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Sonntagsarbeiten [NÖ]

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  •  Spore
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
8.10. - 31.10.2017
33 Antworten | 15 Autoren 33
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Hallo,
bei mir will eine Firma an einem Sonntag arbeiten. Alles mit Rechnung, keine Nachbarschaftshilfe oder sowas. Jetzt weiß ich aber, dass in Österreich das Arbeiten am Sonntag verboten ist.
Kann mir als Bauherr was passieren, wenn eine Anzeige wegen z.B. Ruhestörung oder sowas kommt? Oder ist das die Sache der Firma?

  •  coisarica
  •   Gold-Award
17.10.2017  (#21)

zitat..
felis schrieb: wie kommst du auf solche rückschlüsse


... war nicht auf dich bezogen.

mich würde es jedenfalls nicht stören, wenn jemand am sonntag rasen mäht.
und ich glaube sogar, dass viele auch gern würden, aber keiner sich traut.

ich habe bereits bemerkt, dass viele nachbarn sich nach und nach anschließen wenn ich am sonntag mit dem werken beginne. ich denke es wird auch langsam zeit einmal das konservative verhaltensmuster abzustreifen und sich das wochenende vollends zu erschließen.


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  •  felis
  •   Gold-Award
17.10.2017  (#22)
ich wüsste nicht, was daran konservativ ist, wenn ich am sonntag im pool, auf der Terrasse, usw. ungestört lesen oder chillen will.
irgendwann will man doch einfach seine ruhe haben, ich glaub das kann man sich gut einteilen, um diese arbeiten am samstag zu schaffen!

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  •  MRu
  •   Gold-Award
17.10.2017  (#23)

zitat..
coisarica schrieb: mich würde es jedenfalls nicht stören, wenn jemand am sonntag rasen mäht.
und ich glaube sogar, dass viele auch gern würden, aber keiner sich traut.


kommt auch immer drauf an, wo man wohnt. In einer Neubausiedlung ist das oftmals eher kein Problem, wenn man am Sonntag was werkelt, weil jeder viel zu tun hat in/um Haus und Garten.

Wir wohnen zb nicht in einer Neubausiedlung, um uns herum ältere bzw. fertige Häuser mit teilweise auch älteren Leuten. Die wollen ihre Ruhe haben. Sind Pensionisten, die haben wochentags genug Stress. emoji Wenn du da am Sonntag oder Feiertag Lärm machst, dann hast du mit denen sofort ein Problem. Ein Nachbar hat schon mal gemeint, dass es uns wahrscheinlich budgetmäßig eh nichts ausmachen wird, wenn wir den Polizeieinsatz zahlen müssen. :)

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  •  utes
  •   Gold-Award
17.10.2017  (#24)

zitat..
coisarica schrieb: ich denke es wird auch langsam zeit einmal das konservative verhaltensmuster abzustreifen und sich das wochenende vollends zu erschließen.


es kommt immer drauf an wie laut und wie oft.
ich hab einen stressigen Beruf und seh nicht unbedingt ein dass der Nachbar- der durchaus während der Woche auch Zeit hat- prinzipiell alles was laut ist und staubt am Sonntag Mittag erledigen muss.
Rasenmähen ist kein Thema. Aber Platten schneiden über Stunden und etliche Sonntage schon

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  •  odyssee80
17.10.2017  (#25)

zitat..
cc9966 schrieb: Verlinke bitte die Seite der Arbeitsinspektion, die generell Arbeiten der "Baubranche" am Sonntag verbietet.


https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Arbeitszeit_Arbeitsruhe/
unter Publikationen findet sich eine Zusammenfassung des AZG und ARG (Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz).

mein Fokus war auf dem Arbeitnehmerschutz, das nachbarschaftliche Thema ist wie schon geschrieben ein zweiter Aspekt.



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  •  Spore
18.10.2017  (#26)
Danke für die vielen Antworten. Mittlerweile ist die Firma eh zurückgerudert, bzw. sagten Sie dass man in NRW eine behördliche Genehmigung braucht, in Bayern genügts wenn der Bürgermeister es weiß. Und sie können es in Österreich gar nicht einschätzen ob das NRW oder das Bayernsystem greift emoji also lassen sie es lieber

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
18.10.2017  (#27)

zitat..
odyssee80 schrieb: unter Publikationen findet sich eine Zusammenfassung des AZG und ARG (Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz).


Das hat nichts direkt mit der Baubranche zu tun, das gilt für alle Unselbständigen. Wenn der Chef selbst arbeitet oder selbständige Lohnarbeiter auf Werksvertragsbasis beschäftigt gelten diese Gesetze nicht.

Wenn mir Firmen anbieten auch am Sonntag zu arbeiten, würde ich grundsätzlich ja sagen, weil einfach die Baustelle schneller voran geht.

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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
20.10.2017  (#28)

zitat..
Karl10 schrieb: Ausnahme: die Gemeinde hat eine ortspolizeiliche Verordnung gemacht, die das ausdrücklich untersagt (ähnlich wie für das Rasenmähen). Kennt jemand eine Gemeinde, die eine solche ausdrückliche Verordnung für Baulärm am Sonntag gemacht hat?? Ich nicht.


Tulln z.B. um ein Beispiel aus NÖ zu nehmen. In Wien sowieso.
Tante Edit: In Tulln ist per Verordnung alles was Krach macht ab Samstag 15:00 verboten, bei ner Generalklausel fällt Baulärm natürlich auch darunter.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.10.2017  (#29)

zitat..
thomasdoe schrieb: Tulln z.B. um ein Beispiel aus NÖ zu nehmen.


Sehe ich jetzt nicht ganz so:
Da gibts den § 7, der speziell die Bautätigkeit regelt. Da steht, dass "lärmverursachende Bautätigkeit" von 20:00-6:00 (also in der Nacht) auf das "unerlässliche Ausmaß" zu reduzieren ist. Das heißt, dass Bautätigkeit sogar in der Nacht nicht generell ausgeschlossen ist. Und im Umkehrschluss bedeutet der § 7 (der ja unabhängig von den anderen Regelungen wie Rasenmähen, Holzschneiden usw. speziell die Bautätigkeit regelt), dass lärmverursachende Bautätigkeiten an jedem Tag von 6:00 - 20:00 möglich sind (weil nicht ausdrücklich eingeschränkt). Wie gesagt, eine ausdrückliche Einschränkung (nicht einmal ein genrelles Verbot) der lärmverursachenden Bautätigkeit gibts da nur für die Nachtstunden.

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  •  chrismo
22.10.2017  (#30)
Bei uns stand im Baubescheid (Kärnten), dass an Sonn- und Feiertagen nicht gebaut werden darf.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.10.2017  (#31)
Wo im Bescheid genau steht das? Im "SPRUCH"?? Und steht da auch die Rechtsgrundlage dabei, auf die sich diese Auflage stützt (Gesetz und Paragraf)?

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
30.10.2017  (#32)
Das mit dem Lärm am Sonntag ist so eine Sache und hängt sicher von vielen Faktoren ab.

Wir sind direkt an einer Hauptstraße und wenn am Sonntag teilweise LKW's oder Traktoren mit 100db fahren dürfen dann kann sich auch niemand über meinen Rasenmäher mit 40db aufregen, weil dieser dann nicht einmal gehört wird emoji.

Ist nur ein Beispiel, ich mach generell nichts am Sonntag aber ich sag nur das es von Fall zu Fall unterschiedlich ist.

Wenn du in eine alte Siedlung baust wo du rund herum nur alte eingesessene hast, wirst vermutlich ein Problem haben wenn du am Sonntag Lärm machst.

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  •  chrismo
31.10.2017  (#33)

zitat..
Karl10 schrieb: Wo im Bescheid genau steht das? Im "SPRUCH"?? Und steht da auch die Rechtsgrundlage dabei, auf die sich diese Auflage stützt (Gesetz und Paragraf)?


Es steht zuerst Spruch 1, dass wir die Baubewilligung erteilt bekommen, dann Spruch 2, dass das Haus an das Kanalnetz angeschlossen werden muss. Direkt unter dem zweiten Spruch steht "Hierbei sind folgende Auflagen zu erfüllen" und eine Liste von Wasserbaurechtl., Brandschutzrechtl. und Bautechnischen Auflagen folgt. Bei letzteren ist ein Punkt der wörtlich lautet: "Während der Nachtstunden (22-6 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen sind keinerlei Bautätigkeiten oder sonstige bauliche Maßnahmen erlaubt."



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