Mittel da sind.

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  •  Pamela202
10.5.2017  (#8)
Danke für eure Beiträge.

Kann man die Kreditzinsen für eine ETW noch steuerlich absetzen? Ich habe gehört dass das jetzt nicht mehr möglich ist seit der Steuerreform? Wisst ihr da Genaueres?
Ich mache das, weil man das Geld der Eltern besser nicht in Ehevermögen investiert, das habe ich auch mal gehört. deshalb möchte ich mir darum lieber eine ETW kaufen die "nur mir" gehört. Die kann ich dann auch ohne meinen Mann zu fragen als Sicherstellung für einen Hypothekarkredit o.Ä. heranziehen, ohne dass ich das Einverständnis meines Mannes brauche. So unsinnig finde ich das jetzt nicht, oder irre ich mich da ?
Ist das wirklich so, dass die Bank diesbezügl. keine MÖglichkeiten hat, den akutellen Fixzins SWAP (Danke speeeedcat) zu ändern?

LG

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  •  Baumau
  •   Bronze-Award
11.5.2017  (#9)
Kosten für Wohnraumschaffung und -sanierung sind für Privatpersonen nicht mehr absetzbar. Wenn ich's richtig im Kopf hab, besteht bis 2020 für Fälle vor der Steuerreform die Möglichkeit noch etwas abzusetzen.

Bin zwar kein Jurist, ich bilde mir ein, dass das Vermögen welches man in die Ehe einbringt nicht geteilt oder sonst was werden muss. Das gehört dir. Im schlimmsten Fall machst nen Ehevertrag.

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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
11.5.2017  (#10)
bitte nicht Vermietung mit Eigennutzen Verwechseln. Wen man eine Eigentumswohnung zum Zwecke der Vermietung kauft ("kleine Vermietung"), muss man über die Einkünfte eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Hier kann man die Kreditzinsen als Werbungskosten den Einkünften gegenüberstellen.

Das mit der Ehe ist ein anderes Thema. Wenn du schon verheiratet bist zählt jeder Vermögenszuwachs bei aufrechter Ehe als gemeinsames Vermögen. Das wird im Falle einer Scheidung dann interessant. Nur weil man verheiratet ist, muss man den anderen nicht ständig um "Erlaubnis" fragen oder mit haften.
Auf help.gv ist das ganz gut beschrieben.

Wenn du jetzt schon verheiratet bist, und du diese Wohnung kaufst wird es schwer werden, diese "nur für dich" zu deklarieren. Der hiesige Notar bzw. Rechtsanwalt sollte dich hier mal etwas beraten.

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  •  chrismo
11.5.2017  (#11)

zitat..
Pamela202 schrieb: Ich mache das, weil man das Geld der Eltern besser nicht in Ehevermögen investiert, das habe ich auch mal gehört. deshalb möchte ich mir darum lieber eine ETW kaufen die "nur mir" gehört.


Ok, klingt plausibel (allerdings aufpassen: soweit ich weiß würde eine Wertsteigerung der ETW während der Ehe dann zur Hälfte auch deinem Mann zustehen. Also wenn du die Wohnung um 150k kaufst, sie in 7 Jahren aber 200k Wert ist, dann hat dein Mann Anspruch auf die Hälfte des Zuwachses, also 25k).

Daher:

zitat..
thomasdoe schrieb: Der hiesige Notar bzw. Rechtsanwalt sollte dich hier mal etwas beraten.




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  •  zwetschge
12.5.2017  (#12)
Zur Ehe kann ich auch noch laienhaftes Halbwissen beisteuern:

Während der Ehe gilt in Österreich Gütertrennung. Bei einer Scheidung ändert sich das aber auf gewisse Weise: während der Ehe geschaffenes Vermögen wird aufgeteilt (wenn kein Ehevertrag vorhanden). Schenkungen (die dezidiert an einen der beiden gehen) und Erbschaften sind davon ausgenommen. Da zählt nur ein eventueller Zuwachs während der Ehe, sei es durch Wertsteigerung einer Immobilie oder Gewinn aus Aktien etc.
Das ist dann in barer Münze auszugleichen (ex hat dann nicht Anspruch auf eine konkrete Antiquität aus der von Oma geerbten Sammlung, sondern nur nur Anspruch auf die Hälfte der 10 000 Euro die die eine hässliche Vase auf einmal mehr wert ist).
Nur bei der Ehewohnung kann es anders aussehen: falls ex ein dringendes Wohnbedürfnis hat, kann es sein, dass er/sie bleiben darf (kann im Zusammenhang mit Kindern passieren), dann ist aber trotzdem eine Auszahlung fällig. Verloren ist das Geld also nicht.
Auf jeden Fall: unbedingt beraten lassen! Halbwissen (So wie meines) aus einem Forum ist im Zweifel bei sowas nix wert.
Auf jeden Fall auch alle Kosten beachten, jetzt Kreditzinsen für das Eigenheim bezahlen und dann später die Mieteinnahmen einer anderen Wohnung noch versteuern müssen solltest du dir auf jeden Fall (neben deinen anderen Faktoren) gut überlegen.
LG

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  •  Pamela202
19.5.2017  (#13)
Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde mich da nochmal schlau machen....

LG


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